ich möchte darum bitten den Ton zu mäßigen!
Sätze wie "da du offensichtlich schlauer bist als alle anderen" oder ähnliches
sowie persönliche Anfeindungen sind nicht zielführend und könnten dazu führen das dieser interessante Thread geschlossen wird.
ich möchte darum bitten den Ton zu mäßigen!
Sätze wie "da du offensichtlich schlauer bist als alle anderen" oder ähnliches
sowie persönliche Anfeindungen sind nicht zielführend und könnten dazu führen das dieser interessante Thread geschlossen wird.
Naja die oben genannten Befugnisse der Feldjäger sind nichts was Otto Normalbürger nicht auch tun darf.
Ohne das weiter vertiefen zu wollen: Seit wann darf Otto Normalbürger einen temporären Militärischen Sicherheitsbereich erklären?
Seufz muss dieser Ton hier im Thread sein. Bisher gings sachlich zu. Auf einma kommen all die Anwälte und Richter um die Ecke und wissen alles besser.
Als Zivilperson kann ich keinen militärischen Sicherheitsbereich definiert, aber das muss ich auch nicht. Es ging um Straße sperren und das darf ich als Otto Normalbürger. Wenn die Feldjäger als einzigen Unterschied zu Otto einen Militärischen Sicherheitsbereich festlegen dürfen ist das eine rein Militärbezogene Handlung, wie eine Straßensperre von Otto eben. Aber ich gebe natürlich zu du hast Recht, damit das hier nicht ausufert.
Hat denn einer der Beteiligten weißes Koppelzeug und/oder Armbinde Feldjäger und/oder weiße Schirmmütze und/oder Stahlhelm mit weißem Helmband und/oder Armbinde "IM FEDJÄGERDIENST" getragen?
Lt. Post Nr.9 war der Fahrer wohl (auf der öffentlichen Straße) zivil gekleidet...
...aber selbst wenn o.g. Bekleidung bei dem Treffen getragen wurde, würde die Anzeige sich wohl darauf beziehen und nicht auf den Schriftzug auf dem Blaulichtbalken.
Wobei der "Umweg" über das Auto natürlich unter diesem Gesichtspunkt auch eine Möglichkeit wäre, an die Personalien desjenigen rannzukommen, der da ggf. in Uniform rumgelaufen ist, um die Uniform einzukassieren...
Egal wie man es dreht und wendet, ohne genau zu wissen (und da kommt es manchmal eben auf den exakten Wortlaut an) was in der Anzeige steht - sondern nur auf den uns bekannten Fakten aus zweiter Hand basierend - können wir hier nur lustig buntes Rätselraten machen.
...1.) Die Anzeige kommt von Referat Recht aus dem bmvg (ein zweites dieser Dezernate gibt es nämlich nicht)
...
Grüße,
das scheinen da dann die Prioritäten zu sein, sollte es von dort kommen.
Früher waren es glaube ich mal Landes- und Bündnisverteidigung. Ich bin aber
auch nicht das hellste Licht auf der Torte .
Interessant sind die Vita des zuständigen Staatssekretärs und seines Ministerialdirektors der
Abteilung Recht und Organisation (RO) (Quelle: Organisationsplan BMVg).
Selten so geballten militärischen und ökonomischen Sachverstand gesehen!
Beste Grüße
Leute - wir kriegen hier gerade eine weitere bundesrepublikanische Posse allererster Güte präsentiert : Die BW hat zu wenig Leute , zu wenig Material , zu wenig Reputation im Volke , kriegt das ach so gewollte Reservistenwesen nicht hin und in irgend einer hübsch dekorierten Amtsstube sitzt ein Sonderermittler XY , der - von unseren Steuergeldern alimentiert - so eine absolute Belanglosigkeit zu seiner ganz persönlichen Chefsache macht ... DAS darf nicht durch persönliches Angemache abgewürgt werden .
