"Windschutzscheibe, Kanister und Reserverad aussen" in den Papieren.....

  • Sven, Entscheident ist nicht nur der 460/461 generell, sondern das genaue Baumuster. Uns aus diesem Bereich gibts die meisten Variationen.

    Helfen können dir nur Leute die das gleiche baumuster haben. Das splltest du mal veröffentlichen.


    Und sprech mal unverbindlich mit deinem Tüv. hast du eigentlich noch diese Bescheinigung von der Bundeswehr bei Abgabe an den zivilen Bereich.

    Mein Steyr Daimler 230Ge bleibt so original wie möglich....

    :wolf:


    :barett-sch:

  • Hallo liebe Leute,


    um mal ein wenig Verwirrung aus der Sache zu nehmen:

    Klappbare Frontscheibe: Das war jahrzehntelang kein Thema. Alle BSW Fahrzeuge hatten klappbare Frontscheiben. Dann kam der LJ 80. Und ein paar schlaue Typprüfer, die dem Importeur das Leben schwer machen wollten. Begründung war damals der Gummiparagraf 30 StVZO: Fahrzeuge müssen so gebaut sein, das sie niemanden mehr als blah blah blah schädigen, verletzten oder sonst was können (entschuldigt, nicht ganz der Originaltext, aber man wird halt so nach 35 Jahren in dem Geschäft). Was habe die schlauen Anzugträger damals gesagt? Scheibe runter, oh, da könnte einem ja ein Insekt oder gar was größeres in Auge fliegen. Der Fahrzeugführer ist abgelenkt und damit eine potentielle Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer. und ein Einäugiger sieht unter Umständen nichts mehr, ist also blind. Also muss der mal mit Sicherheit einen Augenschutz (Schutzbrille) tragen. Und damit die anderen Fahrzeugführer nicht vielleicht was in beeide Augenbekommen, bleibt die Scheibe oben. Fertig, ABE-Auflage, amtlich genehmigt und damit schlagartig allgemeingültig. ÄH. Helmpflicht für Motorräder gab es da noch nicht! Geschweige denn Prüfvorschriften für Helme, die einigermaßen die Wirklichkeit abgebildet haben.

    Ersatzradabdeckung: Zu etwa der gleichen Zeit (Es gab noch keine Vorschriften für hervorstehende Außenkannten an Kraftfahrzeugen, man arbeitete aber daran) kam man auf die Idee, dass das Felgenhorn ja eine feste Kante sein, die zu Verletzungen führt, wenn ein Radfahrer hinten auffährt (wäre mir aber egal, der Radfahrer hat halt auch aufzupassen, Auffahrunfall ist Auffahrunfall.). Also wurde eine Abdeckung gefordert, die das Felgenhorn "Polstert". Da es damals aber kaum Leute gab, die Erfahrungen mit Crash-Versuchen hatten, reichte dann so ein Stückchen Kunstleder mit etwas aufgeklebten/aufgenähtem Schaumstoff. Schutzwirkung rein theoretisch schon fast Null, denn selbst beim Stolpern reicht die Aufschlaggeschwindigkeit, um diese "Schutzwirkung zu überwinden und sich eine nette Beule in Felgenhornform zuzuziehen. Aber alle waren glücklich mit der Lösung, eine weitere Klippe des Gummiparagrafen umschifft.

    Wo das mit dem Reservekanister nur leer her kommt, weiß ich leider nicht. Bei der Bundeswehr stand nach meiner Erinnerung so was nicht im Munga-Fahrzeugschein. Jedenfalls Reservekanister nur leer ist so Anfang der 80ger Jahre aufgetaucht. So was wurde sogar für Wasserkanister eingetragen, total widersinnig, Hauptsache leer!


    Mitführen von Ersatzrädern und seit einigen Jahren auch Pannensets: Auf der Landstraße entbehrlich, auf der Autobahn Pflicht bis auf ein paar Ausnahmen (z.B. LKW mit Super Single Reifen, weil sich die Reifenindustrie verpflichtet hat, Europaweit den LKW nach maximal 2 Stunden wieder flott zu haben.).

    Bei dem weiter oben abgebildeten Fahrzeugschein ist die Verbindungseinrichtung falsch eingetragen. Es müsste heißen: e4 00-0xxx (ich weis, kleine Buchstaben gehen nicht, deshalb E4 00-0xxx.). im übrigen ist die Eintragung entbehrlich, da niederwertiges Recht über höherwertiges Recht entscheiden will, was für unzulässig erklärt wurde vor über 15 Jahren, weshalb in der Zulassungsbescheinigung auch kein Feld für ein Prüfzeichen einer Verbindungseinrichtung vorgesehen ist.


