Ausbau mit H-Kennzeichen möglich?

  • Hallo zusammen,


    Ist es möglich ein Fahrzeug, welches beim Militär oder anderen Behörden lief mit H-Kennezichen anzumelden und im hinteren Bereich einen Ausbau mit festem Bett, Küchenzeile o.Ä. einzubauen?


    Als ich heute mit meinem Iltis zwecks HU beim TÜV war, hatte ich dort für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges angefragt und wollte wissen, wie es von der belgischen zivilen Zulassung zu Oldtimerkennzeichen mit Abnahme nach §21 aussieht und welche Unterlagen meine TÜV-Stelle dazu gerne hätte. Nachdem ich die Fotos vom Fahrzeug (Iveco mit geschlossenem Kasten/ Fensterbus) gezeigt hatte, fragte mich dr Prüfer, was im hinteren Bereich des Fahrzeuges ist. Als ich ihm sagte, dass dort noch vom Vorbesitzer ein spartanischer Ausbau mit Bett usw. vorhanden ist, sagte mir der Prüfer direkt, dass es mit H-Kennzeichen nicht möglich ist und er hinten komplett leer oder original (Werkstattwagen/ Mannschaftstransporter) sein müsste.


    Klar muss es zeitgenössich sein, aber ich war doch etwas verwundert, dass es auch für das innere so konsequent abgelehnt wurde. Die Fahrgastzelle und das komplette äußere bleiben unverändert original. Hat der ein oder andere hier aus dem Forum dazu mal Erfahrungen gemacht die er teilen kann? Gibt es hier als alternative nur die Zulassung als PKW/Wohnmobil/SoKFZ?


    Ich würde das Fahrzeug an für sich schon gerne mit H laufen lassen. Ich kenne im privaten Bereich auch genug Unimogs oder LKWs/ Transporter, die ähnlich ausgebaut sind.


    Daher fragenderweise... :yes: Grüße, Kappes

  • Es gibt also noch Hoffnung..


    Argumentation des Prüfers war es, dass die Fahrzeuge nie für diesen Zweck vorgesehen gewesen wären und es einen solchen Ausbau in solchen Fahrzeugen nie gegeben hätte (obwohl der Ausbau wie gesagt sehr spartanisch ist). Ähnlich also wie in einem FuKo..


    Grüße, Kappes

  • Theoretisch schon. Ich musste z.B. die Halogen-Einstiegs-Beleuchtung ausbauen, habe sie danach wieder eingebaut. Die Werkstätten haben gewöhnlich gute Beziehungen zu den Prüfstätten, in meinem Fall DEKRA.

  • Ich hab auch die Tage gehört, dass die Vorschriften seit einiger Zeit strenger ausgelegt würden, werde das gegen Ende das Monats mal mit dem Prüfer meines Vertrauens bereden. Denn es kann auch an der befragten Prüf-Org liegen...


    Jens

  • Wenn der Ausbau zeitgenössisch oder stilmäßig zum Fahrzeug paßt gibt es eventuell die Möglichkeit, ein Militärfahrzeug als Kommandeursfahrzeug, Stabs- oder Führungsfahrzeug oder ähnliches auszubauen und dafür dann eine Wohnmobilzulassung zu erhalten.
    Bei meinem Chevy K30 (der war mit Shelter so ein Funk- und Führungsfahrzeug inklusive Tisch und umklappbarer Schlafpritsche) wollte der Tüv aber trotzdem noch eine passende Kochgelegenheit sehen. Zum Glück wurde der 24 V-MRE-Heater als solche akzeptiert ;)

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • Mal laienhaft eingeworfen - heißt es nicht sinngemäß , dass das Fahrzeug für die H-Zulassung im Originalzustand bei Erstzulassung sein muß - bzw. wie mit möglichem Umbau/Anbau von Teilen , die in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung hätten sein können ? Das würde doch einen privaten Umbau des Inneren einschließen , sofern man den nicht mit Kohlefaser und Led-Sternenhimmel krönt , oder nicht ?

  • Meines Wissen muss es in dem Zustand sein den es vor 30 Jahren auch gegeben hat. Hat nichts mit dem Zustand bei Erstzulassung zu tun.

