Beiträge von Quakfrosch

    Ich bin mir sicher, dass sich die Verkaufsschancen für dieses doch nicht so häufige Fahrzeug deutlich erhöhen würden, wenn weniger sparsam mit den Angaben umgegangen werden würde.
    Sprich Erstzulassung, Motorisierung, Laufleistung, technische Besonderheiten, Hauptuntersuchung, eventuell bekannte Problemstellen oder Mängel....


    Verkaufsfördernde Warenpräsentation ist das A und O, wenn man tatsächlich verkaufen möchte.
    Sonst es ist es sowas wie diese ganzen "Schweren Herzens überlege ich eventuell vielleicht meinen heißgeliebten ..... gegen Höchstgebot zu verkaufen" ohne weitere Angaben Verkaufsanzeigen in den bekannten Portalen.

    Und was liegt dieses Jahr noch hier in Nordwestmecklenburg an ? Tips oder Ziele erwünscht ? Welche Interessen ? Militärisch ? Geschichtlich

    Morgen gehts weiter, lasst Euch überraschen.

    OK. Du kurvst hier ja nur fast immer bei mir um den Kirchturm. :D


    Das Grenzhus in Schlagsdorf ist noch ganz nett. Das Raketenmuseum in Demen ist einen Ausflug wert.
    Durch das Luftzeugamt seid ihr dann ja in Pötenitz durchgefahren und habt sicher auch die 3 alten Grenztürme, die hier noch stehen gesehen.

    Da drüben ist die Tarnewitzer Huk. Ehemals Erprobungsstelle der Luftwaffe für Bordwaffen. Der alte Hafen ist jetzt mit Marina und Hotels zugepflastert. Der größte Teil ist Sperrgebiet.

    Das hat jemand außergewöhnlich günstig gekauft, dann einen Zaun drum gezogen und es zu einem munitionsbelasteten Naturschutzgebiet erklären lassen, damit er da für sich seine Ruhe hat.

    Du musst auch den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren. Lass dir von einer Fachwerkstatt deines Vertrauens zur Sicherheit auch einen Kostenvoranschlag machen.


    Wichtig ist, dass der Zustand des Fahrzeugs nicht schon vorher durch dich verändert wird. Sprich irgendwas abmontieren oder so.
    Und auch darauf achten, dass sie dir nicht mit "zeitwertgerechte Reparatur" für einen 33 Jahre alten Transporter kommen. Betone, dass es sich um einen gepflegten Oldteimer aus einer Fahrzeugsammlung handelt, und kein runtergegurktes Baustellennutzfahrzeug mit Rest-TÜV.

    Man könnte sich sonst ja auch aus dem PC-Bedarf so kleine Gehäuselüfter nehmen und diese in Kabelöffnungen und vor Lüftungsgitter bauen.
    Die sind an sich nicht zu hören, sorgen aber für ein wenig Luftzirkulation und verbrauchen nichts an Strom.

    Ich habe es bei mir im Amt bis jetzt eher selten erlebt, dass ich etwas gutes zu versteigern hatte. Meistens Wracks, Schrott, Restteileträger und gruseliges.


    Vielleicht nur jedes 6. Fahrzeug war nicht völliger Schrott.


    Oftmals entsorgen Leute auf der Durchreise Fahrzeuge so, oder dubiose Händler lassen Fahrzeuge nach ausbau brauchbarer Teile irgendwo stehen, oder wenn es mit dem Export nicht geklappt hat.

    Frag doch einfach mich. ;)

    1. Noch ist das im öffentlichen Verkehrsraum abgestellte Fahrzeug eine unerlaubte Sondernutzung nach §21 (1) Straßenwegegesetz.
    Nach ablauf der Beseitigungsfrist wird das Fahrzeug erstmal sichergestellt (siehe §210 Landesverwaltungsgesetz SH) und der letzbekannte Halter ermittelt und angehört.

    Ist dieser nicht zu ermitteln oder unbekannt verzogen, erfolgt eine öffentliche Zustellung.

    Also einfach aneignen, wie hier vorgeschlagen ist da eine ganz schlechte Idee. Da hätten wir dann ja eine Straftat.


