Man redet sich im Zweifel unbewusst um Kopf und Kragen.
Angaben macht man nur zu Name und
PKGeburtsdatum. Eigene Erfahrung, kein Hörensagen.
Bei uns gibt es so einen Spruch.:
Vor Gericht ändert man 3x seinen Vornamen...
Zeuge
Angeklagter
Verurteilter
Gruß
Patrick