Ich würde mal versuchen es zusammenzufassen, im Grunde hast du 3 möglichkeiten:
1. Den Wolf in einem anderen Bundesland auf eine Person zuzulassen der du vertraust und ihn dann einfach auf dich ummelden. Ist etwas aufwendig aber noch der leichteste Weg.
2. Den Weg über die Bündelungsbehörde gehen mit Ausnahmegenehmigung nach §70. Dabei kann es sein das diese Genehmigung vom Regierungspräsidium erteilt werden muss. Alle Ablehnungen immer schriftlich geben lassen! Nur diese schriftlichen Ablehnungen sind sog. rechtsmittelfähige Bescheide gegen die man vorgehen kann (Einspruch einlegen ect.)
3. Die Zulassung als LKW mit 2 Sitzen hinnehmen.
Könnt mich gerne verbessern, falls etwas nicht stimmt