Taktische Zeichen bei ziviler Nutzung entfernen???

  • Das ist mir bei meinem Hercules-Forschungsprojet auch aufgefallen.

    Mit großem Glück konnte man bei den ex-BGS-Krädern die Farbe und somit das Grenzschutzkommando, aus dessen Bereich das Krad kam, zuordnen.


    Aber was will man mit diesen nachträglichen Verschleierungsmaßnahmen denn verhindern?

    Wenn die Fahrzeuge ausgesondert sind, sind derartige Markierungen doch wirklich egal...


    Dass man taktische Zeichen damals vor einer Informations-Fahrt an die Innerdeutsche Grenze mit Panzerband abgedeckt hat, machte wohl Sinn.

    (Selbst so 1988 noch erlebt)

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Ist auch nicht ganz richtig, aber das DRK mahnt fleißig ab wenn man es nutzt. Gesetzliche Grundlage konnte ich keine finden.

    Das ist wie mit Feuerwehr / Feldjäger / Bundesgrenzschutz alles nicht hoheitlich geshchützt.

  • Dass das Rote Kreuz an zivilen Fahrzeugen nicht geführt werden darf, ist klar und im Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt.

    Das ist auch die berechtigte Grundlage für die genannten Abmahnungen.


    Aber das Thema wurde schon an anderer Stelle im Forum behandelt.


    Hier geht es nur um die taktischen Zeichen.

    Tut mir leid, wenn meine Nennung der Roten Kreuze das ganze jetzt in die falsche Richtung gedreht hat. Das ist hier nicht das Thema.

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    :BGS-F:

  • Moin zusammen!

    Wie bekommt man diese Aufkleber, wie in Beitrag 5 zu sehen, eigentlich am besten ab?

    Ich habe einen solchen, sehr vergammelten Aufkleber auf meinem Shelter. Teilweise platzt die Folie von alleine ab, teilweise haftet sie mir zu gut.


    Gibt es Tricks oder bewährte Mittelchen, ohne den Lack darunter zu beschädigen?


    Gruß! :barett-b:


    Alex

  • Ich würde das erstmal vorsichtig mit einer Heißluftpistole versuchen. Bei Chemikalien jeglicher Art weiß man ja nie wie die sich mit dem Lack vertragen.

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • In der Vorschrift "Aussonderung und Verwertung von Material" steht drin:


    "...bundeswehreigentümliche Kennzeichen, taktische Zeichen, Hoheitszeichen sowie völkerrechtlich anerkannte Schutzeichen (z.B. das Rotkreuz-Zeichen) zu entfernen oder unkenntlich zu machen..."

  • Nachdem die Folie abgezogen ist kann man Klebstoffreste mit Klebstoffentferner beseitigen. Ich habe damit gute Erfahrung gemacht. Gibt es aus der Sprühdose im KFZ-Zubehörhandel. Das beschädigt auch den Lack nicht, sowohl 2K und auch das Billigzeug aus der Sprühdose bleiben unberührt.

    Gruß Jens


    „Wenn du weißt wo du bist kannst du sein wo du willst“

  • In der Vorschrift "Aussonderung und Verwertung von Material" steht drin:


    "...bundeswehreigentümliche Kennzeichen, taktische Zeichen, Hoheitszeichen sowie völkerrechtlich anerkannte Schutzeichen (z.B. das Rotkreuz-Zeichen) zu entfernen oder unkenntlich zu machen..."

    So kenne ich das auch.

    Wenn das aber nicht durchgeführt wurde, bei der VEBEG nicht bemerkt und bemängelt oder nachgebesert wurde, besteht für den Käufer sicher keine Verpflichtung die Beschriftungen zu entfernen.

    Und es gibt kein Verbot, sowas auf Privatfahrzeuge aufzumalen.

    Ausnahme: Rotes Kreuz.

    Meines Wissens gibt es kein Verbot das Eiserne Kreuz am Fahrzeug zu führen, wobei das als Hoheitszeichen, ähnlich dem Bundesadler, ja eigentlich reglementiert sein müsste.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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    :BGS-F:

  • In der Vorschrift "Aussonderung und Verwertung von Material" steht drin:


    "...bundeswehreigentümliche Kennzeichen, taktische Zeichen, Hoheitszeichen sowie völkerrechtlich anerkannte Schutzeichen (z.B. das Rotkreuz-Zeichen) zu entfernen oder unkenntlich zu machen..."

    Meines Wissens gibt es kein Verbot das Eiserne Kreuz am Fahrzeug zu führen, wobei das als Hoheitszeichen, ähnlich dem Bundesadler, ja eigentlich reglementiert sein müsste.

    Der Teil wäre in der Tat interessant. Ist das Kreuz irgendwo rechtlich geschützt?

  • Die Vorschrift zur Entfernung ist eine BW interne Vorschrift. Als Zivilist interessiert mich diese nicht. Es gibt m.E. keine Vorschriften über das Führen von "irgendwelchen" graphischen Zeichen am Auto solange diese nicht andersweitig geschützt sind ( von den berühmten "internationalen Schutzzeichen" wie rotem Kreuz bis zu geschützten Handelsmarken).


    Wenn vorhanden muss ich die ergo nicht entfernen bzw. ich kann wieder welche anbringen. Zum BW Auto wird das Fahrzdadurch nicht da ich ja immer eine zivile Zulassung hat. Anders als bei einer vollständigen Uniform besteht keine "absolute" Verwechslungsgefahr.


    Jens

  • Moinsen,


    das gilt z.B. auch für das Schriftzeichen "Feldjäger"; an einem zivilen Mil.-Kfz. ist die Aufschrift erlaubt!


    Da gab es mal eine offizielle Anfrage...die Antwort der BW habe ich ausgedruckt und führe sie vorsichtshalber

    immer mit.


    Habe noch nie Probleme, weder mit der Rennleitung noch mit den Feldjägern, bekommen.


    Gruss Pit :krad:

  • Hallo Pit, könntest du mir die auch zukommen lassen. Nut für den Fall der Fälle.

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