Hallo an alle Jupiter-mit-Kran-Spezialisten,
mich würde mal interessieren, ob man den Kranaufbau mit bzw. auf seinen eigenen Stützen ohne weitere Zuhilfenahme von anderen Kränen oder Hallenkränen absetzen kann. Ich vermute, dass der ganze Heckaufbau auf einem Hilfsrahmen auf dem eigentlichen Fahrzeugrahmen befestigt ist, oder? Hintergrund meiner Frage ist, dass ich nur den alten Klasse 3 Führerschein besitze und mich frage, ob man das Fahrzeug so auf 7,5 t ablasten könnte (vorerst). Was so ja eine Option sein könnte. Später mit bestandener Fahrerlaubnis C dann wieder auflasten. Ich bedanke mich schon mal im voraus für hoffentlich zahlreiche Antworten
Viele Grüße Thomas
Jupiter Kranaufbau absetzen
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Frag mal den Theutonen hier im Forum was der Jupi für ein leergewicht hat. Mit Kran sind es knapp 15t, das Flugfeldlöschfahrzeug liegt ca. bei 10t. Den ke mal das Absetzen ist nicht das ganz große Thema.
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Tach,
das Abstellen des Kranaufbaus auf den eigenen Stützen sollte technisch machbar sein.
Aber mit der Ablastung auf 7,49to wird es sehr eng, das Fahrgestell mit Winde wiegt schon >7to.
Dazu kommt, dass du die Bremsanlage mit einem ALB an der Hinterachse ausrüsten musst damit das Profil auf den Reifen bleibt.
Ich habe ein paar Bilder meines Fahrgestells beigefügt.Gruß
Patrick -
Servus,,
lt. 12er TDv wiegt die Sattelzugmaschine ohne Winde 7140 kg... -
wiegt die Sattelzugmaschine ohne Winde 7140 kg.
Da ein LKW heutzutage 20% Zuladung haben muss, ist es also eigentlich nicht möglich, einen Jupiter auf Führerschein Kl. III zu fahren.
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Da ein LKW heutzutage 20% Zuladung haben muss, ist es also eigentlich nicht möglich, einen Jupiter auf Führerschein Kl. III zu fahren.
Hmmh, kannte ich noch nicht !
Herner, wo steht das geschrieben ? Habe früher selbst 1017 mit Kl.2 gefahren, Möbelkoffer mit 500 KG Zuladung.
Ein mit bekannter Forenuser fährt auch komische Gefährte auf 7,49t ....
Besser CE sofort machen !
Kann man bei mir auch, allerdings nur im Zuge einer 3 Jährigen Ausbildung zum BKF !
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Hallo an alle!
Deshalb mag ich dieses Fachforum! Man bekommt immer fachkundige Antworten, auch wenn sie nicht immer so ausfallen wie gewünscht.
Ich glaube, ich hatte mir das wohl zu einfach vorgestellt. Vielen Dank an alle, die mir geantwortet haben. Da muss mein Wölfchen wohl vorerst noch allein bleiben.
Gruß
Thomas -
Ach du warst das beim Streibl auf dem Hof, oder?
Und nun darfst du raten, wer ich wohl bin... :thumbup:
Hmm, dann bleibt wohl doch nur der LKW-Führerschein.... Aber bei dem Prachtstück würd ich das ernsthaft in Erwägung ziehen.
Beste Grüße, Björn
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Tach,
hier die Arbeitsanweisung der aaS.
http://www.allbrit.de/download…kba_aenderungsabnahme.pdfGruß
Patrick -
Seite 34
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Das ist wie immer Auslegungssache des AaS/P, steht doch eindeutig(zweideutig) dort drin:
SOLLTE mindesten 20%, bzw 125% sein, von MÜSSEN ist da nicht die Rede !!!
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Ach du warst das beim Streibl auf dem Hof, oder?
Und nun darfst du raten, wer ich wohl bin... :thumbup:
Hmm, dann bleibt wohl doch nur der LKW-Führerschein.... Aber bei dem Prachtstück würd ich das ernsthaft in Erwägung ziehen.
Beste Grüße, Björn
Hi Björn,
um herauszufinden wer du bist, brauchte ich nicht einmal einen Publikumsjoker.Hab mich gefreut, hier von dir zu lesen.
Gruß
Thomas -
Hallo,
FSK 3 kein Problem.
Den Zug auf dem Foto kann man mit dem 'alten' 3er fahren, wenn man ihn auf 'T' umschreiben lässt.
Kleiner Haken an der Geschichte:
Man muß den Kran umschlüsseln auf 'Zugmaschine'.
So war der Zug auch schon in WOB.
Außerdem ist der Jupiter sehr Umweltverträglich.
Die CO2 - Effizienz ist auf A+ zertifiziert.
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Hallo,
FSK 3 kein Problem.
Den Zug auf dem Foto kann man mit dem 'alten' 3er fahren, wenn man ihn auf 'T' umschreiben lässt.
Kleiner Haken an der Geschichte:
Man muß den Kran umschlüsseln auf 'Zugmaschine'.
So war der Zug auch schon in WOB...
Hier mal die Definition für die FSKl "T". Kran umschlüsseln auf Zugmaschine ist klar, 60 km/h Begrenzung ist auch klar; braucht man dann für die Nutzung 'ne Land- bzw. Fortswirtschaft?
Gruß Gerald -
von MÜSSEN ist da nicht die Rede !
Eh, es geht nicht mehr nur um die Prüfer! Die Angestellten der Strassenverkehrsämter können gegen die Eintragung beim TÜV entscheiden.
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Jepp, hier bei uns nur möglich mit Nachweiß das man in der Land- und Forstwirtschaft arbeitet. Ohne ist nicht.
Habe selbst ich nicht bekommen obwohl ich den alten 1, 2, 3, 4, 5 habe. Neu jetzt alles außer D und T (ich habe jetzt nicht draufgeguckt) -
Jepp, hier bei uns nur möglich mit Nachweiß das man in der Land- und Forstwirtschaft arbeitet. Ohne ist nicht.
Habe selbst ich nicht bekommen obwohl ich den alten 1, 2, 3, 4, 5 habe. Neu jetzt alles außer D und T (ich habe jetzt nicht draufgeguckt)
Bei mir ist auf dem Führerschein "T" mit drauf...
Stellt sich dann die Frage der Zulassung des Jupiters auf 60 km/h-Zugmaschine; braucht man dann da einen Nachweis auf Land- bzw. Forstwirtschaft (evtl. Kennzeichen grün) ? -
Jetzt habe ich doch geguckt, T ist ist doch mit drauf.
Aber irgendwas war da damals beim Umschreiben. Naja, ist ja auch schon wieder 3 Jahre her, da kann man ja mal was vergessen. -
Aber irgendwas war da damals beim Umschreiben
KOM ?? ohne Fahrgastbeförderung für Probefahrten.
Steht aber unter einer Schlüsselnr. auch noch mit drauf !Und ja, T ist bei mir auch dabei !
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Hallo,
es reicht ein Landwirtschaftliches Lohnunternehmen.
Logischerweise hat der Jupiter dann ein grünes Kennzeichen.
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