Guten Morgen,
aus aktuellem Anlass hier eine Diskussion zum Thema zulässige Anhängelast am LKW und der Weg dort hin. Welche Gesetze gelten und was muß beachtet werden?! Hier am Bsp. meines Oldtimer-LKW Steyr A680G, abgelastet von 8,6t auf 7,49t zGGw.
Auszug STVZO §35 Motorleistung:
Bei Lastkraftwagen sowie Kraftomnibussen einschließlich Gepäckanhänger, bei Sattelkraftfahrzeugen und Lastkraftwagenzügen muss eine Motorleistung von mindestens 5,0 kW, bei Zugmaschinen und Zugmaschinenzügen – ausgenommen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke – von mindestens 2,2 kW je Tonne des zulässigen Gesamtgewichts des Kraftfahrzeugs und der jeweiligen Anhängelast vorhanden sein; dies gilt nicht für die mit elektrischer Energie angetriebenen Fahrzeuge sowie für Kraftfahrzeuge – auch mit Anhänger – mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
Bezogen auf den Steyr mit 88kw(120PS) wären das 88/5=17,6t maximal zulässiges Zug-Gesamtgewicht. Was bedeutet Zugmaschinenzug?! Die dürfen ja sogar noch weniger Leistung haben.
Bisher habe ich noch keinen Paragraphen dafür gefunden, der Sachverhalt wurde mir jetzt aber von mehreren Stellen genannt: Die rechtlich erlaubte Anhängelast in Deutschland an einem LKW mit durchgehender Bremsanlage, darf das 1,5-fache des eigenen zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
Also, hier 7,49t x 1,5 = 11,2t als maximal mögliche Anhängelast!
Abgleich maximal erlaubt und rechtlich möglich:
17,6t ZugGGw -7,49t zGGw Zugwagen = 10,11t mögliche Anhängelast, und damit unter der Grenze der maximalen Anhängelast!
Soweit sollte das ja passen, kommen wir zum D-Wert: die K3D weißt 9,5t auf, ergibt umgerechnet ca. 93kN. Ich benutze diesen Onlinerechner dafür, mit folgenden beiden Ergebnissen:
So, und wo haben die Herren Ingenieure nun Ihr Problem, oder habe ich noch einen Denkfehler?! Der D-Wert der K3D ist in beiden Fällen mehr als ausreichend für die Anwendung.
zu den AHKs
- Variante mit e-Prüfzeichen: Eintrgaungsfrei, anbauen und fertig
- Variante mit Schlangenlinien/F-/M-Prüfzeichen oder National geprüft, muss abgenommen und eingetragen werden
- Alles andere muß vorgeführt werden und per Einzelabnahme abgenommen und eingetragen werden
Bitte korrigiert mich wenn ich Falsch liege oder ich etwas vergessen haben sollte.