Bundeswehr regt Ermittlungen an. / Einflußnahme ? Feldjäger Fahrzeug

  • Viele halten sich aber für so klug

    Ich würde eher sagen, das es ganz normale Naivität ist, so zu denken.

    So kann man es auch sagen.

    Übrigens, was viele auch nicht wissen. In der „normalen“ Rechtsschutzversicherung ist in der Regel KEIN Rechtschutz gegen Strafverfahren eingeschlossen (au8er Verkehrsstrafrecht) d.h. man muß alle Kosten insbesondere Anwalt selbst tragen, auch wenn sich das ganze als völlig haltlos darstellt. Die Kosten ersetzt einem niemanden. Und einen Strafverteidiger! braucht man, ein Feld Wald und Wiesenanwalt macht die Sache u.U. nur schlimmer weil Strafverfahren eine andere Liga sind. Unter 2-4000 Euro ist man dann dabei, bei einfachen Sachverhalten, ohne das es zur Verhandlung kommt und die Sache eingestellt wird. Es gibt allerdings Rechtsschutzversicherungen, die bieten den Baustein „Strafrecht“ an. Und die übernehmen dann die Kosten, sofern es sich nicht um eine vorsätzliche Tat handelt.

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  • Viele halten sich aber für so klug

    Ich würde eher sagen, das es ganz normale Naivität ist, so zu denken.

    So kann man es auch sagen.

    Übrigens, was viele auch nicht wissen. In der „normalen“ Rechtsschutzversicherung ist in der Regel KEIN Rechtschutz gegen Strafverfahren eingeschlossen (au8er Verkehrsstrafrecht) d.h. man muß alle Kosten insbesondere Anwalt selbst tragen, auch wenn sich das ganze als völlig haltlos darstellt. Die Kosten ersetzt einem niemanden. Und einen Strafverteidiger! braucht man, ein Feld Wald und Wiesenanwalt macht die Sache u.U. nur schlimmer weil Strafverfahren eine andere Liga sind. Unter 2-4000 Euro ist man dann dabei, bei einfachen Sachverhalten, ohne das es zur Verhandlung kommt und die Sache eingestellt wird. Es gibt allerdings Rechtsschutzversicherungen, die bieten den Baustein „Strafrecht“ an. Und die übernehmen dann die Kosten, sofern es sich nicht um eine vorsätzliche Tat handelt.

    In der Regel sind es Fachanwälte, u.a. für Familien, Erb- oder auch Strafrecht, die haben dann allerdings auch eine höhere Forderung aufgrund der Fachanwaltsausbildung.


    Lohnt sich aber mitunter, einen Anwalt mit Spezialisierung zu nehmen.


    Viel erzählen können die natürlich alle, um ans Geld zu kommen… ;)


    Rechtsschutzversicherungen schließen das meiste aus, so oft auch Strafrecht, muss man halt überlegen, ob man sowas braucht.


    Beste Grüße

    Sapere aude oder „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ (Kant)

  • Jop, nun bin ich wirklich raus.

    Der Rat, nicht nur von mir, mal erstmal ruhig abzuwarten, verpufft einfach.

    Die Meinung, wofür eine Rechtschutzversicherung eintritt oder nicht, teile ich nicht.

    Aber macht gerne ohne weitere Infos in der Sache weiter...

    Bis denne,

    U.

  • Zum Thema Rechtsschutzversicherung hab ich vor etlichen Jahren ähnliche Probleme gehabt. Man hatte mich fälschlicherweise des Diebstahls beschuldigt, und die Polizei war auch nicht willens, mir nähere Informationen zu dem Vorwurf zu geben, weswegen ich wegen der Akteneinsicht einen Anwalt beauftragen mußte. Die Rechtsschutzversicherung (damals ARAG) hatte die Kostenübernahme mit der Begründung abgewiesen, sie würde nicht bei "Vorsatzstraftaten", wozu Diebstahl gehört, leisten, unabhängig von der Schuldfrage. Wozu brauche ich dann eine Rechtsschutzversicherung? Als ich diese daraufhin gekündigt hatte, wurde ich von denen dann auch noch drangsaliert, ich möge mir das nochmal überlegen...

