Hallo Leute.
Nachdem Arne mich neulich am Telefon schon vorgewarnt hatte, war ich heute mal beim KVA und habe dort den Chef ausgefragt!
Also: Ab dem 1.3.2007 kann ein Fahrzeug nach der Stilllegung 7 Jahre
abgemeldet bleiben ohne das man für die Wiederzulassung ein
Vollgutachten bräuchte. Der Brief bleibt also so lange erhalten.
Aber aufgepasst: Mit der Abmeldung verfällt das Nummernschild!!!
Es sei denn, ihr sagt es gleich bei der Abmeldung an, dass es
reserviert werden soll. Das geht aber nur für ein Jahr und kostet
2,60 Euro.
Und: Rückwirkend werden dann alle Fahrzeuge so behandelt welche
nach dem 1.6.2005 abgemeldet wurden.
misstrauische Grüße , Jozi.