Moin,
ich sehe grade, dass ich im Fahrzeugschein ein zul. GG von 7500kg eingetragen habe und die Mautpflicht für Fahrzeuge mit mind. 7500kg gilt.
Zitat TollCollect:
"Mautpflichtig sind nach § 1 Bundesfernstraßenmautgesetz alle in- und ausländischen Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen, die
- für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (1. Alternative) oder
- dafür verwendet werden (2. Alternative).
Mautpflicht besteht, wenn eine der beiden Alternativen erfüllt ist."
Hat hier schon mal jemand Diskussionen wegen Maut mit den Behörden gehabt? Kann man weg Diskutieren, das der Mog für die Güterbeförderung konzipiert wurde?
Ich könnte ja einen Antrag bei Toll-Collect stellen (Nicht mautpflichtige Registrierung) mit Begründung H-Kennzeichen und private Nutzung.
Ist das sinnvoll, hat das schon mal einer von Euch gemacht?
Gruß
Michael