NL Anhänger ohne Papiere anmelden

  • Ich hatte das mit einem Wohnwagen.

    Da ich über den ADAC eine Verkehrsrechtschutz habe, hatte ich mich an den gewendet um bei der Zulassungsstelle mehr Druck machen zu können. Die Idioten waren das eigentliche Problem.

    Einzelgutachten für den Wohnwagen und eidesstattliche Erklärung, daß der Wohnwagen nicht gestohlen ist, dann konnte ich ihn zulassen.

    Kaufvertrag und Erklärung von NL-händler hatte ich, aber halt keine Papiere.

  • Welche Papiere fehlen?

    Du hast sicherlich einen Kaufvertrag. Eine Datenbestätigung vom Hersteller hatte ich für die §21 Abnahme beim TÜV.

    Um die Abnahme kommst du nicht rum, wenn keine zivilen Papiere aus NL hast.

    Ich hatte noch eine Bescheinigung vom der NL Armee, dass es ordnungsgemäß ausgemustert wurde

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  • Als ich meinen schweizer Puch G zulassen wollte hat die Zulassungsstelle sich auch erstmal quer gestellt und hat sich auf keine Diskussion eingelassen. Unter anderem wollte die noch einen lueckenlosen Eigentuemernachweis von der schweizer Armee bis zu mir haben...voellig laecherlich. Ich habe dann verlangt, dass sie mir doch bitte den Gesetzestext zeigen, in dem das so aufgefuehrt ist. Nach 15 Minuten kam der Rueckruf dass Kaufvertrag und §21 Gutachten reichen - mehr sollte bei dir auch nicht noetig sein.


    Ich kann also jedem nur raten bei solche Behoerdenwillkuer nach dem Gesetztestext zu verlangen.

  • Das Prozedere ist doch bei allen Anhängern (zumindest ungebremste), egal woher, immer der gleiche Vorgang:


    - Daten besorgen (Datenblatt, Typenschild, usw)

    - Daten vom TÜV/... bestätigen lassen durch Voll-Abnahme

    - Zulassungs-Stelle davon überzeugen das der Hänger legal erwoben wurde (Eidesstatt...) und aus dem Raum-Zeit-Kontinium gefallen ist, zulassungsfrei war oder einfach noch nie in D zugelassen war.

    Kaufvertrag ist eigentlich irrelevant, da ein Eigentumsnachweis nicht geführt werden kann! Betriebsbücher oder andere Unterlagen sind meistens nicht vorhanden


    Wäre auch ein Fall für's anpinnen...

    Bullitreiber / Robert


    kostengünstiger Hersteller von CO2 und Überlebender der 1975 prognostizierten Eiszeit, des Waldsterbens, des Konsums von Salz und Eiern, des Millenniumbugs und der Klimakatastrophe :schweiz:


    :rad:

    Einmal editiert, zuletzt von Bullitreiber ()

  • Hey,

    Leute, ein KBA-Auskunft hilft da ungemein. Damit wir bestätigt, das dieses Fahrzeug in Deutschland nicht als gestohlen gemeldet ist. Kann aber heute die Zulassungsstelle online anfordern, dauert etwa 2 Minuten. Entfällt bei Fahrzeugen, die nach Kaufvertrag länger als 7 Jahre in deinem Besitz sind, weil das KBA speichert VIN nicht länger als 7 Jahre, wie sie dann auch immer eine §21 StVZO-Abnahme brauchen.

    Soweit die Kurzfassung.

    Grüße

    Wolf

  • Thomas,

    wenn du eine Zulassungsstelle hast, die keine Zicken macht, dann schätze dich glücklich. Bei einem Anhänger fällt auf jeden Fall mal das Abgasproblem weg. Vielleicht sind da einige dann etwas entspannter. Wenn du in Hessen wohnen würdest, dann würdest du was hassen: Die Bündelungsbehörde, die vom Bundesland Hessen erfunden wurde, um dem Kunden noch mal 39,50€ aus der Tasche zieht, um zu überprüfen, ob der TÜV/GTÜ/FKÜ/KÜS eine legale und vor allen vollständig dokumentierte Eintragung oder Vollabnahme gemacht hat. Selbst die Erstzulassung oder das Baujahr muss bis ins kleinste Nachweisbar sein, obwohl das zum Beispiel bei einem Traktor, der 1962 gebaut wurde und nur 3 Jahre in Produktion war, relativ egal ist. Da kommt dann auch noch die Forderung nach einem Foto des Fabrikschildes, weil da ja angeblich das Baujahr drauf stehen muss. Gibt die StVZO aber nicht her. Und dann kommt noch als Kommentar zurück, dass das Fabrikschild schlecht lesbar sei, obwohl auf dem Bildschirm 10 mal so groß wie das Schildchen auf dem Traktor. Die sind halt so. Ich hasse die.