Bitte unbedingt weiter posten , was da noch kommt , damit wir am Ende , wenn das bei Extra-3 landet , auch den vorhergegangenen Spannungsbogen kennen .
Hier müßten jetzt zwei SAN-Smileys hin mit ´ner weißen Jacke in der Hand - Knöpfe hinten und ganz lange , verknotbare Arme ...
Um mal die Diskussion in eine andere Richtung zu lenken:
Wenn die Sache Schule macht, könnte man in einem nächsten Schritt alle ehemailgen Militärfahrzeuge ins Visier nehmen.
Taktische Zeichen, "Verwechslungsgefahr mit einer militärischen Einheit" udwasweissichnochalles...
Ich denke daher die Sache ist weit wichtiger als jetzt dieser Schriftzug auf dem Leuchtbalken.
Zumal die neue Tarnkleidung ja auch mustergeschützt ist und es zukünftig keine gebrauchten Militärklamotten mehr geben soll. Da merkt man in welche Richtung es gehen könnte
Alles anzeigenUm mal die Diskussion in eine andere Richtung zu lenken:
Wenn die Sache Schule macht, könnte man in einem nächsten Schritt alle ehemailgen Militärfahrzeuge ins Visier nehmen.
Taktische Zeichen, "Verwechslungsgefahr mit einer militärischen Einheit" udwasweissichnochalles...
Ich denke daher die Sache ist weit wichtiger als jetzt dieser Schriftzug auf dem Leuchtbalken.
Zumal die neue Tarnkleidung ja auch mustergeschützt ist und es zukünftig keine gebrauchten Militärklamotten mehr geben soll. Da merkt man in welche Richtung es gehen könnte
Wenn es „weit wichtiger“ ist, dann hilft eventuell die Einrichtung eines Spendenkontos für den/die Beschuldigten weiter? Nur so eine Idee…
Beste Grüße
Wenn es „weit wichtiger“ ist, dann hilft eventuell die Einrichtung eines Spendenkontos für den/die Beschuldigten weiter? Nur so eine Idee…
Beste Grüße
Ich denke da sind viele hier dabei.
Moin allerseits,
ich habe mir den Fred mal zu Gemüte geführt und mich teilweise sehr gewundert.
Mal was Grundlegendes, ungeachtet der rechtlichen Einordnung als mögliche Verwirklichung der §§ 132, 132a:
Beide Normen sind Offizialdelikte, also ist die Polizei sowie die Staatsanwaltschaft nach Bejahen eines (zumindest) Anfangsverdachtes zur Ermittlung gezwungen.
Der Anzeigende ist ab dem Zeitpunkt der Einleitung des Ermittlungsverfahrens völlig raus, die Stellung eines Strafantrags ist unnötig. Eine Einflussnahme auf das Ermittlungs-/Strafverfahrens ist damit seitens des Anzeigenden (einen Geschädigten gibt es nicht, da lediglich abstrakt die Rechtsordnung als "geschädigt" gilt) unmöglich. Also kann die Anzeige weder "zurückgezogen" noch (wie hier teilweise unterstellt) durch das BMVg angeschoben oder gar befeuert werden. Auch nicht durch den Inspekteur persönlich...
(Es ist also nicht angzeigt auf der Polizei oder sonstwem herumzuhacken...)
Nach Ermittlungsabschluss entscheidet die StA bzgl. der weiteren Verfolgung (Anklage / Strafbefehl / Abgabe a.d. Ordnungsbehörde als Ordnungswidrigkeit oder Verfahrenseinstellung.
Das mal dazu.
Weiter wundert mich, daß in der Sache jemand "zur Klärung eines Sachverhaltes" zur Polizei vorgeladen worden sein soll. So etwas sieht die StPO in keiner Weise vor. Diesen Vorladungsgrund gab es zuletzt bis 1990 in der DDR. Vorladungen ergehen hier an Zeugen, Beschuldigte und Betroffene unter Angabe der vorgeworfenen Sache bzw. verletzter Rechtsnorm. Zwingend.
