Hallo,
nachdem mein Munga in den letzten Tagen unaufhörlich danach lechtzt, endlich wieder ein vollwertiger Feldjäger sein zu dürfen, stelle ich mir die Frage ob das Anbringen der Feldjägerschilder nun klar verboten ist oder nicht.
Bei der Suche nach dieser Frage findet man viele gegensätzliche Antworten, belegt ist so richtig jedoch nichts. Aufgrunddessen hoffe ich hier un auf eine Antwort eines Fachmannes.
Als Laie würde ich ja ersteinmal sagen, dass ich mich evtl. der Amtsanmaßung schuldig mache!?
Hierzu fand ich jedoch folgendes Urteil:
"Eine Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB setzt in beiden
gesetzlich genannten Tatvarianten ein Handeln voraus, das sich als
amtliche Tätigkeit darstellt. Der Tatbestand ist daher nicht erfüllt,
wenn der Täter es dabei belässt, sich als Amtsinhaber auszugeben, ohne
eine Diensthandlung vorzunehmen." (Kammergericht, Beschluss vom
19.01.2007 - 1 Ss 111/06).
Hienach dürfte ich es anbringen? Also, wer kennt sich aus und kann mir eine handfeste Antwort geben?
Danke und Grüße
Simon