Helm und Gurtpflicht

  • Hier im Forum wurde doch mal ein Schriftstück über die Helmpflicht veröffentlicht, warum finde ich es nicht mehr? Wir haben hier eine Neuzulassung und wir bräuchten dieses Schriftstück kann jemand das Teil neu einstellen? Bis jetzt hab ich immer zur Polizei gesagt ob sie einen LKW-Fahrer mit Helm kennen und die Sache war erledigt. Hat sich bei der Gurtpflicht etwas geändert?


    Gruß Johann

  • Hallo Krakafreunde,
    ich habe mich heute erstmals hier angemeldet um mit der Krakagemeinde in Kontakt zu kommen.Ich wäre auch daran interessiert das Schriftstück über die Helm und Gurtpflicht zu lesen da die "Rennleitung" hier in Köln gut zu tun hat mit der pubertierenden Quad-ATV Jugend und da würde so ein Schriftstück manchmal weiterhelfen Ärger zu vermeiden.


    Gruß Vieby

  • Hallo,


    ich bräucht auch so ein Schriftstück, fahre ein 543èr Kraka, habe mich unter Vorstellungen ( Vorstellung Thomas Rosenzweig )vorgestellt, hatte nämlich auch schon Propleme mit den Freunden.


    Könntet Ihr mir auch eine Kopie des Schriftstückes senden.


    Danke mit kameradschaftlichen Gruß Thomas.

  • Hallo Thomas,


    Vielen Dank für deine Mail.



    Mit kameradschaftlichen Gruß Thomas

    Einmal editiert, zuletzt von Obergefreiter ()

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


    I. Allgemeine Verkehrsregeln


    §21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme


    (1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für


    1.


    Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung
    2.


    Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
    3.


    Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
    4.


    Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
    5.


    das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
    6.


    Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.


    (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.


    Hatte ich mal bei einer Unterhaltung mit der Rennleitung angesprochen wie das mit einem Traktor aussieht (ohne Kabine und Verdeck, und ohne Gurt) Höchstgeschw. 32.
    Berufsgenossenschaftliche Vorschriften ordnen einen Überrollbügel an, das ist aber in der Strassenverkehrsordnung nicht genannt dass dieser von Helm oder Gurt befreit.
    ist immer wieder ein interessantes Thema und wird wohl erst geklärt sein wenn ein Grundsatzurteil gefällt wurde.


    Gruß, Uli

  • Das Ganze wird wieder in Haarspalterei enden.


    Die Betonung liegt hier auf


    ``Vorgeschriebene Sicherheitsgurte´´ !!!


    Gurte sind für Mehrspurige Kraftfahrzeuge m.W. ab dem 01.04.1970 vorgeschrieben.


    Da war doch auch vor längerer Zeit mal ein Artikel in der Oldtimer-Markt (der dicke Hund ???), da hat so ein Dorfsheriff dem Fahrer eines Cabrios aus den 60ern ein Ticket verpasst:
    Nicht angeschnallt da keine Gurte vorhanden (warum auch, bei Bj. vor 01.04.70 nicht vorgeschrieben)
    Und dann auch noch kein Helm (wieso denn, muss doch nur getragen werden wenn ``Vorgeschriebene Gurte´´nicht angelegt werden)


    Ergo und Summa,
    kein Helm weil kein Gurt vorgeschrieben und deshalb nicht Eingebaut,
    mit Helm wenn Gurt vorgeschrieben und Eingebaut, aber nicht angelegt ist.


    So, und jetzt Diskutiert und zerreisst meinen Beitrag mal schön. :weg::weg:



    edit sagt gerade:


    es kann sein dass es in der StVO auch noch einen Passus a´la ``Gilt nicht für Fahrer von .........´´ gibt.


    Da mir die StVO momentan aber nicht vorliegt überlasse ich die Sucherei anderen!

    HOERMEN
    Deutscher durch Geburt, Pfälzer durch die Gnade Gottes !!




    9. Int. Militärfahrzeugtreffen der RAG 6014
    AUSGEFALLEN !! in 66740 Saarlouis-Fraulautern/ Saarland
    auf dem Panzererprobungsgelände der Bundeswehr mit Geländefahren
    Treffen für Militärfahrzeuge aller Armeen und aus allen Epochen.
    Infos unter http://www.rag6014.de

    Einmal editiert, zuletzt von HOERMEN ()

  • Servus Leute,
    das Thema hatten wir bereits 2006; hier der Link dazu.
    Damals hab ich dann 'ne zeitlang im Internet gesucht und hab dann folgendes dazu geschrieben:


    Damit dürfte sich dann die Sache mit der Helmpflicht erledigt haben.
    Gruß Gerald

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    (Nightbirde 1990 - 2022)


