Hallo alle zusammen, bin neu hier, aber als Gast immer wieder zu Gast in diesem Forum gelandet.
In den Niederlanden wirdbbis zum 2. November ein Elefant versteigert.
Da bis jetzt niemand das Ding hier gemeldet hat, dachte ich mache das Mal.
Gruß Ulf
Hallo alle zusammen, bin neu hier, aber als Gast immer wieder zu Gast in diesem Forum gelandet.
In den Niederlanden wirdbbis zum 2. November ein Elefant versteigert.
Da bis jetzt niemand das Ding hier gemeldet hat, dachte ich mache das Mal.
Gruß Ulf
Aha. Ein Link oder Ähnliches wäre für Interessenten sicher hilfreich, oder?
Willkommen im Club ...
Hinweise auf Auktionen aber bitte zukünftig in den Markbereich einstellen, in den Technikforen sollen nur Threads gepostet werden, die von dauerhaftem Interesse sind - Hinweise auf Angebote verlieren schnell den Sinn.
Ich verschiebe den hier mal...
Kurze Frage: Besteht die Mögichkeit überhaupt, das Ding in Deutschland zuzulassen? Unsere 7. Kp hatte die, dauernd kaputt, und im öffentlchen Straßenverkehr nur mit Begeitfahrzeug zu bewegen, weil die Breite inklusive Seitenspiegeln über 2,55m lag.
Wo der herkommt hab ich vor vielen,vielen Jahren als Oberfähnrich gedient!
5.Kp/InstBtl 7 in Unna
Frank, selbst wenn Du die Frage der Zulassung regeln kannst - also ob die Zulassungsstelle die ABE für eine zivile Zulassung anerkennt - hast Du immer das Problem, dass Du aus BW Zeiten kennst... bewegen im öffentlichen Strassenverkehr nur mit Ausnahmegenehmigung. Und die ist dann immer für jede Fahrt zu ea tragen mit entsprechenden Gebühren und vor allem Wartezeiten - davon ist auszugehen, da auf Voranfrage auch bei einem etwas zu breiten Tieflader-Auflieger zur SzM Magiruy dem Fragendenken eine Dauergenehmigung verweigert wurde...
Jens
Frank, selbst wenn Du die Frage der Zulassung regeln kannst - also ob die Zulassungsstelle die ABE für eine zivile Zulassung anerkennt - hast Du immer das Problem, dass Du aus BW Zeiten kennst... bewegen im öffentlichen Strassenverkehr nur mit Ausnahmegenehmigung. Und die ist dann immer für jede Fahrt zu ea tragen mit entsprechenden Gebühren und vor allem Wartezeiten - davon ist auszugehen, da auf Voranfrage auch bei einem etwas zu breiten Tieflader-Auflieger zur SzM Magiruy dem Fragendenken eine Dauergenehmigung verweigert wurde...
Jens
Ja so ist es leider- das Teil ist einfach zu breit!
Ich geh mal von mir aus- wenn ich den SLT Elefant mein Eigen nenne, dann jucken mich Gebühren, Genehmigungen oder Tankrechnungen nicht.
Wer will, der kann.;-)
quod erat demonstrandum
Wer will, der kann.;-)
quod erat demonstrandum
Joa, Sven... würde sagen, dann demonstriere mal, wie du kannst
Ich bin mir sicher, beim nächsten Treffen in Reutlingen wärst du der
Alpha und quasi dauerhaft im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit
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Sehr schöner Autowagen:thumbsup:
Naja, wenn ich mal groß bin...
Hallo,
das erinnert mich an einen Bericht im Allrad-LKW-Forum.
Da hat jemand einen Chevrolet mit 12000 kg auf sein
07er eintragen lassen.
Die Dame im Straßenverkehrsamt wusste nicht,
dass Chevrolet in 1943 Panzer gebaut hat.
Also fährt jetzt ein Kettenfahrzeug mit 12 to
in Deutschland mit einem 07er rum.
...
Siehst du hier:
Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO (Überschreitung Fahrzeugabmessungen und –gewichte)
In den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO sind u. a. die zulässigen Fahrzeugabmessungen (§ 32 StVZO), die zulässigen Achslasten und Gesamtgewichte (§ 34 StVZO) sowie die zulässigen Kurvenlaufeigenschaften (§ 32 d StVZO) festgeschrieben. Sollen die in diesen Vorschriften vorgegebenen Höchstgrenzmaße überschritten werden, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO. Eine solche Ausnahme ist faktisch als besondere Zulassung zu verstehen.
Für die 07er braucht man keine Zulassung und keine Betriebserlaubnis, aber dennoch gilt, daß es für die jeweilige Fahrt einer Erlaubnis bedarf, wenn Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen überschritten werden (FZV § 17(1) mit STVO §29(3)).
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Lang lebe Photoshop..:thumbsup:
Jens
Für die 07er braucht man keine Zulassung und keine Betriebserlaubnis, aber dennoch gilt, daß es für die jeweilige Fahrt einer Erlaubnis bedarf, wenn Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen überschritten werden (FZV § 17(1) mit STVO §29(3)).
oh - ich bitte vielmals um Entschuldigung !!
Ich war bezüglich der Zulassung beim H-Kennzeichen!
Aber wie geschrieben bleibt die Hürde der Genehmigung jeder Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum.
Und damit haben sich dann auch alle kurzfristig geplanten Fahrten, die durch das 07‘er Kennzeichen gedeckt sind, erledigt, also keine Überführungs- oder Bewegungsfahrten.
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