Einstufung Wolf beim Finanzamt

  • Hallo Wolfsgemeinde,


    ich hab am Dienstag einen Vorfahrttermin beim Finanzamt. Die wollen den Wolf sehen, zwecks Einstufung als Pkw oder Lkw. :frust:
    Der Wolf war bereits in Bayern als Lkw zugelassen , ohne Probleme.


    Hat von Euch einer Erfahrungen in Hessen gesammelt ? expilziet mit dem Wolf mein ich.


    Kennt vielleicht jemand die Verordnung auf die sich die Geldeintreiber beziehen, könnte mich dann mal ein bischen einlesen.

  • Hallo in Hessen nicht, aber Berlin.
    Da war alles ganz einfach erst zum TÜV, vorher Fahrzeug vorbereitet, hintere Sitze raus, die Sicherheitsgurte abgeschraubt, eine Trennwand direkt hinter den vorderen Sitzen bei mir Holz < 40 cm hoch dauerhaft sicher befestigt. Das wars, der TÜV hat mir dann bestätigt das mein Wolf nun ein LKW ist und das Finanzamt hat es so ohne Probleme anerkannt. Hinweis, ich habe bei einigen TÜV und DEKRA vorher angerufen und genau gefragt, ob Sie so ... einverstanden sind. Da waren auch Pappnasen dabei, da sollte ich die Verschraubungen für Sitze und Gurte zuschweißen. Da bin ich halt zu dem hin, der mit dem Abbau einverstanden war. Nach meiner Erfahrung ist beim TÜV einiges verhandelbar, nett vorher fragen und Argumente mitbringen.
    Im Forum gibt es zu diesem Thema zahlreiche Hinweise, auch bezüglich der Mindestlänge für die Ladefläche.


    Frank

  • ich würde ggf . noch auf die Plane Hinweisen und das der TÜV den Wagen bei der Lautstärke nicht als PKW abnehmen darf ...


    Hmm, das ist ja was neues, laute Autos mit Plane sind automatisch LKW? Klasse! :lol: :lol:


    Ne, im Ernst, es ist nicht Ermessenssache des Prüfers, sondern des abnehmenden Finanzbeamten und dem ist die Plane sowie die Lautstärke scheissegal.


    Die deutlich vom Passagierraum abgeteilte und dauerhaft für die Nutzung als Passagierraum unbrauchbar gemachte Ladefläche/Laderaum
    muss länger sein als der Passagierraum gemessen zwischen Pedalerie und Rückwand. Allerdings gibt es Gemeinden, die ein dem Anschein nach als PKW einstufbares KFZ trotz gegebener Voraussetzungen nicht mehr als LKW einstufen. Z.B. Postgölfe werden oft fiskalisch NICHT mehr als LKW geführt, Zulassungsart dabei egal!

  • Zitat von »Long John«




    ich würde ggf . noch auf die Plane Hinweisen und das der TÜV den Wagen bei der Lautstärke nicht als PKW abnehmen darf ...


    Hmm, das ist ja was neues, laute Autos mit Plane sind automatisch LKW? Klasse! :lol: :lol:

    Das war nur als Argumentationshilfe gegenüber dem Finanzbeamten gedacht. Das das wahre Leben anders spielen kann, ist ja bekannt.

  • Hallo,


    ein ähnliches Problem hatte ich mit meinem T3 auch, Gutachten und Zulassung als LKW und dann kam der Steuerbescheid als 8-Sitzer.
    Einspruch, anschließende Vorführung beim Finanzamt, es wurden sogar Bilder gemacht, Trennwand und eine ebene Ladefläche hatte ich, die Gewinde für die Sicherheitsgurte musste ich noch zu schweißen, aber ohne erneute Vorführung. :schweißen:


    Danach habe ich das Fahrzeug über den Winter abgemeldet und nach der Wiederzulassung kam wieder der Steuerbescheid als 8-Sitzer.
    Einspruch, anschließende Vorführung beim Finanzamt, Vergleich der Bilder mit dem Ist-Zustand, Kontrolle der Gewinde! :!:


    Die darauf folgenden Winter jedes mal das gleiche Spiel, nur wurde nach den Einspruch keine Wiedervorführung verlangt. :T


    Gruß
    Patrick

    Als der liebe Gott die Welt erfand, dachte er an Siedlinghausen/Hochsauerland!



    PERSTET ET AETERNA PACE FRUATUR !


    Möge es weiter bestehen und sich ewigen Friedens erfreuen !

  • Hallo zusammen,


    habe zwar keinen Wolf, aber nen T3 wie theutone. Hab ihn letztes Jahr über einen Zwischenhändler von der Bundeswehr gekauft, war also vorher nie zivil zugelassen. Ich hatte die Datenbestätigung vom Bund, darin stand PKW, und den Zettel von der §21 Abnahme, darin stand LKW. Bin bei uns in Kamenz (Sachsen) auf die Zulassungsstelle, hab gesagt, ich möchte diesen Fahrzeug als LKW zulassen. Hat die gute Frau auch so gemacht. Etwa nen Monat später kam dann der Bescheid vom Finanzamt, 148€ LKW-Steuer....