    Die Frage ist warum ich, wenn ich bereits H habe, noch eine Zulassung als Sonder Kfz brauche. Wie der Prüfer schon sagte, was hinten drin ist....

    .... interssiert ggf. die BAG unterwegs, aber das ist etwas Anderes.

    Letztendlich musst Du das mit dem Prüfer besprechen der es abnehmen soll. Bei uns in BW ist der TÜV kulanter bei H als Dekra oder GTÜ.

  • Mal laienhaft eingeworfen - heißt es nicht sinngemäß , dass das Fahrzeug für die H-Zulassung im Originalzustand bei Erstzulassung sein muß - bzw. wie mit möglichem Umbau/Anbau von Teilen , die in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung hätten sein können ? Das würde doch einen privaten Umbau des Inneren einschließen , sofern man den nicht mit Kohlefaser und Led-Sternenhimmel krönt , oder nicht ?

    Das bezieht sich primär auf die Technik und den Fahrgastraum. Die Ladefläche bei LKWs war da nicht so wirklich auf dem Schirm.

    Primär gilt das das Äußere Erscheinungsbild nicht verändert werden darf und auch nur mit Teilen die in den ersten 10 Betriebsjahren angebaut werden könnten.

    Ich hab ne USB-Buchse im Armaturenbrett nachgerüstet, Mautbox und Handy eben, das hat dem Prüfer nicht gefallen.

    Genauso sind LED Scheinwerfer bei H auch nicht wirklich möglich.

    Wenn Du unter deiner Plane/in deinem Koffer einen WoMo Ausbau realisierst dann sollte das mit H bei Militärfahrzeugen kein Thema sein, solange das äußere Erscheinungsbild gewahrt bleibt. Auch kann der Ausbau modern gestaltet werden, da er ja nicht sichtbar ist.

    Ladung interessiert den TÜV nicht. Ausbau auf Pritsche, ein Shelter auf Pritsche etc. sind Ladungen.

    Wie gesagt, von außen sollte es halt nicht so einfach als Womo erkennbar sein.

    '85 Ural 4320 mit 3-Seitenkipper und ATLAS Ladekran

    und weiteres Altblech nicht in Oliv. Unheilbar erkrankt am "Haben ist besser als brauchen"

  • Guten Morgen,


    vielen Dank für eure Erfahrungen! Das äußere Erscheinungsbild ist 100% original und unverändert und soll auch so bleiben. Daher hat mich die Aussage vom Prüfer, dass ich alles leer räumen müsste schon etwas verwundert.


    Ich denke dass hier auch wieder jede Prüfstelle bzw. jeder Prüfer dass etwas anders abnimmt oder eben nicht.


    Im schlimmsten Fall räume ich den Aufbau für die H-Abnahme und Erstzulassung in Deutschland komplett aus und lass das Schicksal in den nächsten Jahren entscheiden. Ich kenne wie gesagt einige 404s und andere Fahrzeuge, die mit H laufen und trotzdem im inneren ausgebaut sind. Für mich war auch eigentlich immer das äußere Erscheinungsbild entscheidend für das H.


    Grüße, Kappes

  • Ich hab auch die Tage gehört, dass die Vorschriften seit einiger Zeit strenger ausgelegt würden.


    Jens

    Das wäre allen zu wünschen die wirklich Oldtimer erhalten wollen und nicht nur Steuergünstig und Umweltzonengleichgültig ihr Wohnmobil / EX Mo bewegen. Diese ganze

    Bin ich absolut bei euch - man kann aber ein ExMo auch H-Konform aufbauen. Nur zeitgenössische Anbauten am Fahrzeug direkt. Keine fest verbaute Wohnkabine. Keine Monsterräder oder martialisch aussehende Astabweiser/Dachträger-Konstruktionen.... Leider sind viele negativ-Beispiele unterwegs, aber nicht nur bei den LKW/Wohnmobilen, das haste auch bei vielen PKWs mit H die keinen historisch erhaltungswürdigen Zustand haben.


