Da ist die Form des Anhängers egal.
Ist, wie es scheint, ein Irrtum meinerseits!
Ich hab in den Weiten des www eine Definition gefunden, die die Argumentation von Alexander stützt.
"Was ist ein Fahrzeugtransporter?
Es ist ein Fahrzeug dessen Ladefläche aus Fahrbahnelementen besteht und das für den Transport von Pkw Kleinbussen und leichten bzw. schweren Nutzfahrzeugen geeignet ist."
Zumindest formell kommt man da evtl. um viele Nachweise herum. Um die sinvolle Sicherung nach StVO §22 muss sich nach den anerkannten Regeln der Technik trotzdem gekümmert werden...
Wir werden sehen.
Viele Grüße
Christian