    Die wollten nix sehen, kein Auto keine Bilder oder sonstwas... Habe weder ne Trennwand noch zugeschweißte "Gurtlöcher"


    Ich denke das liegt sehr im Ermessen und der Laune, der Beamten, die den Vorgang bearbeiten hmmm

  • "Arme" Gemeinden ordnen das so an! Ich musste mit dem Magirus!!!! zur Vorführung! Weil der 12Tonner ja schliesslich 7 Sitze hatte, wollte man da nen PKW mit 8400 ccm und Euro Null draus machen!

  • Hallo,


    soweit ich mich da schlau gelesen habe, ist die Pasagierbeförderungsfläche gemessen von der Oberseite Bremspedal bis Mitte Rückenlehne Fahrersitz. Der Abstand muß länger sein wie die Ladefläche. Wichtig ist dabei, das die Zuladung größer 800kg ist. Das ist auch der Grund warum es keine neuen Post-Golf-LKWs mehr geben wird. Also evtl vorher mal im Fahrzeugschein nachsehen, nachrechnen und ggf neu wiegen lassen, da kann man einiges machen das man auf über 800kg bei den kurzen kommt.
    Die Trennwand sollte natürlich rein und Schraubenlöcher kann man gut einfetten, überspachteln und Überlackieren und man hat ruhe ;)

  • Ich habe meinen Wolf im Landkreis Göppingen als LKW zugelassen. Vom TÜV war das überhaupt kein Problem aber das Finanzamt kann das anders sehen es ist eben nicht daran gebunden was der TÜV bescheinigt sondern kann mit einem Ermessensspielraum arbeiten und das Fahrzeug als PKW Einstufen.
    Geholfen hat letztendlich das offene Miteinander und zwar TÜV und Finanzamt nachdem alle zufriedengestellt waren (eben das übliche bauliche am Fahrzeug) war es überhaupt kein Problem.
    Allerdings habe ich da auch schon andere Aussagen gehört.
    Letztendlich Ist es so das man eben nicht darauf pochen kann sondern auf die ,,Mitarbeit`` der entscheidenden Stellen angewiesen ist.
    Gruß Ralf

  • - Die Lädefläche muss größer sein als die Personenbeförderungsfläche (gemessen wie oben beschrieben).!
    - Die Trennwand dient dem Schutz des Fahrers und muss nicht bis unters Dach reichen.
    - Die Aussage mit der Zuladung (800kg) ist falsch! Es muss lediglich eine entsprechnd geeignete Beladungsmöglichkeit vorhanden sein. Dies ist bei einem Golf z.B. nicht gegeben.


    LKW - Plan & Spriegel!


    Gruß

  • - Die Lädefläche muss größer sein als die Personenbeförderungsfläche (gemessen wie oben beschrieben).!
    - Die Trennwand dient dem Schutz des Fahrers und muss nicht bis unters Dach reichen.
    - Die Aussage mit der Zuladung (800kg) ist falsch! Es muss lediglich eine entsprechnd geeignete Beladungsmöglichkeit vorhanden sein. Dies ist bei einem Golf z.B. nicht gegeben.


    LKW - Plan & Spriegel!


    Gruß

    Hallo,


    ich sehe das weiterhin wie von mir beschrieben und möchte meine vorherige Aussage noch um ein vergessenen Punkt ergänzen. Das Fahrzeug muß ein zGg von mindestens 2800kg haben.
    Dafür möchte ich auch eine Quelle angeben. http://www.rechtslupe.de/steue…rlich-ein-lkw-wird-317882
    Die auf der Seite gemachten Angaben findet man häufig im Netz auf Seiten mit Beiträgen die so neu sind, das sie nicht mehr auf Regelungen eingehen, die noch Kombinationsfahrzeuge ermöglichen. Das Gesetz wurde so geändert, damit solche Kombinationsfahrzeuge nicht mehr möglich sind. Daher auch die Mindestanforderungen an die Gewichte und den Hauptverwendungszweck.


    Ich fände es schön von dir, wenn du hier schon so harte Urteile wie richtig und falsch fällst dann auch eine Begründung, Argument oder Quelle für dein Urteil anfügst ;) So kann sich jeder sein eigenes Urteil bilden :^:

  • @ Herner
    Im Schein oder dem Steuerbescheid?
    Zudem ist hier glaube ich auch die Ez, bzw Anmeldedatum als nicht PKW interessant. So wie ich es verstanden habe gibt es für ältere Fahrzeuge ggf Bestandsschutz.
    Könnte das dein Gegenbeispiel erklären?


    Ich möchte hier jetzt keinen Streit vom Zaun brechen. Es gibt sicherlich noch erheblich mehr Ausnahmen die man sonst wie erklären kann oder so durchgerutscht sind....

  • Ich glaube 5.2005 ist Stichtag, sagen wir mal lieber um 2005. Ab da geht es nicht mehr. Bin mir aber bei den vielen Zusammenhängen nicht ganz sicher auf was und auf was nicht, sich dieser von mehreren Stichtagen bezieht.

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