    Mein ehemaliger Rüstwagen ist optisch zivilisiert worden und nun eben ein Allrad ATL-/Containerbrückenfahrzeug mit H-Kennzeichen. Das als Wohnkabine ausgebaute FM2 Shelter ist Ladung - wird aber bei der HU auch als Gewicht für die Bremsenprüfung der HA benötigt. Im Innenraum störte ihn einzig die USB-Dose und die Freisprechentasten am Bluetooth-Radio.

    '85 Ural 4320 mit 3-Seitenkipper und ATLAS Ladekran

    und weiteres Altblech nicht in Oliv. Unheilbar erkrankt am "Haben ist besser als brauchen"

  • Du brauchst gute Nerven. Mein Mog war früher San bei der BW, dann bei den Maltesern. Mein Vorbesitzer hat ein H-Kennzeichen gemacht. Ist mit Blaulichtern rumgefahren, die intakt waren. Ich kaufe will anmelden- Drama.

    er ist Wohnmobil mit H Kennzeichen. Geduld. Aber erst H- machen dann Wohnmobil, dauert aber es geht.

    Es dauert und kostet Geld, ich brauchte 3 Tüv termine, nicht wegen H einfach wegen unterfahrschutz hinten beim Mog??????

    jetzt ist er so, danach kräht kein Hahn danach.

    Sorry doch die Toll Collect wegen Mautbefreiung, die wollen Bilder, hatte zwar der Tüv schon.

    Und H- zählt nicht bei der Mautbefreiung. Alle 7,5 t können ja Waren befördern!!!!!

    Ich hab ein Wohnmobil.

    Es wird den ein oder ander treffen, die glauben mit -H bist du raus. NEIN

    Egal es kostet Nerven, schrauben ist einfacher.

    Gruß an alle Pritschenfahrer!!!

  • Aussage unseres Prüfers: Was hinten drin ist, geht mich nichts an, da darf ich nicht reinschauen.

    Off-Topic: Ich bin jahrelang mit meinem Wohnanhänger zwecks HU zur KÜS gefahren. Immer der gleiche Prüfer und immer "mußte" er ins Innere schauen um festzustellen ob das auch noch ein richtiger Wohnwagen ist und nicht zu irgendwas anderem benutzt wird ??????. Seitdem ich zum TÜV oder Dekra fahre, habe ich das nie mehr erlebt.

    Ist auch wieder nur ein Beispiel, welchen Ermessensspielraum die Sachverständigen haben.

    Salut Konrad

  • Moin,

    ich war mit dem Borgward auch eimmal bei KüS. Zugelassen als historisches Wohnmobil. Prüfer wollte auch den Ausbau sehen, und konstatierte dann, er könne keine HU machen, da keine fest eingebaute Kochstelle vorhanden sei.

    Meinen Einwand, dass der Wohnmobileintrag über 40 Jahre zurückliegt, und zu diesem Zeitpunkt fest eingebaute Kochstellen keine Pflicht waren, wollte er bei der Hauptniederlassung verifizieren.

    Nach einer guten Stunde (ich war zwischenzeitlich Einkaufen gefahren), hatte er immer noch keine Klarheit.

    Ich habe mich verabschiedet und bin zum TüV gefahren. HU ohne Mängel.

  • Moin Wolfgang

    Der BAG hat keine Berechtigung dich anzuhalten oder sogar dich zu

    kontrollieren . BAG ist eine reine Kontrollstelle (Überwachung )für den

    Güterverkehr . " Bundesanstalt für Güterverkehr " . Nicht für Privatfahrzeuge !

    Auch gewerbliche Fahrzeuge dürfen nur in Begleitung von Polizei aus den

    Verkehr gezogen werden . Ich habe früher sehr viel mit diesen Verein zu tuen

    gehabt .

    Zum H Kennzeichen ! Es gibt viele Sachen die du verändern darfst , wenn die Sicherheit

    damit erhöht wird . Zb. Motor umbauten auf Schadstoff armer Ausstoß . Beleuchtung : H4 oder

    LED , seitliche Beleuchtung . Glas auf Sicherheitsglas und einiges mehr ........

    Aber es kommt auf den Prüfer an , wie er informiert ist . Man kann nicht alles wissen und sich nicht

    alles gefallen lassen.


    Gruß : Herbert

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