    Um die Sache komplett zu machen: Die Radkappen beim VW Käfer wurden gefordert, weil sich ja jemand bei einem Unfall an der hervorstehenden Schrauben verletzen könnte. Gegenargument: Wer es bei einem Unfall bis da hin geschafft hat, dem helfen auch die Radkappen nicht mehr.

    So weit sind sie ÜO ja inzwischen, das solche Argumente wie für die Radkappen heute belächelt werden.


    Schönen Sonntag noch


    Wolf

  • Tja, Hättest Du gewartet, hättest Du jedes der Themen in einem eigenen Bereich erläutern können.

    So wird das hier nur im Wolf-Bereich langsam in der Versenkung verschwinden.

    Es sei denn, Du machst Dir die Mühe, die Textteile nochmal in den jeweiligen Thread zu kopieren. Mich würde das zumindest freuen.


    Ich habe jetzt einzelne Themen im Vorschriften-Forum eingerichtet, damit wir uns da detailiert mit den Problemen befassen können. ;)

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • das wäre klasse.

    Die neu eingerichteten Themen sind unter "Vorschriftenstelle" recht weit oben zu finden u d beginnen mit "Recht+TÜV" ;)

    Vom Handy aus kann ich leider keine Links setzen.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • Wenn ich auf die entsprechenden Themen stoße, kann ich das da gerne nochmal schreiben.

    Grüße

    Wolf

    ich habe mir mal erlaubt, die jeweils relevanten Textstellen in die Themen zu kopieren.

    Musst du also nicht nochmal neu schreiben ;)

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • Mir ist gerade ein Auszug aus der ABE für den Wolf zugespielt worden.

    Leider keine guten Nachrichten :(

    Die fraglichen Passagen sind in der ABE enthalten und müssen in die Papiere eingetragen werden.

    Ob es nun möglich ist, sich seitens TÜV und Zulassung da drüber hinwegzusetzen und aus den Papieren zu löschen, müssen wohl Experten klären...

    Absurderweise muss offenbar das Tarnnetz nach ABE auch immer mitgeführt werden :verrueckt:,:)

    Na doll!


    Ich stelle mir eine Polizeikontrolle vor:

    Zeigen Sie mir bitte Führerschein, Fahrzeugschein, Warndreieck, Verbandkasten und Tarnnetz :lach:

    :T

  • Das könnte ein Weg sein.


    Wenn im Umkehrschluss aber rauskommt, dass dieser Typ Fahrzeug mit eben dieser ABE nur für die Bundeswehr zugelassen werden darf... =O

    Auch solche Ideen gab es behördlicherseits schon.


    Wenn eine andere ABE für zivile Wölfe eine Zulassung ermöglicht, ist man vielleicht fein raus.

    Das hängt aber wieder mit der Schlüsselnummer zusammen.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • Wenn man den Wolf erstmalig beim TÜV vorführt, macht der ja ein "Gutachten zu Erlangung der Betriebserlaubnis" und bescheinigt "daß das Fahrzeug den Vorschriften entspricht". Er bezieht sich dabei nicht auf eine ABE, sondern "empfiehlt" der Zulassungsstelle die Erstellung einer individuellen Betriebserlaubnis.

  • Hallo Leute,


    F365 ist ja schon was alt. Richtig ist, das die ABE ausschließlich für die Fahrzeuge gilt, die auf die Bundeswehr zugelassen wurden. Da die Mil-Kfz Sachverständigen NUR die StVZO kannten und sich einen feuchten Staub um irgendwelche Vorschriften aus dem EG/ECE-Bereich kümmerten. Damals war es auch so, das die Bremsen per Ausnahme vom KBA der 71/320/EWG in einer grade gültigen Fassung entsprechen durften.

    Da bei einer §21 Abnahme die alten Schlüsselziffern nicht weiter verwendet werden dürfen, sondern die Fahrzeuge immer 00000000 zu schlüsseln sind und die Datenbestätigung der BW ja auch sagt, das die Daten nur als Grundlage für eine §21 dienen, d.h. nicht sklavisch zu verwenden sind, ist der aaS auch nicht vollständig an das gebunden, was da steht. Nach 71/127/EWG konnte der fehlende Innenspiegel auch damals schon durch 2 Außenspiegel ersetzt werden. In sofern ist die ABE auch nicht ganz richtig, da der Innenspiegel für LKW gar nicht vorgeschrieben ist. Der Wolf ist daher wohl eher als Lieferwagen bis 2,8 t zGG eingestuft worden. Sonst hätte der damals eine Ausrüstung nach § 57 StVZO gebraucht, also Fahrtschreiber/Kontrollgerät. Das will die Bundeswehr natürlich nicht.

