Aus aktuellem Anlass: Verbringung und Demilitarisierung von Artillerie und Geschützen ("Mann (60) mit Kriegskanone auf der Autobahn erwischt")

  • Der Panzerbesitzer aus Kiel, dem auch die 8.8 und der Torpedo gehörte, hat nach der aufsehenerregenden Abholung der 3 Exponate durch die Bundeswehr vor Gericht die Rechtmäßigkeit seiner Sammlung nachgewiesen. Die Abholung war der Reisser in den Medien. Die Abholung war reine Willkür einer Behörde.

    Der Besitz eines einzelnen nicht demilitarisierten Gewehrlaufes wurde dann mit 250 Tagessätzen verurteilt.

    Soviel zu solchen Geschichten.


    Gruß Bernd

    Offtopic: Ich habe die Geschichte halbwegs aufmerksam verfolgt, aber das detaillierte Urteil ist mir da entgangen, bzw. war mir unbekannt dass er die Rechtmäßigkeit der Sammlung nachgewiesen hat. Mein letzter Stand war dass die Exponate verkauft werden mussten, bzw. der Panther sogar schon nach Übersee verkauft wurde. Hast du vielleicht nochmal eine Quelle zum letzten aktuellen Stand der Geschichte ?

    Allzeit gute Fahrt und 2 Handbreit Luft unterm Schweller wünscht:

    Freddy

    :kuebel:


    VW Typ 181 Kurierwagen Bj.71 ; Audi 80 B4 Quattro Bj.92 ; Audi 100 C3 Avant Quattro Bj.92 ; Audi A6 C4 Avant Quattro Bj.96

    Ducati 900SS Bj.93 ; Yamaha RD250 Bj.76 ; Honda VFR750 Bj.96

  • Der letzte Stand ist, das die 3 Exponste verkauft wurden, der Panzer nach Übersee, die 8.8 an einen Sammler, wo das Torpedo hin ging, weiß ich nicht mehr.

    Einfach nach Panzer Kiel Gericht o.ä. googeln, so hab ich die Sache auch verfolgt. Es gibt ais S-H noch eine weitere Geschichte von einem Waffensammler, der K98 gesammelt hatte. Auch etwas besonders gelaufen. Kann man auch googeln, wenn es interessiert z.B K98 Sammler Kiel.


    Gruß Bernd

  • wer mit sowas zu tun hat sollte auch das notwendige Geraet dafuer haben,

    meine Meinung bleibt . Stuemper :daumenrunter:


    Was ist denn deiner Meinung nach das notwendige Gerät für den Transport ? Ein Halbkettenfahrzeug ? Sattelschlepper ? Eine private Feldeisenbahn ? Ne Messerschmitt 323 samt Privatflugplatz ? Laut Diesem Artikel war Ladungssicherung nicht das Problem. Also was genau soll an der Fahrzeugwahl das Problem gewesen sein ?

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    Freddy

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  • Also was genau soll an der Fahrzeugwahl das Problem gewesen sein ?

    Wie schon mehrfach in diesem Fred geschrieben: weil so jeder sehen kann, was da transportiert wird.

    Genau so gut könnte man sich einen riesigen Aufkleber aufs KFZ pappen mit der Aufschrift "ich will unbedingt

    sofort intensiven, lange andauernden Kontakt mit Exekutive und Judikative".

    Ich gehe jede Wette ein, daß das Fahrzeug mit der Kanone im Schlepptau noch keine 10km in der bunten
    Republik unterwegs war, als die ersten Meldemuschis bei der Polizei angerufen haben.

    Erst wenn der letzte Industriearbeiter und der letzte Kumpel seine Arbeit verloren hat, wenn der letzte
    Handwerker
    und der letzte Landwirt zu Tode reguliert wurde, erst dann werdet ihr feststellen, daß
    Sozialarbeiter, Klimaaktivisten, Genderforscher und
    Politiker nichts lebensnotwendiges herstellen!

    ***********

    I am not going to let some clowns tell me what guns I can have! (Joe Foss, President NRA 1988-1990)


  • Was ist denn deiner Meinung nach das notwendige Gerät für den Transport ?

    Rudi meinte sicher.....

    Egal, ob das jetzt legal oder nicht so ganz legal war - wer zurrt sich so ein Teil

    sichtbar auf den Hänger? Das provoziert ja geradezu eine Kontrolle.

    Egal wie - Geschlossener Transport :engel: :pfeif:

    Grüße Markus



    Meine Pünktlichkeit drückt aus, daß mir deine Zeit so wertvoll ist wie meine eigene...

  • Ich gehe jede Wette ein, daß das Fahrzeug mit der Kanone im Schlepptau noch keine 10km in der bunten
    Republik unterwegs war, als die ersten Meldemuschis bei der Polizei angerufen haben.

