Überrollbügel und Bumper am Kraka

  • Hallo,

    Ich war mit dem Kraka beim Tüv zwecks H Gutachten und Abnahme. Im vorhandenen Fahrzeugschein steht : Verwendung nur mit Bumper Überrollbügel und Beckengurten! Der Tüvver sagt : Das bleibt auch mit H Gutachten! Ich sage : Ne, keinesfalls! Habe kein Problem mit Beckengurten und Helme wenn gefordert. Aber ich will es historisch orginal! Führe auch bundesweit vor, damit es ausgetragen wird! Gutachten und Schein liegen vor, ist aber noch nicht zugelassen! Kann mir hier hemand weiterhelfen?


    Gruß HG Höhne:kraka:

  • In Kurzform: der hat ja wohl nicht mehr alle Latten am Zaun :T:T:T
    Ich fahre seit fast 30 Jahren Kraka und hab noch nie so eine bekloppte Forderung gehört. Da bleibt wohl nur, das Gespräch mit anderen Prüfstellen zu suchen und Fotos vom Originalzustand mitzunehmen.

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Ich würde telefonisch bei verschiedenen TÜV-Stellen in Deiner Nähe vorfühlen und nachfragen aufgrund welcher Vorschriften der StVZO auf diesen Eintragungen bestanden wird. Da es in Deutschland ja noch geschätzt 250 bis 300 Kraka's in privater Hand geben dürfte sollte der Fahrzeugtyp beim TÜV nicht ganz unbekannt sein.
    Ein sachliches Gespräch mit Vorlage von originalen Unterlagen und Hinweis auf angestrebte Originalität ist da bestimmt sinnvoll und hilfreich.

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



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