    Daß die Polizei meine Anzeige wegen falscher Beschuldigung gegen Unbekannt (zumindest für mich, der Polizei war der Denunziant ja bekannt), offensichtlich in den Papierkorb geworfen hat, steht auf einem anderen Blatt. Zumindest hab ich nie wieder davon gehört...

  • Irre Geschichte......aber vielleicht wird ja seitens des BmVg in dieser Zeit auch mit möglichen Stör-, Sabotageaktionen dgl. im Fall der Fälle argumentiert.........Natoverbände könnten dann durch falsche Militär- / Feldjägerfahrzeuge in die irre geführt werden.....ala Hürternwald 1944.........nur ein Gedankengang mit Hinblick auf den erwähneten aber nicht gefundenenen Historiker .......

    Gruß

  • Irre Geschichte......aber vielleicht wird ja seitens des BmVg in dieser Zeit auch mit möglichen Stör-, Sabotageaktionen dgl. im Fall der Fälle argumentiert.........Natoverbände könnten dann durch falsche Militär- / Feldjägerfahrzeuge in die irre geführt werden.....ala Hürternwald 1944.........nur ein Gedankengang mit Hinblick auf den erwähneten aber nicht gefundenenen Historiker .......

    Gruß


    Alles klar…wer suchet…


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    Interessant zum Thema ist eher der letzte Teil der Aufzeichnung


    Beste Grüße

    Sapere aude oder „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ (Kant)

  • Ich beobachte das Thema auch mit Interesse.


    Sicherlich möchte da wohl jemand Klarheit durch gerichtliche Klärung schaffen.


    Es kann aber auf beiden Seiten nur Verlierer geben.
    Das Ergebnis könnte dann sein, dass Beschriftungen abgedeckt oder entfernt sein müssen und im Gegenzug werden sich Sammler drangsaliert fühlen und ihre Fahrzeuge nicht mehr auf Veranstaltungen mit Bundeswehrbeteiligung zeigen, oder aber für Anlässe der Bundeswehr hergeben.
    Auch werden diese Menschen überdenken, in wie weit sie noch, sofern sie es sind, als Reservisten aktiv einbringen, oder der Truppe vollständig den Rücken kehren.


    Schlechtere Werbung, als gegen die eigenen Unterstützer vorzugehen, kann man eigentlich nicht machen.

    Vorsicht ! Beiträge können Ironie und Sarkasmus enthalten. Sie sind für seichte Gemüter und zu nah am Wasser gebaute Menschen nur schwer zu ertragen. :heuldoch:

  • Hallo, wie Andreas auch schrieb, die üblichen Rechtschutzversicherungen zahlen nicht bei sog. Vorsatzstraftaten, auch nicht, wenn es nur um den Tatvorwurf geht. Klar, es gibt auch RSVersicherungen die das abdecken - das ist dann eine andere Preisklasse.

    Viele Grüße Marcus

  • Wird man wegen einer Vorsatztat verurteilt wird/Strafbefehl erhält, dann zahlt gar keine RV. Darum geht es gar nicht. Der Einschluß von Straftaten in eine RV ist günstiger als man denkt, kann natürlich von Gesellschaft zu Gesellschaft variieren. Wenn man besondere Interessen/Hobbies hat, dann kann man nur dringend dazu raten, diesen Baustein mitzubuchen. Insbesondere wenn man Jäger, Waffenbesitzer. Man wird wegen irgendwas beschuldigt, es braucht ja am Ende nicht mal wahr zu sein, aber es werden Ermittlungen angestellt, man ist Beschuldigter in einem Strafverfahren und schon braucht man einen versierten Strafverteidiger, versiert, wohlgemerkt.

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  • Irre Geschichte......aber vielleicht wird ja seitens des BmVg in dieser Zeit auch mit möglichen Stör-, Sabotageaktionen dgl. im Fall der Fälle argumentiert.........Natoverbände könnten dann durch falsche Militär- / Feldjägerfahrzeuge in die irre geführt werden.....ala Hürternwald 1944.........nur ein Gedankengang mit Hinblick auf den erwähneten aber nicht gefundenenen Historiker .......

    Gruß

    Jetzt mach' aber mal'n Punkt :lol:

    :mech:

    Ich suche immer Modellbaureste in 1:24 - 1:72 , insbesondere Droptanks und Aussenlasten in 1:32 !

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