Äh, Kai ... Dir ist ja der Absatz 1 des §3 der Landesverordnung zur Abwehr .... ( Kampfmittelverordnung ) .... bekannt - " ...wer Kampfmittel entdeckt , in Besitz hat ... Kenntnis von nicht bekannten .... überfluteten .... Fundstellen erlangt, ... unverzüglich Ordnungsbehörden ... Polizei zu melden ... " .
Daher kann es sicher nicht schaden , dass Du noch mal explizit darauf hinweist, dass das Bild mit den nassen Murmeln auf Küchenkrepp nur zur Verdeutlichung des Gesagten aus den Weiten des Internets geklaut wurde ...