Ausbau mit H-Kennzeichen möglich?

  • Der BAG hat keine Berechtigung dich anzuhalten oder sogar dich zu

    kontrollieren . ...

    Auch gewerbliche Fahrzeuge dürfen nur in Begleitung von Polizei aus den

    Verkehr gezogen werden

    Wie meinst du das?

    "aus dem Verkehr gezogen" im Sinne von Stilllegen oder wie?

    Ich bin schon mehrmals von der BAG, die heißen ja mittlerweile BALM, kontrolliert worden. Teilweise auf einen Parkplatz rausgewunken (mobiler Kontrollpunkt) oder aus dem fließenden Verkehr von der Autobahn.

    Immer ich mit einem Sattelzug. Und immer die gleichen Fragen "Warum fahren Sie an einem Sonntag und warum zahlen Sie keine Maut?"

    "Weil ich es darf, denn Funkübertragungswagen sind sowohl mautbefreit, wie auch vom Sonn- und Feiertagsverbot ausgenommen."

    Und weiter ging die Fahrt.

    Ein Polizist war nie dabei.

  • Moin,

    nur damit ich das richtig verstehe, du meinst also, wenn ich so rein privat mit einem Fzg. unterwegs bin, dass aber optisch so ausschaut als ob ich damit gewerblich Güterkraftverkehr durchführen würde, dann soll ich, wenn ein BALM-Fzg. vor mir fährt mit der Aufforderung "bitte Folgen", diese einfach ignorieren?

    Dann kann ich auch gleich die 110 selber anrufen und um einen Einsatz bitten.

  • Das Anhaltesignal zu ignorieren halte ich für keine so gute Idee.

    Ich habe zwar nicht konkret finden können, wie weitreichend die befugnisse des BALM sind, aber ich glaube man kann davon ausgehen, dass es eine Regelung gibt, die dem BALM die Nutzung von Blaulicht und Anhaltesignalgeber erlauben.

    Auch habe ich nicht finden können, dass für derartige Kontrollen die Poliztei anwesend sein muss.

    Sie werden einen sicher nicht verfolgen und mit vorgehaltener Waffe aus dem Auto zerren, aber ich glaube, den folgenden Ärger sollte man sich ersparen.

    Am besten ist es, kurz anzuhalten und sachlich über die Nichtzuständigkeit aufzuklären.

    Vielleicht ist für die Mtarbeiter des BALm nicht von außen sofort erkennbar, dass das Fahrzeug nicht mautpflichtig ist.

    Da kann dann freundliche Aufklärung helfen. Warum sollen nicht auch die was dazu lernen?


    Ach ja, in der Annahme, dass das Anhalten rechtens ist, kostet das Ignorieren 70€ und einen Punkt. Bei Gefährdung wird es eine Straftat.

    Ich glaube darauf kann jeder gut verzichten.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Also zum Thema H und Maut. Fährt man mit einem als Historisch zugelassenen Fahrzeug Privat ist man von der Maut befreit! Definitiv. Weder mit meinem Ural (>7,5t) noch mit meinem Magirus (7,49t) zahle ich Maut oder hab bisher Probleme damit bekommen. Beide Privat auf mich zugelassen.

    Wir haben einen U1600 auf H laufen, ist aufs Autohaus zugelassen. Dieser darf Maut zahlen, weil gewerblich eingesetzt.

    Knackpunkt ist wie gesagt Private oder gewerbliche Nutzung.

    Nutzt man ein gewerblich auf H zugelassenes Fahrzeug privat und kann das entsprechend irgendwie belegen, dann sollte das auch Mautfrei sein. Wir haben einem Mitarbeiter mal einen entsprechenden Schrieb gemacht ("...Überlassung zur privaten Nutzung übers Wochenende..") als er den Unimog ausgeliehen hat. Musste damit über Bundesstrasse und Autobahn bis nach Ulm. Haben nie etwas von der BAG bekommen und er wurde auch nicht angehalten.

    '85 Ural 4320 mit 3-Seitenkipper und ATLAS Ladekran

    und weiteres Altblech nicht in Oliv. Unheilbar erkrankt am "Haben ist besser als brauchen"

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