    Die Jungs stehen - weil politisch so gewollt - direkt auf dem ersten Parkplatz hinter der Grenze und schauen, was sie so finden.
    So schnell ist kein Denunziant ;)


    Gruß


    Peter

  • Ich gehe jede Wette ein, daß das Fahrzeug mit der Kanone im Schlepptau noch keine 10km in der bunten
    Republik unterwegs war, als die ersten Meldemuschis bei der Polizei angerufen haben.

    Naja, ich war kürzlich auf der Ciney Militaria in Belgian und da haben sie schon mit THW Unterstützung (Ausleuchtung) auf dem Parkplatz kontrolliert, unserer Innenministerin sei Dank. Neulich war ich in Tschechien, da haben Sie bei Dresden nur die Ausländer rausgezogen, mich mit Anhänger und andere deutsche Fahrzeuglenker haben Sie passieren lassen. Unter der Planen meines Anhängers war wohl nichts, was den Verdacht erregte.Nächstes Wochenende werde ich mal die DK-D Grenze checken.

  • Also was genau soll an der Fahrzeugwahl das Problem gewesen sein ?

    Hallo Foxtrottklo ,

    ich glaube Du hast noch nicht kapiert um was es geht :THC:

    Dann klär mich doch auf oh großer Mufti ;\D

    Allzeit gute Fahrt und 2 Handbreit Luft unterm Schweller wünscht:

    Freddy

    :kuebel:


    VW Typ 181 Kurierwagen Bj.71 ; Audi 80 B4 Quattro Bj.92 ; Audi 100 C3 Avant Quattro Bj.92 ; Audi A6 C4 Avant Quattro Bj.96

    Ducati 900SS Bj.93 ; Yamaha RD250 Bj.76 ; Honda VFR750 Bj.96

  • Warum überhaupt über sowas aufregen ist da eher die Frage die mich umtreibt:


    1. Kennen wir nicht alle Fakten, da die Geschichte reisserisch verfasst ist.

    2. Kennen wir nicht die Umstände und was bei der Kontrolle vorgefallen ist.

    3. Wissen wir nichts über den Besitzer, ob er die nach KGK benötigten Papiere dabei hatte oder nicht.


    Warum also nach guter Fratzenbuch-Manier ein Fass aufmachen?


    Ja die Presse war reisserisch unterwegs, aber muss man es deshalb gleich machen?

    Die Jungs von der Rennleitung werden schon wissen was sie machen. Wenn alles seine Richtigkeit hat, bekommt er ja die Pak wieder zurück.

    Bisher ist mir noch kein Fall bekannt, dass die Obrigkeit es in irgendeiner Form auf ehemalige Militärfahrzeuge abgesehen hat. Eher im Gegenteil, es gibt oft ein "Daumen hoch".


    Gerade weil hier praktisch jedes Thema in die Google Suchmaschine wandert und auch ohne Registrierung gefunden werden kann und weil bekanntlich auch Offizielle aus der Executiven hier unterwegs sind, würde ich einfach mal sagen: "Locker durch die Hose atmen" und nicht auf jeden "Clickbait" im Netz reinfallen.


    Meine 5ct.

    Schöne Grüße
    Falk

    :barett-gn:                        :ilsef:                                             :3D:

  • Wolfgang, dass kannst Du viel weiter fassen. Das Thema mag beim KwKG anfangen, geht aber locker im AWG (Aussenwirtschaftsgestz) weiter und nach dem bekommst Du ( theoretisch )schon Probleme, wenn Du mit einem "militarisierten handelsüblichen KFZ" das Wirtschaftsgebiet der Republik verlässt, zu Deutsch wenn Du mit einem Wolf oder MB1017 nach Luxemburg zum Tanken fährst. Ider wenn Du Deinen Kat 1 5to nach Belgien verkaufst, denn das ist sogar ein "zu militärischen Zwecken" konstruiertes Fahrzeug.

    Und ganz lustig: verkaufe eine ABC Schutzmaske bei Ebay ins Ausland. Wenn die Behörden die Zeit und die Musse hätten könnten sie jeden dieser Verstöße gegen das AWG verfolgen, billig ist dass dann nicht. Der Verkauf eines 5to Kat nach BE ist ein Realfall, der hat einen Kleinhärdler richtig Geld gekostet....


