Mit einer Handvoll Begeisterter wollen wir eine historische Barkasse restaurieren, Gewicht ca. 12 t, sie befindet sich auf einem Standard 30 Fuss Container Chassis für Sattelzugmaschinen. Der Transport müsste vom Amt Neuhaus an der Elbe entweder zum Motorenmuseum Lütjensee ( 90 km ) oder nach Barmstedt (140 km) stattfinden. Wer hat eine Herz für historische Wasserfahrzeuge und könnte den Transport günstig organisieren? VLG Martin
12 tBarkasse auf 30 Fuss Sattelzuggestell von Amt Neuhaus an der Elbe entweder zum Motorenmuseum Lütjensee ( 90 km ) oder nach Barmstedt (140 km)
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Moin,
ein Bild würde vielen einfacher machen.
30 Fuß Container sind eher selten. Standard ist 20 oder 40.
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Moin,
zumindest von der Radgröße her gesehen scheint es ein Auflieger mit mit Aufsattelhöhe ~115cm zu sein.
Ist der Auflieger denn technisch ok?
TÜV und SP gültig?
Angemeldet?
Wie ist die Ladung gesichert? Ich sehe da nix.
Und wie hoch ist das Ganze?
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Hi Alexander, der Auflieger wird die Tage einmal bewegt und getestet, dann kann ich mehr sagen. Was ist wenn TÜV und SP nicht mehr gültig? Mit roter 06 er Nummer? Ladung müsste weiter gesichert werden. Entsprechende Spanngurte? VG Martin
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Hallo Martin,
dann kann der Besitzer der 06er Nummer diese direkt zurückgeben. Diese Nummer ist NICHT für Transporte gedacht, nur Probefahrten. Solch ein Transport verstieße klar gegen die Vorgaben zur Nutzung der 06er Nummer.
Allein die Fahrt zum nächsten TÜV mit Ladung wäre ein Verstoß, der zum Entzug der Nummer führen kann (und wahrscheinlich wird, wenn Polizei das mit bekommt). Davon abgesehen, dass TÜV&SP kaum mit Ladung möglich sein werden.
Ihr werdet also definitiv umladen müssen.
LG,
Kristian
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Ahhh, Danke für die Info.
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Moin,
nicht unbedingt.
Wenn das Boot nicht mehr Ladung ist, sondern fest mit dem Auflieger verbunden wird und man eine Eintragung z.B. als
So. Anhänger mobiles Museumsschiff (falls es so etwas gibt) anstrebt, dann kann natürlich mit 06er Nummer vorgeführt werden.
Dann muß die mechanische Verbindung zwischen Auflieger und Boot aber anders sein als nur mit Spanngurten gesichert.
Für eine HU und eine SP muß kein LKW leer sein.
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Kurze Überlegung: wie sieht es mit der Breite der Barkasse aus? Über 255 cm? Dann wird ggf. noch eine Ausnahmegenehmigung wegen Überbreite erforderlich.
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Ich sehe da ein Stück Ware was zusammen gekauft wurde.
Das kann dann auch mit 06 überführt werden.
Wir hatten das Thema oft mit aufeinandergestapelten Afika-LKW.
Ist kein Transport!
Technischer Zustand und Ladungssicherung müssen natürlich passen.
Viel Erfolg!
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OK, danke, sehr interessant! Ich werde mal bem Straßenverkehrsamt anfragen.
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Ich sehe da ein Stück Ware was zusammen gekauft wurde.
Das kann dann auch mit 06 überführt werden.
Wir hatten das Thema oft mit aufeinandergestapelten Afika-LKW.
Ist kein Transport!
Technischer Zustand und Ladungssicherung müssen natürlich passen.
Viel Erfolg!
Der 06er Besitzer wird begeistert sein, wenn er diese Nummer durchstreiten darf, dafür, dass er die Nummer verliehen hat. Würde mir nie einfallen, eine möglicherweise unsaubere Überführung mit einem geliehenen Kennzeichen zu machen, oder den Besitzer um solch eine Fahrt zu bitten. Der leiht einem nie wieder was.
Denn im Zweifel sind die Kennzeichen erstmal entzogen, weil die "Zuverlässigkeit" nicht mehr gegeben ist. Die Wiedererlangung muss sich dann erstritten werden.
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wenn ihr sowieso umladen müsst, könnte man das sofort mit einer dafür geeigneten Transporteinrichtung oder Spedition durchführen.
Bei dem umladen und dem abladen wäre dann jeweils eine Hebevorrichtung (Kran) notwendig. Schorsch
die Nummer mit 06er wie angedacht ist verdammt heiss, bei4.oo mtr. Höhe ist auch Schluss und das sieht mir nach höher aus.
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Derr 06 er Besitzer wäre natürlich dabei!
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Das macht die Fuhre nicht besser. Aber klar, es ist dann in seiner Verantwortung, ob er dieses Geschoss ziehen mag. Ob die Freundschaft das dann übersteht, wenn er seine Nummer los wird, steht auf einem anderen Blatt...
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Rote Kennzeichen dürfen ausschließlich für betriebliche Zwecke (Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten, notwendige Fahrten zum Tanken und zur Außenreinigung anlässlich sol- cher Fahrten sowie notwendige Fahrten zur Reparatur oder Wartung) verwendet werden.
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Mein reden...
Nur überführst Du den Trailer, nicht das Schiff
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Gab es nicht mal die Aussage, wenn etwas ohne Werkzeug zu entfernen ist, ist es Ladung, wenn man Werkzeug braucht, gehört es zum Fahrzeug?
Ich meine, das hier im Anhängerforum, evtl. in Verbindung mit dem FK20-Fahrgestell, gelesen zu haben. Vielleicht kann man das hier sinnvoll auslegen?
Konkrete Abmessungen des Problems wären auf jeden Fall zur Lösung hilfreich.
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