    Da die ABE wohl NACH LJ 80 erstellt wurde, ist Scheibe hoch klar, mussten alle haben, was neu kam.

    Ersatzradabdeckung aus dem gleichen Grund wie schon erläutert.

    Leerer Kanister: Ich habe da was in Gedächtnis gefunden. In Deutschland galt die GGVS (und die GGVE, GGVBS etc.). Danach wurde ich auch noch ausgebildet. Und das, obwohl es ja schon die ADR gab, ein weltweiter Standard für den Betrieb und die Ausrüstung von Fahrzeugen, die gefährliche Güter transportieren. (ja, die LKW-Fahrer mit ADR Schein langweilt das jetzt). Da ging es dann munter hin und her, wurde vieles durcheinander geworfen, Mindestmengen gemischt, verwechselt, zulässige und unzulässige Behälter nicht unterschieden. Zeitweise war es sogar so, das der Kanister aus Blech mit Benzin oder Diesel befüllt nur verpackt befördert werden durfte: Plastiktüte rum, fertig. Natürlich Gefahrzettel, auch für leere Gebinde, Reinigungsnachweispflicht für Lieschen Müller. Der Spuck war zum Glück schnell wieder weg. Kennzeichnungsplicht bei Benzin oder Diesel für das Fahrzeug aber erst ab 1500 Liter. Um das alles nicht genau wissen zu müssen, haben die lieben Kollegen dann die einfache deutsche Variante gewählt: alles verbieten!


    Grüße

    Wolf

  • Wenn im Umkehrschluss aber rauskommt, dass dieser Typ Fahrzeug mit eben dieser ABE nur für die Bundeswehr zugelassen werden darf... =O

    Auch solche Ideen gab es behördlicherseits schon.

    Wenn eine andere ABE für zivile Wölfe eine Zulassung ermöglicht, ist man vielleicht fein raus.

    Also schmerzlich vermisse ich hier ein gehöriges Maß an Kreativität :daumenrunter:

    Warum nicht aus dem Wolf eine "selbstfahrende Arbeitsmaschine" typ "Schmetterlingsfanggerät" machen.
    Das gibt direkt ein steuerfreies, grünes Kennzeichen und ist sicher förderungswürdig wenn man die richtigen BMFT-Töpfe anbohrt.
    Grün ist der Kackstuhl ja von Hause aus also kann sich keine Insekte belästigt fühlen.

    Der hier hat eine Windschutzscheibe weil nur Passanten so hoch fliegen? (oder wegen der falschen Farbe?)

    LKW-Cabrio


    Anamnese: Den LKW-Schein auf der Emma gemacht als die ersten MAN KAT 8x8 in Dienst gingen. In der Grundausbildung wurde ich mit dem Detroit Diesel Virus in der Wanne der Panzerhaubitze M109G infiziert.

    Heute leb ich damit - kein Az kann mir helfen - mit der Idee einen 12V92TAB umgekehrt ins Heck eines KAT 4x4 einzubauen um damit die road of bones zu befahren.

    Wo bin ich also nicht besser aufgehoben als wie hier?

  • Nun, ganz oben steht doch: "Diese ABE gilt nur für Fahrzeuge der Bundeswehr." Ich denke der Satz impliziert, dass dies nur gilt, wenn die Bundeswehr als Fahrzeughalter auftritt.

    Ich kann die Postings von skybeamer und Kaiser Jeep nur bestätigen. Meinem TÜV-Prüfer hat diese ABE aus den genannten Gründen auch nicht interessiert. Bei mir hatten die Prüfer damals die Fahrgeräusche bemängelt und in dieser ABE steht eben auch eine Ausnahme für die höheren Fahrgeräusche drin. Wie gesagt, das Teil gilt nicht für zivile Fahrzeughalter.....


    Ich würd mir da bei gewissen Eintragung eine rechtsichere Begründungen vom Sachverständigen geben lassen....


    Gruß


    Markus

  • So, ich war bei der DEKRA beim §21 Fachmann und habe mir wieder 4 statt der 2 Sitze eintragen lassen sowie die "Bundeswehr"-ZDV Aussagen kritisch hinterfragt. Da zumindestens mein Wolf eine 000000 als Schlüsselnummer hat, war das Gespräch sehr erfolgreich und alles flog raus aus dem Schein, was mich so nervte.


    Nun ist er kurz und übersichtlich, morgen gibt es einen neuen normalen Fahrzeugschein und alles passt.....

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