    Grüße

    Wolf

  • Hallo Wolf, nein ich bin zum Glück nicht in Hessen :rolleyes: mein Zug hat einen mehrseitigen Bericht mit vielen Fotos erstellt, natürlich mit auch vom Typschild und der Fahrgestellnummer (die er selber eingeschlagen hat, weil nicht vorhanden), vermessen und gewogen.

    Zulassungsstelle hat mich nach 1,5 h warten am Schalter, dann erstmal an einen andere Abteilung verwiesen (die Oldtimer Kennzeichen bearbeiten). Dort meinte die Dame sich erst „.... ohne Papiere weiß sie nicht ob wir den heute zugelassen bekommen), habe dann erklärt das es in Belgien keine Zulassungspapiere gibt, dann hat es geklappt ;):engel:

    Im übrigen, bj 1951 , den Monat (1.7.) hat der TüV festgelegt.....

    Gruss Thomas

  • den Monat (1.7.) hat der TüV festgelegt.

    Das ist immer so wenn Tag und Monat nicht bekannt sind, so wird der 1.7 eingetragen.

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  • Laut KBA Ausfüllanleitung Seite 13. In D ist alles geregelt.

    https://www.kba.de/DE/Zentrale…_blob=publicationFile&v=8



    falls der Link mal weg ist:


    Feld B: Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs

    Das Datum der Erstzulassung bzw. der erstmaligen Inbetriebnahme bezeichnet den Tag, an dem für das Fahrzeug erstmals (im Inland oder im Ausland) ein amtliches Kennzeichen oder aber ein Aus- fuhrkennzeichen zugeteilt worden ist.

    Ist das Datum der Erstzulassung bzw. der erstmaligen Inbetriebnahme nicht bekannt, ist wie folgt zu verfahren:

    • nur Tag nicht bekannt
    • Monat nicht bekannt
    • Jahr nicht bekannt

    es ist der 01. des Monats einzutragen,
    es ist der 01.07. des Jahres einzutragen,
    es ist der 01.07. des Baujahres einzutragen,

    ggf. ist das Baujahr zu schätzen. Das Datum ist wie folgt darzustellen: TT.MM.JJJJ (z. B. 04.10.2005).

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  • Meist.... die Zulassungsstelle hat an meinem Iltis den 1.1 genommen.......

    Das ist bei meinem Renault in Frankreich auch so gemacht worden.

    :rolleyes: muss ich das nun nach gut 3 Jahren reklamieren ? =O

    Warum?:/

    Das Datum ist nun amtlich und und unter Umständen gelten günstigere Übergangsfristen.

    Wenn das Amt nunmal so entschieden ist, gibt es m.E. keinen Grund, das zu ändern.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Hallo Leute,

    nix reklamieren, hilft meist nix, weil die Tip-Ex nehmen und dann handschriftlich das Datum der Erstzulassung ändern. Der Computer weiß dann nix davon. wenn die dein Fahrzeug älter gemacht haben, what shalls, deren Problem, weil die erteilen die Betriebserlaubnis, nicht der TÜV. Ich hatte mal den Fall, da war aus einem Bausatz von der Belgischen Luftwaffe ein Jeepanhänger zusammengebaut worden, mit Fabrikschild der belgischen Luftwaffe. Ich habe dann der Zulassungsstelle erklären müssen, das der, der das Fahrzeug, in diesem Fall den Anhänger, verantwortlich zusammenbaut, auch nach deutschem Recht als Hersteller gilt.

    Mein Mitsubishi ist nach japanischen Papieren im Oktober 1976 erstmals zugelassen worden. Die Zulassungsstelle hat den 01.07.1976 daraus gemacht. Soll ich da protestieren. Sicherlich nicht. Solange es zu deinen Gunsten geht, mach nix. Hast du durch ein falsches Datum Nachteile, dann meckern. Alle, was deutlich über 30 Jahre alt ist, lass es bleiben. Da machen ein paar Monate den Kohl nicht fett, außer du hast dadurch ein AU-Problem.

    Grüße

    Wolf

  • Welche Papiere fehlen?

    Du hast sicherlich einen Kaufvertrag. Eine Datenbestätigung vom Hersteller hatte ich für die §21 Abnahme beim TÜV.

    Um die Abnahme kommst du nicht rum, wenn keine zivilen Papiere aus NL hast.

    Ich hatte noch eine Bescheinigung vom der NL Armee, dass es ordnungsgemäß ausgemustert wurde

    Richtig, das wurde das def 51 document sein, das gild wie genugend fur der RDW (die in holland der fahrzeugbrief ausgiebts) um ein NL fahrzeugbrief aus zu stellen.

    das anders; wenn dat ein hanger ist die nicht schwerer wie 750Kg sein darf, die bekommen in NL auch gein fahrzeugbrief.

    Gruss, Bart


    das Duitsch ist nicht meine muttersprache bitte veruntschuldig vur meine fehler. :bier:

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