Alvis Stalwart bei der Bundeswehr ?

  • Dass das ein Fahrzeug der Luftwaffe ist, erkennt man schon an der straßenmäßigen Bereifung. Beim Heer wäre da was grobstolliges drauf!!! :lol:

    Gruß, Marc




    Noch-irgendwelche-Sorgen-Nöte-Probleme-Anträge-keine-anfangen-mit-Dienst-wegtreten! :weg:

  • Zur vielleicht abschließenden Klärung noch folgender Nachtrag.


    Meine Anfrage an die Zentrale Militärkraftfahrstelle Dezernat 3 der Bundeswehr bezüglich der fraglichen STALWART mit Link zu den öffentlich zugänglichen Wiki Fotos wurde wie folgt beantwortet:



    Da ich weder weis wo sich die Fahrzeuge befinden, noch wer der Besitzer ist und auch keinerlei Interesse daran habe als Nestbeschmutzer zu gelten liegt mir eine Weitergabe fern. Jedoch empfehle ich dringend dem Besitzer die zweifelhafte Kennzeichnung und Bemalung schnellstens zu entfernen. Die Bw hat andere Möglichkeiten - und abgesehen davon ist Originalität doch letzlich anspruchsvoller als Fakes mit Strafbestandspotenzial... :nono:

    Roland


    Früher als ich unerfahren und viel jünger war als heute
    hatten meine größte Achtung alle anderen Leute!
    Später traf ich auf der Weide außer mir noch andere Kälber;
    Seitdem schätz´ ich sozusagen erst mich selber

  • Ich bin bei der Gelegenheit gerade über den folgenden Satz gestolpert:
    "Es gibt die Möglichkeit für Sammler bei uns Sammlerkennzeichen zu beantragen, diese können dann ohne Zulassungssiegel für Ausstellungszwecke angebracht werden und sind als solche im Fahrzeugregister gekennzeichnet."


    Wenn man das liest, ist das ja fast zu schön, um wahr zu sein 8o
    Als Realist stelle ich mir dann aber doch ein paar Fragen:
    Wie definiert die Bundeswehr in diesem Falle "Sammler"?
    Wie definiert die Bundeswehr "Ausstellungszwecke"? Nur in einer privaten Ausstellung, sprich Garage, oder auch Ausstellung bei Treffen oder z.B. in Essen auf der TC?
    Weiß der Verfasser wirklich, was seine Aussage da nach sich ziehen könnte? :whistling:
    Wie kann das beantragt werden?
    Welche Nachweise sind zu erbringen?
    Bekommt man nur die Zuteilung der Nummer oder auch das Kennzeichen?
    Was für Gebühren kommen da auf einen zu?
    Wird die korrekte Nutzung überwacht?


    Und eine Frage an unsere Gemeinschaft: Hat das schon jemand in Anspruch genommen?


    An eine unbürokratische und schnelle Praxis mag ich dabei kaum glauben... ;,(
    Wenn es denn überhaupt so gemein ist, wie ich das jetzt gelesen habe...

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Ist doch kein Geheimnis:


    Anträge mit Hinweis auf Sammlerkennzeichen an:


    Zentrale Militärkraftfahrtstelle
    Dezernat 3
    Sachgebietsleiter Zulassung
    LogKdoBwAbtZMKDez3BegutachtungZulassung@bundeswehr.org
    Hardter Straße 9
    41179 Mönchengladbach


    :thumbsup:

    Roland


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  • Ist doch kein Geheimnis:

    Naja... war es für ich bisher schon. Natürlich nicht die Existenz derZMK. Aber die Sache mit den Sammlerkennzeichen.


    Ja aber ob die Französische Kennzeichen haben?? :D

    Das halte ich auch eher für unwahrscheinlich ;)
    Aber wäre schon interessant, ob das Bundesinnenministerium sowas auch für BGS-Fahrzeuge vorsieht :D
    Wobei da ja, seit Umschlüsselung auf BP die Verwechslungsgefahr deutlich geringer ist.

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  • Wenn es noch keiner von euch getan hat, würde ich mich, nachdem ich mich morgen bei denen zwecks kennzeichen gemeldet habe, hier den weg beschreiben was das nach sich zieht.



    Kris

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  • Das wäre sicherlich mal ganz interessant, das auszutesten. ;)
    Ich würde es auch tun, nur habe ich kein ex-Bw-Fahrzeug im Bestand.
    Wenn das tatsächlich klappt, könnte ich aber mal bei der Bundespolizei anfragen, bezugnehmend auf die Bw-Praxis...

