Christian, das von Dir verlinkte Dokument bezieht sich ja allgemein auf Güter, nicht speziell auf "Militärgüter". Das es sich um so etwas handelt kann man auch bei den Auktionen der Vebeg lesen, da steht bei vielem dabei "ausfuhrgenehmigungspflichtig".
Hallo Jens,
meiner Meinung nach sind hier gerade diese Güter betroffen, da auf die Güter des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL zur AWV) verwiesen wird. Hier ist die Fallgruppe 4.2 interessant:
4.2 Beförderungsmittel nebst Zubehör und Lademittel, es sei denn, dass sie
Handelsware sind
Als Beförderungsmittel sehe ich da als z.B. PKW oder LKW zugelassene Fahrzeuge. Vielleicht hat jemand die genaue Definition parat.
In der Teil I, Abschnitt A der Anlage AL zur AWV ist unter 0006 zu lesen:
Also ich lese das so, dass gerade diese Beförderungsmittel ausgenommen sind, die sonst durch z.B. Mehrfarben-Tarnanstrich unter die Ausfuhrbeschränkung fallen.
Viele Grüße
Christian