Hallo Kameraden,
ein Freund von mir hat in Belgien einen Bombi gekauft und war beim hiesigen Straßenverkehrsamt und wollte den Wagen zulassen. Da laut Schengen-Abkommen der TÜV -Belgien in DE bei Anmeldung des Fahrzeugs anerkannt und übernommen wird , wäre das in diesem Fall TüV bis 11/23 gewesen.
Er hat alle Papiere und das belgische TÜV- Zertifikat , das KFZ hat auch ein ganz normales belgisches Kennzeichen, welches auch in jedem Dokument eingetragen ist. .
Nun sagt das Amt aber, das es ohne COC (was es wohl nicht gibt, da das KFZ zu alt , Bauj. 85) nicht geht, es müsse zwingend ein § 21 durchgeführt werden. Dann kommt der ganze Mist mit Abgas etc .
Frage : hat einer einen Lösungsvorschlag oder einen Hinweis auf entspr. Regelungen , die ein COC nicht nötig machen würden ? Ist ja nicht der erste Bombi hier in D J
Mein Freund ist für jeden Hinweis dankbar.
Gruß Ingo