Ich empfehle einfach mal, den Blutdruck zu senken.
Rechtliche Vertretung hinzuziehen, sobald jemand den Beschuldigten- Status hat, und Füße hochlegen...
Ach so, noch was...
Die Einziehung eines Tatmittels ist in einer Vielzahl von Rechtsnormen als Nebenfolge vorgesehen, also nichts Besonderes. Daß nun der Omega eingezogen werden könnte, halte ich für ausgeschlossen und eine Ahndung der ganzen Sache als Straftat für hochgradigst unwahrscheinlich...
Gruß,
Uwe
Es geht hier offensichtlich nicht um Amtsabzeichen, sondern um Amts-/Dienstbezeichnungen...
Amts- oder Dienstbezeichnung:
Beachte: Amtsbezeichnung und Dienstbezeichnung sind feststehende Begriffe aus dem Beamtenrecht. Der § 132a StGB meint nur die im Rahmen eines statusrechtlichen Amtes verliehene Amtsbezeichnung. Der Amtsbezeichnung bei Beamten entspricht bei Soldaten der Dienstgrad.
Vor diesem Hintergrund ist „Feldjäger“ keine Amtsbezeichnung. Denn wie wir alle wissen, ist der niedrigste Dienstgrad in der Feldjägertruppe der Schütze. Zwar gibt es den Dienstgrad „Jäger“ (Jäger-, Fallschirmjäger- und Gebirgsjägertruppe). Die Bezeichnung „Jäger“ und „Feldjäger“ sind aber auch nicht zum Verwechseln ähnlich im Sinne des § 132a Abs. 2 StGB.
Selbst wenn „Feldjäger“ eine Amts- oder Dienstbezeichnung wäre oder einer solchen zum Verwechseln ähnlich wäre, „führt“ man diese nicht, indem man sich die Bezeichnung nur auf sein Fahrzeug pinselt. Wer sollte die Amtsbezeichnung so führen? Der Fahrer? Die Beifahrer? Sobald ich in das Fahrzeuge einsteige, führe ich die Amtsbezeichnung? Zum Führen gehört mehr. Zum Führen müsste man die Amtsbezeichnung für sich als Person in Anspruch nehmen, z.B. sich selbst als Fernmeldehauptsekretär bezeichnen oder Visitenkarten von sich ausgeben, auf denen Oberlokomotivführer angedruckt ist.
Amtsabzeichen:
Und ganz offensichtlich ist eine Hella RTK 4-SL auch kein Amtsabzeichen, das man irgendwie „tragen“ könnte.
Uniformen:
Es wurden laut vorgetragenem Sachverhalt „normale Straßenkleidung“ getragen.
Daß nun der Omega eingezogen werden könnte, halte ich für ausgeschlossen und eine Ahndung der ganzen Sache als Straftat für hochgradigst unwahrscheinlich...
So ist es.
Hallo Uwe, natürlich war die Formulierung für das Erstgespräch nicht die der Beamten sondern meine.
Entschuldige mein Versehen.
Danke für deine Empfehlung mit dem Rechtsbeistand, wie weiter vorn schon geschrieben wurde dieser Weg gegangen.
Nochmal zu Erklärung : Ich bin (auch wenn ich ein identisches Fahrzeug habe) nicht betroffen und somit auch nicht persönlich angefasst.
Infos kommen direkt vom Betroffenen.
Ich Wollte hier lediglich aufzeigen was einem Freund widerfährt weil es ja doch einige gibt die solche Fahrzeuge bewegen.
Es gab ein Amtshilfeersuchen aus dem entsprechenden Referat an die Polizei. Demzufolge finde ich es mehr als legitim wenn hier danach gefragt wird ob im BmVG nicht andere Präferenzen herrschen sollten. Wieso man da den Blutdruck senken soll erschließt sich mir nicht, man darf sich doch sehr wohl fragen für welchen Unsinn da Ressourcen verballert werden.
Wen es nicht interessiert. gern überlesen.
