Mit einer Schleppstange geht das.
Auch bei Fahrzeugen die nicht angemeldet sind. Auf der Autobahn allerdings nur bis zur nächsten Ausfahrt.
Auf Land und Bundesstrassen kann ich schleppen soweit ich will.
Die Person im geschleppten Fahrzeug muss nichtmal einen Führerschein haben und kann 16 Jahre alt sein.
Die Person muss lediglich eingewiesen worden sein. Mehr nicht.
Zulassung auch nicht notwendig und auch keine rote Nummer oder dgl. !
Das geschleppte Fahrzeug muss lediglich "scheinbar" verkehrssicher sein. Beleuchtung, Bremsen, Bereifung etc. !
Letztendlich kann die tatsächliche Verkehrssicherheit aber nur die Werkstatt oder der Tüv bescheinigen, und auf dem Weg dorthin befinde ich mich ja !!!!! Also muss das geschleppte Fahrzeug nur "scheinbar" tauglichkeit besitzen.
Ein Fahrzeug welches mit einer Schleppstange gezogen wird, ist versicherungstechnisch über das schleppende Fahrzeug versichert.
Genau wie Baustellenfahrzeuge die z.B. einen Kompressor oder Bauwagen ziehen Diese haben im äußersten Fall ein Folgekennzeichen, identisch dem vom schleppenden Einfach ein Pappschild malen. das genügt