Beiträge von Navigator

    Nö, das Hauptproblem ist dieses vermurkste Gesetz.


    Ob das Merkmal beidseitig geschliffen allein ausreicht?

    Müsste ich mal nachlesen...


    Edit: Auf die schnelle geguckt steht im Gesetz nichts von beidseitig geschliffenen Klingen.

    Man geht davon aus, dass das ein Merkmal von Dolchen ist, die definitiv Waffen sind.

    Aber bei einer Saufeder, die keine Waffe nach dem Gesetz ist?


    Sind nicht Austernmesser auch beidseitig geschliffen, um die Schalen aufzubekommen?

    Das Hauptproblem dürfte in jedem Fall sein, dem Polizisten vor Ort klarzumachen, dass man im Recht ist.

    Im Zweifelsfall würde er einem das Ding trotzdem abnehmen und das durch Staatsanwaltschaft oder Gericht klären lassen.

    Das ist ja wohl derzeit in allen Zweifelsfällen der übliche Weg.

    Kein Polizist kann das alles wissen oder vor Ort nachschlagen.


    Die ganze Diskussion ist ja in der Tat sehr theoretisch und zeigt mal wieder, wie absurd die Rechtslage ist und dass keiner mehr vollständig durchblickt.

    Auf eine mittelalterliche Hellebarde würde das zutreffen, nicht aber auf ein Jagdgerät.

    So mein Kenntnisstand.

    Die Waffendefinition ist im §1 WaffG enthalten. https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__1.html

    In Messerverbotszonen mag das anders sein.


    Aber da sind wir wieder bei der unsäglichen Komplexität des Waffenrechts.


    edit: Es macht einen Unterschied, als was der Hersteller den Gegenstand definiert hat.

    Wird ein Messer als Hirschfänger verkauft (was man dann im Zweifelsfall nachweisen muss), ist es keine Waffe.

    Dasselbe Messer als z.B. Grabendolch, ist dann eine Waffe.

    Es gibt einen Youtuber, der wohl ganz gut vom Ausloten dieser Absurditäten des Waffenrechts lebt.

    Er hat einen klappbaren Hirschfänger konzipiert, der geführt werden darf.

    Ich würde noch anmerken , dass die Saufeder auch für den Nichtjäger keine per se verbotene Waffe ist. Führverbot in der Öffentlichkeit , klar - Aufbewahrungspflichten (verschlossenes Behältnis) , klar - aber Besitz ab 18 problemlos möglich .

    Ein spannendes Thema...

    Ich kann mich einfach nicht bremsen, da kurz meine Gedanken dazu beizutragen:

    Begrenzt ist die Klingenlänge, nicht der Griff.

    Wenn die Klinge der Saufeder nur 12 cm lang ist, könnte man das in der Öffentlichkeit führen.

    Und für die Aufbewahrung dürften dieselben Regeln wie für Küchenmesser gelten.

    Die Saufeder ist keine Waffe, da nicht dazu bestimmt, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen oder zu beseitigen.

    Gleichgestellt wäre den Waffen Gegenstände, die dazu geeignet sind, sofern sie im WaffG genannt sind.

    Das weiß ich nun tatsächlich nicht so genau, ob die Saufeder genant wird. Ich kenne aber jemanden, der das wissen könnte ;)

    Zu den "FOD-Maßnahmen" gehört auch, dass auf Flugbetriebsflächen der Bundeswehr keine Kopfbedeckungen getragen werden, da die weggepustet oder von Triebwerken eingesaugt werden könnten.


    Auf Flugzeugträgern wird vor dem Flugbetrieb mit einer langen Reihe von Besatzungsmitgliedern das gesamte Flugdeck abgegangen und alles aufgesammelt, was da rumliegt.

    Da soll nochmal jjemand über die Franzosen schimpfen... :P :kepi:


    Allerdings hat man da nicht die Möglichkeit die Haube scharnierseitig zu lösen.


    Vielleicht wäre es ja eine Idee mit einem im rechten Winkel gebogenen Draht zu versuchen, das Blech, das den federbelasteten Stift hält, zur Seite zu drücken?

    Falls gar nichts geht: mit einem Metallsägeblatt den Stift innerhalb der Feder durchsägen.

    Dann braucht man nur den neu. Besser als eine demolierte Haube

    Vielleicht setze ich da jetzt bei VW etwas viel voraus, aber mein Citroen von 1971 hat die Möglichkeit die beiden Haubenschlösser mit einem gekröpften Draht, den man in den vorderen Spalt einführt, zu entriegelen.

    Ich war mal in der Situation und war froh, mir bei einem baugleichen Fahrzeug den Mechanismus an der geöffneten Haube ansehen zu können.

    Ja, der Dodge hat mich auch sehr überrascht.

    Zudem war kürzlich bekannt geworden, dass der Vatikan einen neuen Mercedes G mit Elektroantrieb bekommen hat.


    Insgesamt ist der über die Jahre entstandene Papamobil-Fuhrpark sicher schon recht beachtlich geworden. Dazu noch die Fahrzeuge, die international für Reisen gebaut wurden. So z.B. der STAR-LKW in Polen und so manches US-Fahrzeug auf den amerikanischen Kontinenten.

    Oder der Prüfer, der um den Schlüssel bat, um den Renault in die Halle zu fahren.

    Erst der etwas sparsame Blick, als ich sagte, ich komme lieber mit und dann das Staunen bei der Start-Prozedur.

    Ein Selbstversuch wäre wohl kaum zu einem Erfolg gekommen...

    OK, dann ist der Umbau ja auch schon über 30 Jahre alt und es dürfte damit ein H-Kennzeichen möglich sein.

    Bezüglich des Datenblattes könnte ja vielleicht hier einer der anderen M201-Besitzer helfen. Sie müssen nur erstmal den Beitrag finden und lesen.

    Vielleicht schreibst Du ja den Thread-Ersteller, cargo22 mal über Konversation direkt an. Er hat das ja erfolgreich durchbekommen.


    Im Übrigen auch von hinten ein schönes Auto.

    Mir gefällt auch die Patina.


    Für die Rückleuchten gibt es schönere Lösungen, auch wenn das danach aussieht, dass das vielleicht sogar noch bei der Armee so montiert worden sein könnte.

    Da hat man einfach das genommen, was örtlich verfügbar war, als Blinker nachgerüstet werden mussten.

    Moin Jürgen und herzlich willkommen.

    Schön, dass die Franzosenfraktion hier weiter gestärkt wird :kepi:


    Der Perkins-Diesel wird sicher nicht so häufig anzutreffen sein.

    Das kann eine Herausforderung beim TÜV sein.

    Klasse ist natürlich, wenn der M201 nicht, wie so viele, amerikanisiert wurde.

    Glückwunsch dazu!


    Ich drücke die Daumen und wünsche Dir viel Spaß mit dem Wagen!