.....Wieso man da den Blutdruck senken soll erschließt sich mir nicht, man darf sich doch sehr wohl fragen für welchen Unsinn da Ressourcen verballert werden.
...
Vielleicht weil es generell ein guter Rat ist an solche Dinge besser sachlich (also ruhigen Blutes) als emotional heranzugehen.
generell ist dir ja sicherlich genauso klar wie allen anderen das du hier keine allgemein gültige Lösung für dein Problem sondern maximal nur mehr oder weniger gute Ratschläge bekommst.
Dafür hast du aber sicherlich eine sehr interessierte Leserschaft die das Geschehen aufmerksam verfolgt weil es zumindest einen Teil dieses Kreises auch mal treffen könnte,
daher wäre es sehr wünschenswert du hältst uns auf dem Laufenden.
(Quelle: Organisationsplan BMVg).
In diesem schönen Organigramm, das ich als pdf beifüge, gibt es auch einen "Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr", der gleichzeitig Beauftragter für Reservisten- und Veteranenangelegenheiten ist (im Organigramm rot markiert)
Vielleicht sollte man diesen General mal von dem Spielchen informieren, das hier von der Abteilung Recht des Ministeriums ausgelöst wurde und dabei gleichzeitig auf die negativen Einflüsse hinweisen, die eine solche Vorgehensweise auf die Motivation von Reservisten und/oder Veteranen hat, die sich (noch) für die Bundeswehr engagieren.
Eventuell kann man auch andeuten, das Einheiten der Bundeswehr in diesem Forum um Unterstützung bitten, wenn sie historische Bw-Fahrzeuge für Verabschiedungsappelle möchten und das ein strafrechtliches Vorgehen wegen Nichtigkeiten gegen User dieses Forums nicht unbedingt die Bereitschaft fördert, die Bundeswehr weiterhin zu untersützen.
(Quelle: Organisationsplan BMVg).
In diesem schönen Organigramm, das ich als pdf beifüge, gibt es auch einen "Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr", der gleichzeitig Beauftragter für Reservisten- und Veteranenangelegenheiten ist (im Organigramm rot markiert)
Vielleicht sollte man diesen General mal von dem Spielchen informieren, das hier von der Abteilung Recht des Ministeriums ausgelöst wurde und dabei gleichzeitig auf die negativen Einflüsse hinweisen, die eine solche Vorgehensweise auf die Motivation von Reservisten und/oder Veteranen hat, die sich (noch) für die Bundeswehr engagieren.
Eventuell kann man auch andeuten, das Einheiten der Bundeswehr in diesem Forum um Unterstützung bitten, wenn sie historische Bw-Fahrzeuge für Verabschiedungsappelle möchten und das ein strafrechtliches Vorgehen wegen Nichtigkeiten gegen User dieses Forums nicht unbedingt die Bereitschaft fördert, die Bundeswehr weiterhin zu untersützen.
Grüße, ich hab da ein bisschen Sorgen, das der Herr General Teil eventuell des Problems ist.
Vor ein paar Tagen war der Herr Neitzel im ÖRR auf Sendung, ist ein Militärhistoriker von der Uni Potsdam, der hat „erklärt oder eingeordnet“.
Nicht wegen historischer Fahrzeuge, aber zur Thematik an sich selber eine Meinung bilden.
Lohnenswert auf YouTube, für die Denkfaulen: selber suchen
Beste Grüße
Zugegebenermaßen habe ich diese Geschichte recht emotionslos kommentiert und mich auf rechtliche Gegebenheiten beschränkt. Das möchte ich nochmal tun:
Es kann kein Amtshilfeersuchen seitens des BMVg (oder eines MA desselben) gegeben haben. Ein Amtshilfeersuchen ist z.B. angezeigt, wenn im Katastrophenfall die Behörden Innere/Äußere Sicherheit sich zur Lagebewältigung verzahnen müssen. Oder eben auch nur nach gesetzlichen Vorgaben Infos austauschen, die nicht "automatisch" vorgegeben sind.
