Hallo,
zur Vorgeschichte:
Im Oktober 2011 habe ich einen Tandemanhänger der Briten ersteigert.
Im November 2011 habe ich dies und das daran gemacht:
TÜV-AbnahmeDez. 2011 war schon recht schwierig, da die TÜV-Prüfer einige Unterlagen
zusätzlich haben wollten.
Hat dann aber geklappt.
Letzte Woche und heute morgen war ich bei der Zulassungsstelle in Viersen.
Ich habe die Versicherungsbescheinigung, das Cetificate of Origin und die Unbedenklichkeits-
bescheinigung des Zoll mitgenommen.
Lt. Aussage desAbteilungsleiters der Zulassungsstelle kann der Hänger nicht zugelassen
werden, da die Derigstrationsbescheinigung des JHQ fehlt.
Soweit so schlecht.
Nach Telefonaten mit der Vebeg und Overseas Disposals gibt es diese Bescheinigung nicht.
Zitat: Vehicle documentation was destroyed at the time of sale!
Was nun?
Ich habe jetzt erst einmal Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den in der Zulassungsstelle
sitzenden Fachmann eingereicht.
Den Rat der Dame aus Elmpt, den Hänger in einer anderen Stadt zu zulassen werde ich nicht folgen.
Sie meint das, dass problemlos möglich ist um den Hänger dann in Viersen anzumelden.
Hat einer von Euch schon einmal ähnliche robleme gehabt und was hat er dann dagegen getan.
MfG
Dieter