    Jens

  • nach dem bekommst Du ( theoretisch )schon Probleme, wenn Du mit einem "militarisierten handelsüblichen KFZ" das Wirtschaftsgebiet der Republik verlässt, zu Deutsch wenn Du mit einem Wolf oder MB1017 nach Luxemburg zum Tanken fährst

    Moin Jens,
    hilft da nicht die AGG 25 weiter?
    https://www.bafa.de/SharedDocs…_blob=publicationFile&v=2
    Hatte ich bislang so verstanden.
    Viele Grüße
    Christian

  • Das war auch ürsprünglich nicht meine Absicht. Ich habe gehofft das ginge aus dem Titel hervor: "Verbringung und Demilitarisierung von Artillerie und Geschützen" Der Verlauf des Thema's schweifte dann leider wie üblich ab :wacko:


    Eine Diskussion des Artikels in seiner vollen journalistischen Qualität lag mir fern, jedoch kamen bei Mir in diesem Zusammenhang Fragen auf die Ich eigentlich vollkommen unabhängig vom Artikel hier erörtern wollte. Siehe Beitrag #1:

    Zitat

    - Inwiefern ist für die Verbringung eines derartigen Geräts eine Bescheinigung/Zertifikat mitzuführen ? (Mal abgesehen davon dass das allemal ratsam ist)

    - Inwieweit sind Geschütze und Lafetten die - vermutlich - über keine spezifische Fhgst.-Nr. bzw. Zulassung verfügen auf eigener Achse zu verbringen ?

    - Wie schafft man sich im Hinblick auf das KwKG Rechtssicherheit bei Kontrollen durch Polizei und andere Behörden im Straßenverkehr ?

    - Obliegt es der Polizei überhaupt festzustellen ob ein Verstoß gegen das KwKG vorliegt, bzw. sind die Beamten vor Ort befugt die Richtigkeit und gültigkeit eines Zertifikats anzuzweifeln ?

    Hier würden mich auch sehr stark die Meinungen von Forenmitgliedern interessieren die aus eigener Erfahrung berichten können was man als Besitzer von Panzerfahrzeugen, Artillerie, etc. so erlebt.


    Wolfgang, dass kannst Du viel weiter fassen. Das Thema mag beim KwKG anfangen, geht aber locker im AWG (Aussenwirtschaftsgestz) weiter und nach dem bekommst Du ( theoretisch )schon Probleme, wenn Du mit einem "militarisierten handelsüblichen KFZ" das Wirtschaftsgebiet der Republik verlässt, zu Deutsch wenn Du mit einem Wolf oder MB1017 nach Luxemburg zum Tanken fährst. Ider wenn Du Deinen Kat 1 5to nach Belgien verkaufst, denn das ist sogar ein "zu militärischen Zwecken" konstruiertes Fahrzeug.

    Und ganz lustig: verkaufe eine ABC Schutzmaske bei Ebay ins Ausland. Wenn die Behörden die Zeit und die Musse hätten könnten sie jeden dieser Verstöße gegen das AWG verfolgen, billig ist dass dann nicht. Der Verkauf eines 5to Kat nach BE ist ein Realfall, der hat einen Kleinhärdler richtig Geld gekostet....

    Na endlich, damit kommen wir dem Thema schonmal näher :lupe:

    Allzeit gute Fahrt und 2 Handbreit Luft unterm Schweller wünscht:

    Freddy

    :kuebel:


    VW Typ 181 Kurierwagen Bj.71 ; Audi 80 B4 Quattro Bj.92 ; Audi 100 C3 Avant Quattro Bj.92 ; Audi A6 C4 Avant Quattro Bj.96

    Ducati 900SS Bj.93 ; Yamaha RD250 Bj.76 ; Honda VFR750 Bj.96

  • Das heißt also im Klartext dass ich, wenn ich ehem. militärisches Gerät ins Ausland verkaufe oder von dort hole, erstmal bei den Ämtern anfrage was ich dazu benötige ? Wenn ich Gesetzestexte lese wird mir immer schwindelig, spätestens ab Seite 2....

    Was ist mit den Wölfen die immer mal wieder von Holland zum Kauf angeboten werden ?

    Könnte, nur mal hypothetisch, unser Zoll an der Grenze Theater machen wenn ich mit einem zivil zugelassenen Wolf nach PL fahre um Freunde zu besuchen ?

  • Christian, das von Dir verlinkte Dokument bezieht sich ja allgemein auf Güter, nicht speziell auf "Militärgüter". Das es sich um so etwas handelt kann man auch bei den Auktionen der Vebeg lesen, da steht bei vielem dabei "ausfuhrgenehmigungspflichtig".


    Wolfgang: Ja, man sollte sich beim Umgang mit militärischen Material immer im Voraus informieren, ob es dazu vom zivilen abweichende Vorschriften gibt. Und ja, wenn man an den falschen gerät kann man wegen des Besuches Probleme bekommen - aber halt nur, wenn der Wolf nicht seiner militarisierenden Elemente beraubt ist, also in Flecktarn und mit Tarnkreis etc.. Ein Uni 6031 Wolf ohne das Zubehör ist einfach ein G Modell. Übrigends wurde / wird bei KFZ mit Dachluke verlangt, dass diese vor Export verschweisst werden.


    Jens

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