ABE oder FahrzeugBRIEF nachfertigen lassen???

  • Hallo, komme grade von der zulassung, hatte gedacht ich hab alles dabei aber pustekuchen, die wollten ne ABE sehen. blöd nur das ich keine mehr habe, alle was an hercules dokumenten da ist habe ich durchgesehen, also verloren gegangen.


    könnt ihr mir nun erklären, (bevor ich von einem zum anderen renne) wohin ich als erste muss, wo ich anrufen muss, was ich machen muss, wie teuer sowas werden sollte, könnte, müsste und wo probleme auftreten könnten?



    vielen dank im vorraus

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  • Ich glaube, das Thema hatten wir schonmal.
    Die Zulassungsstelle kann online beim KBA abfragen, ob das Krad oder der Brief z.B. gestohlen sind. Wenn nicht, gibt es eine Unbedenklichkeitserklärung und damit einen neuen Brief.
    Es gab auch vor ein paar Monaten einen Artikel in Oldtimer-Markt oder einer anderen Oldie-Zeitschrift.
    Vielleicht hilft ja die Suche nach den entsprechenden Heften per Internet weiter. Oder Google.


    Hier wird das Thema auch verhackstückt: http://www.forumromanum.de/mem…81679&threadid=1089204890
    Hier findet man die ABE-Nummer: http://www.moped-museum.de/hercules/hercules-abe.htm
    Die müßte auch beim KBA zu bekommen sein, wenn ich mich nicht irre.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
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    :BGS-F:

  • hmm, warum haben die von der kfz.-zulassung nicht gesagt als ich sagte das der brief futsch is? dann wäre ich ja direkt bei dem ansprechpartner der mir da aus erster hand hätte sagen können was du gerade geschrieben hast. oder iree ich da hmmm

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  • Servus


    Nein das liegt in der Natur der Sache. Hatte auch schon das eine oder andere Unterfangen mit der Zulassungsstelle.
    Die meisten die dort sitzen sind dort nicht wirklich eingewiesen auf ihrem Dienstposten.
    Seit dem Drama das ich damals hatte mit dem Ummelden lasse ich mir immer nur von einer bestimmten Dame die auf der
    Zulassungsstelle arbeitet eine Termin geben. Die hat ersten Ahnung und ist zweiten auch noch cool und geschmeidig unterwegs.


    Das mit der KBA könnte so eigentlich klappen aber ich würde mich nicht unbedingt daran klammern
    wenns Hilft
    Typ AbeNr Gültigkeit
    HSN/TSN
    K 125 BW 7339 06/70-01/97 0023/125



    Gruß


    Tenner78

  • Ich hatte auch so ein Problem mit nem Wohnwagen ohne Papiere und dann noch aus Holland.
    Gott sei dank bin ich im ADAC und hab ´ne Rechtschutzversicherung.
    Ab dem Moment als die Zulassungsstelle sagte, dass die den nicht zulassen können, wurde nur noch über den Anwalt kommuniziert.


    Mach das mal, es ging alles wie von allein. :)




    Gruss Marc

  • Nach meiner Kenntnis wird die Betriebserlaubnis ungültig gestempelt und durch eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief) ersetzt. So ging es mir zumindest gestern bei der An / Ummeldung meiner neugekauften K 125. Dazu gibt es dann noch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Falls die Betriebserlaubnis nicht vorliegt, können die Daten nicht übertragen werden und der Eigentumsnachweis fehlt auch.


    Die Herrschaften bei der Zulassungsstelle hätten Die aber auch mal sagen können was Du jetzt machen sollst.


    Detlev

  • Hallo bitte ruf da noch mal an


    und verlange einen Sachgebietsleiter der kann dir alles erklären


    das du zu deiner 125er einen neue Betriebserlaubnis beantragen kannst


    die Prüfung macht der Sachbearbeiter der schaut ob das teil gestohlen ist dazu macht er eine abfrage bei der Polizei und beim KBA .


    Du Brauchst einen Eigentumsnachweis wo drauf steht das du die Papiere bekommen hast somit kannst du auch die Verlustmeldung bei der Zulassungssteller abgeben.


    Dann bekommst du eine Bescheinigung die Kostet 10,20 Euro je nach Bundesland und du kannst beim Hersteller einen neue Beantragen.


    Oder beim TüV eine neue Betriebserlaubnis erteilen lassen.


    So das war mal so im groben


    Grüße von einem Mitarbeiter der Zulassungsstelle im Saarland

  • Briefe für Leichtkrafträder können auf Wunsch ausgestellt werden. Das macht jede Zulassungsstelle anders. Eine ABE zu bekommen wird schwierig, da in den KBA Datenbanken nicht vorhanden. Es bleibt nur ein Gutachten nach §4 (§18 alt) oder nach §21. Dann muß die Zulassung eigentlich klappen.



    Gruß



    der Kradfahrer

  • Eine K125, die schon vor der neuen Zulassungsverordnung zugelassen war, hat garantiert schon einen Brief (oder die neue Entsprechung), da sie erst jetzt ein Leichtkraftrad ist und vorher ein ganz normales Kraftrad war und damit mit einem Brief bzw der neuen Zulassungsbescheinigung ausgestattet.

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  • Ich habe bei der Ummeldung am 20.04.2010 eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 erhalten und die Betriebserlaubnis wurde ungültig gestempelt - dann ist das ja heute wohl auch noch so wie vor zwei Jahren!


    Detlev

  • danke an alle für die vielen tipps, ich werd nun mal schauen was die zulassung meint und werde dann nochmal kurz schreiben


    vielen dank :thumbsup:

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