    2. Erst wenn die in der Anhörung eingeräumten Fristen verstrichen sind, und in einer angemessenen Zeit, bei denen man sich grob am §976 BGB orientiert, aber auch den §959 BGB im Hinterkopf behält, auch sonst niemand meldet und sein Eigentum an der Sache durch entsprechende Nachweise anzeigt, erfolgt die Vernichtung oder Verwertung (Verkauf) gemäß §213 Landesverwaltungsgesetz SH.


    Und wenn es beim Verwerter zur Vernichtung landet, bekommt die zuständige Stelle einen Entsorgungsnachweis. Wird das Fahrzeug verkauft / versteigert, gibt es einen Kaufvertrag mit dem neue Papiere beantragt werden können. Vor Entsorgung oder Versteigerung prüft die Behörde jedoch noch, ob das Fahrzeug nicht irgendwo entwendet wurde.


    Rechtsgrundlagen:


    §210 bis §213 Landesverwaltungsgesetz S-H

    §21 Straßenwegegesetz S-H

    § 976 und §959 BGB

    Das Problem ist, wie schon genannt, dass hier Menschen kriminalisiert werden sollen, die sich an Gesetze halten, während es die, die sich schon vorher an nichts gehalten haben, nicht beeindrucken oder von Straftaten abhalten wird.


    Wer eine Straftat begehen will, tut dies einfach. Da findet keine Überlegung statt, gegen welche Gesetze eventuell verstoßen werden könnte und welche möglichen Strafen drohen. Sei es, weil Täter und Täterinnen nicht über die dafür erforderlichen kognitiven Fähigkeiten verfügen, sei es durch psychische Mängel, oder weil es ihnen einfach egal ist, oder weil eventuelle vorherige Strafen nicht zu einem Lerneffekt geführt haben, oder sie immer und immer wieder laufen gelassen wurden.


    Das ist wie "Wir fordern Tempo 30 in allen Städten, weil ja überall gerast und sich nicht an die 50km/h Höchstgeschwindigkeit gehalten wird!".

    Nicht nachweisbar und aus irgendwelchen Befindlichkeiten heraus getrieben. Fragt man dann bei den Beschwerdeführern nach, wie sie zu der Feststellung gekommen sind und entsprechende Geschwindigkeitsmessungen ihre Aussage belegen können, kommen nur Ausflüchte. Noch schlimmer wird es dann, wenn man ihnen die Auswertungen der Geschwindigkeitsmessungen vorlegt. Diese werden dann einfach ignoriert. Die subjektive Meinung zählt mehr, als die Fakten. Und wer sich schon vorher nicht an die Regeln gehalten hat, wird es auch zukünftig nicht tun.


    Sinnvoller wäre es, wenn sich dafür stark gemacht werden würde, dass vorhandenes Recht zur Anwendung kommt, Gerichte das jeweilige Strafmaß ausschöfpen und Strafverfahren zeitnah erfolgen. Ebenfalls muss eine verhängte Strafe auch als solche empfunden werden und Signalwirkung haben. Damit meine ich keine drakonische Bestrafung bei "Kleinstvergehen", aber eine Bestrafung, die den Täter empfindlich trifft und im Sinne der Opfer und der Gesellschaft ist.

    Durch Motivation und Belohnung die Einhaltung von Gesetzen zu erreichen, ist ein absurder und naiver Irrglaube.


    Wie es schon erwähnt wurde, fühlt man sich oft wie im Film "Demolition Man".

    Ja, der Zauberdiesel wirkt tatsächlich.


    Die Mehrleistungsversprechen mal außen vor gelassen, haben diese Kraftstoffe eine reinigende Wirkung und verbrennen sauberer. Das haben alle Vergleiche diverser Automobilclubs immer wieder bewiesen.


    Kann ich auch nur empfehlen.

    Als ich meinen Peugeot zum ersten Mal ausfuhr, kam er mit Mühe auf 120 bis 130kmh. 3 Tankfüllungen VPower später läuft er besser und schafft 153kmh.

    Keine Dieselpest, ruhiger sauberer Lauf und keine Sorgen im Winter sind mir die wenigen Cent mehr durchaus wert.