SLEA 62 ist nun meiner und wird restauriert - Tipps Zulassung?

  • Moin!


    Mein TSA ist von Jöhstadt Baujahr 1954.


    Eigentlich wollte der gar nix haben. Typenschild war ja dran am Anhänger.

    Da er ungebremst ist auch keine Zulassungen für Bremse oder so.

    Hat geschaut ob die Reifen passen, ob die Beleuchtung geht, das war's, war eben eine Vollabnahme.

  • Danke,

    dann zieh ich mal Reifen in einer passenden Größe auf (sind noch landwirtschaftliche Reifen drauf) und dann muss ich nur noch die Beleuchtung hinkriegen.

    Ist nämlich nur eine Zweifadenlampe da, es geht nur Schlusslicht und Bremslicht. Blinken ist nicht vorgesehen.

    Ist es nicht möglich/erlaubt, rot zu blinken bei abgeschaltetem Bremslicht auf dieser Seite ? Hab mir über den Schaltplan noch keine Gedanken gemacht, sollte aber schon technisch möglich sein.

  • Wenn der nie angemeldet war, kann es sein daß er als 2020er Neuzulassung gilt. Zumindest ist das mein Kenntnisstand, der aber zugegeben mehr auf Hörensagen als auf Kenntnis der Zulassungsvorschriften beruht. Dann mußt Du den sowieso auf den aktuellen Stand bringen (Nebelschlußleuchte und das ganze Fitzefatze). Ich würde mal zum Prüfonkel gehen und einfach fragen. Das hilft manchmal ungemein und die sind auch froh, wenn sich jemand mal Gedanken macht. So zumindest meine Erfahrung.

    Viele Grüße aus Calenberg!

    Lars.

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  • Wenn es noch irgendwelche Papiere gibt, oder das Baujahr auf dem Typenschild steht, oder, im schlimmsten Fall, irgendwie nachgewiesen werden kann, dass der Anhänger so schon im Jahr X im Einsatz war, kann der TÜV das Baujahr an Hand dieser Infos festlegen. Man muss das nur nachvollziehbar glaubhaft machen.

    Je früher, desto besser, weil dann entsprechende Regelungen (noch) gelten.

    Ist nämlich nur eine Zweifadenlampe da, es geht nur Schlusslicht und Bremslicht. Blinken ist nicht vorgesehen.

    Wenn noch die Originalleuchten oder zeitgenössische dran sind, ist das so korrekt.

    Bei der sog. Zweikreisblinkanlage sind hinten am Auto (und damit auch am Anhänger) die Bremsleuchten, bzw. der entsprechende Faden der Zweifadenlampe, für das Blinken zuständig.

    Das Steuergerät im Zugfahrzeug regelt das dann.

    Das setzt natürlich voraus, dass auch das Zugfahrzeug mit einer Zweikreisblinkanlage ausgestattet ist, wie z.B. beim Unimog U404, Munga usw.

    Wenn man den Anhänger allerdings hinter ein modernes Fahrzeug hängt, fehlt da tatsächlich die Verbindung zwischen dem Blinkersignal am Auto und dem Heck des Anhängers.

    Das ist ein klassisches Problem.

    Zwei mögliche Lösungen:

    Zusätzliche Blinker hinten an den Anhänger bauen oder eine Schaltung erdenken, die das Blinkersignal so umformt, dass am Anhänger wieder die Bremsleuchten blinken. Da sind unsere Elektrik-Experten gefragt.

    Wahrscheinlich braucht man dann eine Umschaltung, je nachdem, was für ein Zugfahrzeug genutzt wird.

    Ist es nicht möglich/erlaubt, rot zu blinken bei abgeschaltetem Bremslicht auf dieser Seite ?

    Genauso ist es. Bis in die 70er Jahre

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
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  • Hallo Haiko


    Lars und Til haben den Sachverhalt der Beleuchtung ja schon hinreichend beschrieben.

    Leider ist es nicht so einfach, die herkömmliche Brems-Blink-Schaltung am Anhänger zu realisieren, wenn man ein nach heutigen Kriterien verdrahtetes Zugfahrzeug hat. Der Anhänger selbst ist ja in der Regel doof und leuchtet nur mit dem, was das Zugfahrzeug liefert.

    Es gibt zwar eine Relaisschaltung, die das simulieren könnte, aber die hat zwei Nachteile: erstmal entfällt dabei die vorgeschriebene Blinkerüberwachung, weiterhin benötigt sie Strom. Da zumindest bei den älteren siebenpoligen Dosen aber kein Dauerplus anliegt, wird hier die Rücklichtversorgung herangezogen, was erfordert, daß immer mit Licht gefahren wird. Inwieweit die Rücklichtverkabelung des Zugfahrzeugs, normalerweise auf 5 bzw. 10W pro Seite ausgelegt, da mitspielt, wenn zusätzlich noch 21W für Blinker bzw. Bremslicht darüber versorgt werden sollen, wäre auch fraglich.