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  • Also mir sagte man wortwörtlich mit etwas gelächter dahinter: "Wenn jeder ein solches Kennzeichen bekommen würde dann hätten wir ja keine mehr für unsere Fahrzeuge"


    Also sie verneinten, es wirkte aber so als wenn der Typ nicht wirklich die Ahnung hätte und mich nur abwimmeln wollte.


    Ich bin damit noch nicht fertig, nur leider hab ich im Moment zu viel zu tun, sollte also jemand nervös sein und weiter kommen als ich bisher wäre das spitze :^:

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  • Also sie verneinten, es wirkte aber so als wenn der Typ nicht wirklich die Ahnung hätte und mich nur abwimmeln wollte.


    Dann müßte man wohl an den Urheber des von Alvissaladin zitierten Schreibens herantreten. Der sollte ja die seiner Aussage zu Grund liegenden Fakten kennen und da weiterhelfen können.
    Schreib Roland doch mal per PN an. Vielleicht läßt er Dir eine Kopie zukommen, die dahingehend weiterhilft.
    Ich denke, Roland wird das Schreiben und den Verfasser hier eher nicht öffentlich machen wollen.
    Wenn man dann etwas verwertbares von etwas globalerer Natur in Händen hätte, sähe das wohl etwas anders aus.
    Ideal wäre natürlich eine interne Vorschrift der ZMK, falls es sowas gibt.
    Beim KBA sollte die Regelung eigentlich auch bekannt sein. Ich denke aber, daß die Wahrscheinlichkeit, dort eine positive Aussage zu bekommen noch weitaus unwahrscheinlicher sein dürfte.


    Die Sache bleibt spannend!

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    :BGS-F:

  • Habe Kradmelder eine PN mit der besagten Email und Adresse geschickt...


    Gruß
    Roland

    Roland


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  • Ich denke, nach einem halbe Jahr kann man das Thema mal wieder aufgreifen :whistling:
    Also:
    Gibt es schon neue Erkenntnisse zu "Bundeswehr-Sammlerkennzeichen" oder ruht das Projekt auf Grund anderweitiger Belastungen?

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • Auch wenn es nicht jedem gefallen mag: Die "Sammlerkennzeichen" (auch zum Beispiel der Französischen Armee) können grundsätzlich nur für die Fahrzeuge verwendet werden, an denen sie ursprünglich mal verwendet wurden. Diese Kennzeichen dürfen natürlich NICHT im öffentlichen Verkehrsraum verwendet werden. Daher ist es eigentlich auch unbelanglich, ob die Kennzeichen gerade für ein aktuelles Dienstfahrzeug verwendet werden. Die Aussage aus Mönchengladbach ist daher eher fadenscheinig und nach der Maxime geschrieben: Verbieten wir es mal, dann machen wir auch nix falsch. Die müssten dann nämlich auch allen Museumsfahrzeugen nachgehen, die eine Y-Nummer auflackiert haben, siehe Koblenz und Munster und auch Sinsheim. Machen die aber nicht.
    Im Umkehrschluss dürfte dann ja auch kein ziviles Kennzeichen zweimal ausgegeben werden, weil das gehört ja zu einem Fahrzeug von 1958 (Beispiel). Verstanden?
    Schönen guten Abend noch
    Wolf
    Dieser Beitrag dient nicht der Erringung der Weltherrschaft und auch nicht der Verdummung der Massen. Rechtschreibefehler sind kostenlos und dürfen gerne behalten werden

  • Die "Sammlerkennzeichen" (auch zum Beispiel der Französischen Armee) können grundsätzlich nur für die Fahrzeuge verwendet werden, an denen sie ursprünglich mal verwendet wurden.

    Dein Statement würde ja schonmal bedeuten, daß es sowas tatsächlich gibt. ;) Nur wo steht das dann geschrieben, daß es das ursprünglichen Kennzeichen sein muß? Außerdem werden die Datensätze zu den Bw-Kennzeichen nach relativ kurzer Zeit wieder gelöscht, sind nicht mehr einsehbar und das Kennzeichen kann neu vergeben werden. Im "Bw-Fahrzeugschein" steht dann eine Ziffer hinter dem Kennzeichen, die möglicherweise angibt, die wievielte Vergabe der Nummernkombination man da vor sich hat. Beim BGS scheint man das übrigens anders zu handhaben. Nach meinen Beobachtungen wird werden da frühere Kombinationen eher nicht wieder vergeben.