In Deinem Fall ist es, praktisch betrachtet, lediglich der Hinweis auf eine mögliche Verletzung einer Rechtsnorm, die die Strafverfolgungsbehörde zum Tätigwerden zwingt. Egal ob der Hinweis (die Anzeige) vom Treckerfahrer Heinz oder aus der BW kommt. Das war es dann auch, für den Hinweisheber / Anzeigende ist die Sache dann absolut durch. Aber das hatte ich ja schon beschrieben...
Abseits meiner "emotionlosen" Kommentierung verstehe ich die Intention des Beitrages völlig, die Vielzahl an Kommentaren zeigt ja, daß das Thema (was darf/was nicht/wie ist der Umgang damit/angemessen rechtliches Handeln...) bewegt. Mich persönlich bewegt das auch und ich bin interessiert. Leider gibt es immer wieder bei einem solchen Thema einige wenige unsachliche Beiträge, die der Diskussion absolut unzuträglich sind, nur persönlichem Ärger mit Polizei u.a. entspringen und der Sache nicht weiterhelfen.
Ich schließe mich absolut Benzschraubers Formulierung, ruhig Blut zu bewahren, an.
Abwarten was kommt und Du hältst die Interessierten am Thema auf dem Laufenden . Das würde mich freuen...
Gruß,
Uwe
Ja wie arm ist das.
Aber wir sind in Deutschland. Alle was bissi anders ist darf nicht sein. Trotzdem weitermachen, da ist alles rechtens.
Man kennt das doch, hast ein Iltis und einen Mog, magst Bw-Hosen. Also rechtsaussen. Egal lass sie reden
Moin,
ich denke, der feine Unterschied könnte sein, dass du dann nur Fahrer bist, aber nicht der Halter des Fahrzeugs.
Das stimmt allerdings. Und in den Papieren steht die Sondersignalanlage. Ob die Lackierung/Folierung (Tagesleuchtfarbe) auch eingetragen ist muss ich gelegentlich mal nachsehen, die liefert ja das äußere Erscheinungsbild in Zusammenhang mit Beschriftung und Rotem Kreuz.
als erste Zivile Nutzer
Dann muss das Fahrzeug doch durch eine Einzelbetriebserlaubnis in Verkehr gebracht werden. Zumindest in Hessen muss man dazu Bilder aller vier Seiten einreichen. Dann hätte das Design ja grundsätzlich den Segen der Zulassungsbehörde.
Ja wie arm ist das.
Aber wir sind in Deutschland. Alle was bissi anders ist darf nicht sein. Trotzdem weitermachen, da ist alles rechtens.
Man kennt das doch, hast ein Iltis und einen Mog, magst Bw-Hosen. Also rechtsaussen. Egal lass sie reden
und Zack,
da isses er auch schon wieder
ein Beispiel für einen weiter oben schon angesprochenen unsachlichen Beitrag.
manmanman
Welches Theater? Die Polizei handelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft und fragt was sie fragen soll ohne irgendwas zu bewerten. Wenn du Pech hast gereicht dir das nachher vor Gericht zum Nachteil.
Viele Grüße Marcus
Man kann es sich selber natürlich auch schwer machen. Aber auch ne interessante Ansicht.
Genau Handeule!
@Blacki81:„Schwer machen“, wenn ich das schon höre. Zu einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter geht man nicht. Punkt. Man nimmt sich einen entsprechend fachlich versierten Anwalt im Strafrecht und der verlangt Akteneinsicht. Von einem selbst erfährt die Polizei nichts, rein gar nichts. Selbst informell geführte Gespräche mit einem Beamten werden verwertet und können einem zum Nachteil gereichen. Viele halten sich aber für so klug und denken, ich hab ja nix gemacht, was soll da schon passieren…
Viele halten sich aber für so klug
Ich würde eher sagen, das es ganz normale Naivität ist, so zu denken.
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