    Bei den Bundeswehranhängern der ersten Generation war das ja ebenso, und mit Einführung der zweiten Fahrzeuggeneration wurde das Bremslicht als separate Leuchte nachgerüstet. Vielleicht wäre das eine Option? Dann hättest Du bei einem alten Zugfahrzeug mit entsprechender Zweikreisschaltung den Originalzustand, mit einem neueren wären dann auch alle Funktionen da.

    Allerdings ist der Sicherheitsaspekt nicht zu vernachlässigen: aktuelle Verkehrsteilnehmer können mit roten Blinkern oder nur einseitigem Bremslicht nichts anfangen...

    Mir wurde übrigens bezüglich der Zulassung meines belgischen 1955er M100-Nachbaus auch angedroht, ihn nach den aktuellen Kriterien von 2020 abnehmen zu wollen, weil er ja bisher auch keine Papiere gehabt hat. Das würde dann bei EZ 2020 Nebelschlußleuchte und Rückfahrscheinwerfer erfordern.

  • Frage: wer sagt denn, dass das KFZ/ der Anhänger noch nie zugelassen war?

    Der Vorführende....!


    Das Problem fehlender Papiere kenne ich zu genüge bei alten Motorrädern....die Karre landet im Stall und überlebt, die Papiere wandern irgendwann mal in den Müll. Ich weiss, in manchen Bundesländern läuft es anders, aber in RLP reichte eine Auskunft aus Flensburg zu Eigentumsnachweis und ein Datenblatt aus um neue Papiere zu bekommen..


    Wenn also der Typ Anhänger generell eine ABE hat und andere Exemplare schon früher zugelassen wurden sollte das doch kein Problem sein...


    Jens

  • Eventuell gibt es ja auch die Möglichkeit, die vorhandene Zweikammerleuchte dahingehend zu modifizieren daß man eine dritte Leuchtmittelfassung einbaut oder eine bereits eingebaute (Stichwort Tarnrücklicht in den runden BW-Zweikammerleuchten) umfunktioniert. Das ganze ist dann aber wahrscheinlich nicht betriebserlaubniskonform.

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



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    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Wenn der SLEA noch die originalen Rückleuchten hat, würde ich das nicht machen, denn um sie zu modifizieren sind sie zu gesucht und teuer. Außerdem sind sie nicht besonders groß, so daß es zu Platzproblemen kommen dürfte, wenn da eine zweite Glühlampe eingebaut werden sollte..

    Ich hatte ja schonmal irgendwo beschrieben, daß man evtl. eine Bremslichtbirne mittels Vorwiderstand zum Rücklicht dimmen könnte und den Widerstand beim Bremsen überbrückt und damit eine Zweifadenlampe simuliert (das werde ich am belgischen M100 mit den runden BW-Zweikammerleuchten machen, weil ich keine zusätzlichen Bremsleuchten anbauen will). Das geht hier aber auch nicht, da ja eine Zweifadenlampe zur Verfügung steht und das Rücklicht so schon da ist..

    Vielleicht könnte man hier im Original-Rücklicht mit der Zweifadenlampe mit Brems- und Rücklicht leben und separate, ggf. abnehmbare Blinker anbauen?

  • Also die originalen Rückleuchten des SLEA haben drei Fassungen, meine Antwort bezog sich eher auf die Frage bezüglich des TSA mit den Zweikammerleuchten.

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



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  • Ein kleiner Hinweis an die versammelte Expertenrunde:

    Ich habe mal einen allgemeinen Thread eröffnet, der das Thema Anhängerbeleuchtung, wie wir es hier diskutieren, behandeln soll.

    Wäre doch schade, wenn die ganzen Informationen in diesem Restaurierungsthread irgendwann nicht mehr auffindbar sind.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr das ebenfalls mit Leben füllen würdet.:an:


    Hier der Link: Anhänger mit Zweikreisblinker hinter modernen Autos - Elektrische Lösungen

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  • Nochmal BTW:


    Ebenfalls mein SLEA hat auch komplett neue Papiere und die Dreikammerrückleuchten, und ich musste nichts nachrüsten.

    Der TSA hat ebenso die Runden DDR-Dreikammerlatüchten, auch da musste ich nichts nachrüsten.


    Beim SLEA ist EZ auch 10.4.1965 eingetragen, beim TSA steht 1.07.1954.

    Das sind jeweils die Tages und Monatsdaten wann ich beim TÜV war und das Jahr vom Typenschild.

    Daher auch keine Nachrüstpflicht ;-)

  • Dreikammerleuchten entsprechen ja auch dem aktuellen Stand.

    Zweikammerleuchten, bei denen eine Kammer mit Zweifadenlampe für Rück- und Bremslicht und die andere für Blinker vorgesehen ist, ist ebenfalls aktuell.

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  • Kurzes Update zu meinem SLEA:


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