    Diese Kennzeichen dürfen natürlich NICHT im öffentlichen Verkehrsraum verwendet werden.

    Das ist ja klar und wurde in dem zitierten Schreiben ja auch schon so geäußert.


    Die müssten dann nämlich auch allen Museumsfahrzeugen nachgehen, die eine Y-Nummer auflackiert haben, siehe Koblenz und Munster und auch Sinsheim. Machen die aber nicht.

    Sicher? Das klingt nach Insider-Wissen :whistling:


    Im Umkehrschluss dürfte dann ja auch kein ziviles Kennzeichen zweimal ausgegeben werden, weil das gehört ja zu einem Fahrzeug von 1958 (Beispiel). Verstanden?

    Bei den Behörden ist ja manches anders gelöst und läßt sich nicht auf den zivilen Bereich übertragen. Ein Vergleich hinkt da ziemlich.


    Was ich an dem Schreiben spannend finde, ist, daß wohl die Möglichkeit, Sammlerkennzeichen dort zu beantragen ungefragt geäußert wurde. Warum sollte man das tun, wenn es nicht so wäre. Und es muß auch dem Sachbearbeiter klar sein, daß eine solche Äußerung zumindest Rückfragen nach sich ziehen könnte.
    Kurios ist, daß offenbar niemand vorher davon gehört hat. Warum wurde dann diese Möglichkeit dann (falls es sie gibt) eingeführt, wie oft wurde davon Gebrauch gemacht und welche Sammler haben auf welchem Wege davon erfahren. Und vor Allem: Wo steht das geschrieben?
    Auch kennzeichenhistorisch übrigens ein spannender Fall.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

    2 Mal editiert, zuletzt von Navigator ()

  • Hallo Till,
    ich habe "Sammlerkennzeichen" mit Absicht in Gänsefüßchen geschrieben. Offiziell gibt es das nicht.
    Nach meinem Kenntnisstand wird es stillschweigend geduldet, wenn da einer die alte Y-Nummer auf seine EMMA auf dem Gelände des Treffens drauf macht, solange er steht. Wenn das Treffen Übereinstimmung mit der StVZO und der FZV fordert, dann geht das nicht, wenn er mit Y-Nummer rumfährt. Und Dienstsiegel auf dem Kennzeichen ist nicht, sonst wäre der zugelassen.
    Reicht das als Erläuterung?
    Gruß
    Wolf

  • ich habe "Sammlerkennzeichen" mit Absicht in Gänsefüßchen geschrieben. Offiziell gibt es das nicht.


    Hast du nachgefragt?
    Ich hab gefragt:


    Sehr geehrter Herr Dörr,

    Sammlerkennzeichen können formlos beantragt werden. Verwaltungsgebühren oder weitere Kosten entstehen dabei nicht. Wir bitten Sie den Antrag so detailliert wie möglich zu verfassen, da für diese Kennzeichen ein sehr strenger Maßstab gilt. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    xxxxx
    Stabsfeldwebel


    Stabsfeldwebel xxxxxxxxx
    Sg MilBtrbErl
    xxxxxxxxxxxx@Bundeswehr.org


    Tel.: 0 21 61 /1 85 -xxxxx
    FspNBw: 32 33 -xxxxx

    Logistikkommando Bw
    Abt KfW / ZMK Dez 3 - Begutachtung und Zulassung
    Postfach 50 01 80
    Hardter Str. 9
    41179 Mönchengladbach
    IntranetBw: http://zmk.skb

    Dieser Beitrag besteht aus 100% wiederverwendbaren Buchstaben und Wörtern aus weggeworfenen Emails. So braucht er wenig bis keine neue Buchstaben, und ist vollständig Digital abbaubar.

  • Moin


    @'Markus


    Wieso Sammlerkennzeichen von der BW ?
    Auf nichtöffentlichem Grund kann ich an meinem Fahrzeug anbringen ,
    was ich möchte . Wer will mir da etwas ? Wenn es auf Truppenplätzen bei
    einer Veranstaltung durch die BW nicht gerne gesehen wird , läuft das nur über
    das Hausrecht . Sonst nichts .
    Nachtrag : Sollte man allerdings die BW-Kennzeichen nicht bei den Schildermachern
    bekommen , dann ist es natürlich eine feine Sache , wenn die BW diese
    kostenlos fertigt .


    Gruss H.-W.

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