Ich würde noch anmerken , dass die Saufeder auch für den Nichtjäger keine per se verbotene Waffe ist. Führverbot in der Öffentlichkeit , klar - Aufbewahrungspflichten (verschlossenes Behältnis) , klar - aber Besitz ab 18 problemlos möglich .
Ein spannendes Thema...
Ich kann mich einfach nicht bremsen, da kurz meine Gedanken dazu beizutragen:
Begrenzt ist die Klingenlänge, nicht der Griff.
Wenn die Klinge der Saufeder nur 12 cm lang ist, könnte man das in der Öffentlichkeit führen.
Und für die Aufbewahrung dürften dieselben Regeln wie für Küchenmesser gelten.
Die Saufeder ist keine Waffe, da nicht dazu bestimmt, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen oder zu beseitigen.
Gleichgestellt wäre den Waffen Gegenstände, die dazu geeignet sind, sofern sie im WaffG genannt sind.
Das weiß ich nun tatsächlich nicht so genau, ob die Saufeder genant wird. Ich kenne aber jemanden, der das wissen könnte 