M1008 Hakenkupplung und Reifengröße

  • Hallo Oswald

    dd1IM hat dir schon die Antwort gegeben. Aber wenn du es nicht selbst machst bitte deinen KFZ Meister um Beratung. Er sollte dich da am Besten unterstützen. Er wird ja auch die Arbeit durchführen.

    Da wir komplett umrüsten, also Getriebe und Motor gehen wir nicht an die Lichtmaschine.


    Für alle anderen die dem Thema Hakenkupplung folgen laut TÜV-Ingenieur keine Chance ohne Typenschild und Komplettgutachten über Festigkeit und Co. Da mit Rockinger eine Alternative vorliegt stört mich diese Ablehnung nicht da ich volle Unterstützung bei der Motorumrüstung habe

    Gruss

    Ilka

  • Hallo, Leute,

    wenn ein K30 bei 55 Meilen pro Stunde zu warm wird, dann ist der Kühler zu. Es hilft nur: Kühler zum Kühlerheini bringen und Totalüberhohlung, der Kühler ist, wie es so schön heißt, zu. Alles andere nützt nichts.

    Anhängekupplung nach SAE J 849: Erst mal stimmt es überhaupt nicht, das die Hakenkupplung verboten ist. 1953 stand in der StVZO zu § 43, das der Protzhaken Wehrmacht zivil nicht mehr zulässig ist, was auf Grund der letzten Fertigungen von 1944 und 1945 durchaus nachvollziehbar ist. Der Einfachheit halber haben die oberen Sachverständigen, um nicht unterscheiden zu müssen, dann daraus gemacht: Militärkupplungen, weil ja auch nicht DIN entsprechend.

    Ich habe vor ca. 20 Jahren eine Kursus über Anhängekupplungen mitgemacht, bei dem der Homologationsleiter von Rockinger der Lehrende war. War sehr interessant. Der hat während der Kurses darauf hingewiesen, das es von Rockinger den kleinen Natohaken mit UN ECE R55 Genehmigung gibt. Sofort Protest von etlichen Kursteilnehmern, Militärkupplung ist zivil verboten. Darauf der Referent: ECE geht vor nationales Recht und die Aussage sei sowieso falsch. Ich habe für die drehbare Kupplung, wie sie z.B. am K30 oder K5 verbaut ist, eine Herstellerbericht, der besagt, das die Kupplung 6000 lbs (ca 2700 kg) Stützlast kann und ist auf 100000 lbs Zuglast getestet, der Versuch wurde abgebrochen, weil die verwendete Schlusstraverse bei 60000 lbs nachgegeben hat. Die Tests wurden nacheinander durchgeführt, also erst Stützlast, dann Zugtest. Das dürfte für 3500 kg Anhängelast allemal ausreichen, denke ich.

    Da aber alle Prüfstelleningenieure auf Angst gedrillt sind, trauen die sich halt nicht, ihr ingenieurwissenschaftliches Wissen anzuwenden.

    Ach, so nebenbei: Der Auflaufkopf vom M101A2 Anhänger ist für 6000 lbs (2721 kg) gut, linke Seite eingeprägt. Mit den 1500 kg des Anhänger hat der eher keine Probleme, noch weniger mit den 750 kg eines M416A2 Anhängers.

    Schönen Morgen noch

    Wolf

  • Phoenix-LH,

    was hälst du an meiner Aussage für nicht zustimmungswürdig. Das würde mich als altgedienter aaS schon mal interessieren. Ich kann meine Stellungname nachweisen, nur nicht öffentlich, weil ein Teil der Unterlagen nicht mir ist, sondern von einem Kunden im Netz gefunden wurde und mir zur Verfügung gestellt wurde. StVZO von 1953 habe ich im Original.

    Grüße

    Wolf

  • Es ist bekannt das der 6.2. Diesel mit originaler Achsübersetzung und TH400 Getriebe jenseits von 55 Meilen und ich meine damit nicht 60 Meilen heiß laufen kann. Warum das so ist und was die Schäden sind kann man ganz einfach im Netz recherchieren und auch die Maßnahmen womit man den Schäden vorbeugen kann bei natürlich angepasster Fahrweise. Ein verstopfter Kühler wäre jedes Motors Tod wenn nicht rechtzeitig gehandelt wird.


    Bezüglich der Hakenkupplung: Darüber brauchen wir sicher nicht diskutieren.

    Fakt ist: In den Papieren ist sie ausschließlich als Rangierkupplung eingetragen.

    Ich bin nunmal auf die TÜV Abnahme angewiesen, diese verlangt ein Gutachen zur Kupplung. Das kann ich nicht beibringen und in der Tüv Datenbank ist nichts vergleichbares hinterlegt - ergo keine Abnahme. Wenn dein Kunde diese Unterlagen hat, sehr schön, wenn er sich nicht teilen möchte, auch ok. Für mich ist das kein Drama.

    Ich habe recherchiert hier wie in den USA um an entsprechende Unterlagen zu kommen ohne Ergebnis. Bisher kenne ich keinen M1008 mit eingetragener Hakenkupplung zum Anhängerbertrieb in Deutschland ausser als Rangierkupplung die einen Betrieb auf deutschen Strassen mit Anhänger ausschließt. Deshalb stimme ich deiner Aussage weiterhin nicht zu.

    Das vereinzelt Abnahmen stattfinden schließe ich nicht aus. In meinem Fall habe ich klare Ansagen bekommen, kann ich die nicht erfüllen wird es halt nichts. Ich diskutiere nicht mit einer Behörde über die Anwendung des Strassenverkehrsordnung. Ich bin kein Verkehrsrechtsanwalt.


    Und wie ich betont habe - ist das kein Angriff auf deine Person sondern lediglich meine persönliche Meinung und meine Erfahrung mit obigen Themen.

    Erfahrungsaustausch ist immer gut.

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