    Einmal editiert, zuletzt von da Obapfälza ()

  • Hallo


    Ich hab da mal ne frage an die Belesenen . :?:


    Wie ist es mit der Gurtpficht für einen Mercedes G / Wolf der als LKW/Zugmaschine zugelassen ist ? hmmm


    Meines Wissens nach kam die Gurtpficht für LKW erst später als die für PKW . Datum ?? ?(


    Ich selber fahre einen Dänischen Wolf kurz BJ87 mit Deutscher Zugmaschinenzulassung und 6 Sitzplätzen ,vorn 2 quer und hinten 2L + 2R längs. :yes:


    Wie sieht es den da aus mit der Gurtpficht ? Das währe doch auch für die Deutschen Wölfe von Intresse .


    Natürlich ist es sicherer mit Gurt :yes: . Aber für den Fall der Fälle wäre es gut zuwissen ob oder ob nicht Gurtpficht .


    Schon mal besten Dank für eure Mühen und Lg von der Dänischen Grenze ( Deutsche Seite ) Hans-Werner

  • (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.



    Wer Lesen Kann ist klar im Vorteil !


    Die Betonung liegt auf ``mehrrädrige´´!!!!


    Wie jeder Wissen sollte handelt es sich ja bei Motorrädern (Egal ob mit oder ohne Beiwagen) um EinSPURIGE, bei PKW/LKW um mehrSPURIGE Fahrzeuge.


    Der Text geht aber von drei oder mehrRÄDRIGEN !! (Quad, Trike) Fahrzeugen aus.

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    Infos unter http://www.rag6014.de

    Einmal editiert, zuletzt von HOERMEN ()

  • Nochmal Hallo


    HOERMEN


    Danke für deine Antwort :G . Ein von dir geschriebener Text brachte mich auf die Frage die ich gestellt habe . hmmm


    Beitrag nr 10 Hoermen .


    Die Betonung liegt hier auf


    ``Vorgeschriebene Sicherheitsgurte´´ !!!


    Gurte sind für Mehrspurige Kraftfahrzeuge m.W. ab dem 01.04.1970 vorgeschrieben.


    Da war doch auch vor längerer Zeit mal ein Artikel in der Oldtimer-Markt (der dicke Hund ???), da hat so ein Dorfsheriff dem Fahrer eines Cabrios aus den 60ern ein Ticket verpasst:
    Nicht angeschnallt da keine Gurte vorhanden (warum auch, bei Bj. vor 01.04.70 nicht vorgeschrieben)
    Und dann auch noch kein Helm (wieso denn, muss doch nur getragen werden wenn ``Vorgeschriebene Gurte´´nicht angelegt werden)


    Wenn Fragen hier nicht gewünscht sind oder fehl am Platz sind ,dann entschuldige ich mich hiermit für meine blöde Frage und halte den Mund. :^:


    Vieleicht findet sich ja trotzdem eine Belesener der mir meine blöde Frage beantworten kann :?: . Schon mal Danke im vorraus . :yes:




    .

  • Wenn Fragen hier nicht gewünscht sind oder fehl am Platz sind ,dann entschuldige ich mich hiermit für meine blöde Frage und halte den Mund. :^:


    Vieleicht findet sich ja trotzdem eine Belesener der mir meine blöde Frage beantworten kann :?: . Schon mal Danke im vorraus .



    Wenn nicht hier im Besten aller Foren, wo sonst ??.


    Wie schon geschrieben, für PKW sind vordere Gurte ab 01.04.1970 und für hinten ab irgendwas? 1978 vorgeschrieben.


    Wie das für LKW geregelt ist müsste mal einer in der StVO nachschlagen.

    HOERMEN
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  • Auf folgender Seite sind die wichtigsten Übergangsvorschriften für Oldtimer mal ganz gut zusammengefaßt:
    http://www.adac.de/infotestrat…chriften-pkw/default.aspx
    Ob es da besondere Zeiträume für LKW gibt, weiß ich nicht, aber meist sind die Vorschriften so allgemein gefaßt, daß LKW nicht ausgeschlossen sind.
    Dann gibt es allerdings noch die typischen LKW-Vorschriften mit dem Anhänger-Dreieck und dem seitlichen Unterfahrschutz.
    Allerdings betrifft das wohl als LKW zugelassene Geländewagen sicher nicht. ;)

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Hallo,
    kurz und knapp kann man eigentlich immer sagen, wenn Gurt vorhanden, dann muß er auch genutzt werden.
    Egal ob LKW oder PKW.
    Es kann sein das es vor der Gurtpflicht für LKW anders war. Jetzt ist es aber so.
    Und auch in PKW die älter als 1970 sind muß der Gurt genutzt werden wenn denn einer vorhanden (nachgerüstet) ist.

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