Moin,
nein, keine AN fittings.
Bei mir würden dann die Schlauchenden so aussehen.
Moin,
nein, keine AN fittings.
Bei mir würden dann die Schlauchenden so aussehen.
Hi,
ich könnte bei meinem Lieferanten für die Ölrücklaufleitungen T3 nachfragen. Die sind ähnlich.
Am Turbo sollte die gleiche Verschraubung sein.
Der Schlauch ist dann aus Teflonschlauch mit Edelstahlmantel.
Nur für die Ölwannenseite bräuchte ich genau Infos. Am besten ein Muster bzw. das Gegenstück (der Doppelnippel) als Muster.
Der neue Schlauch wäre dann allerdings nur Schlauch, also ohne das Stück Rohr.
Das muß neuer sein. Früher ging das definitiv nicht.
Ich hatte gerade letztes Jahr den Fall eines Sturmschadens, da ist von einem Baum auf meinem Grundstück 1/3 abgebrochen und teilweise auf das Nachbargrundstück mit Gartenlaube gefallen. Der Baum (Kirsche) war kerngesund.
Der Schaden auf meinem Grundstück wurde von meiner Gebäudeversicherung bezahlt. Der Schaden auf dem Nachbargrundstück muß die Versicherung des Nachbargrundstücks bezahlen. Auch wenn die da gar nicht zu können.
Außer, der Nachbar könnte nachweisen das der Baum geschädigt war, mir dies bekannt war und ich nachweißlich keine Vorsorge getroffen habe das dies nicht passiert.
Das könnte in deinem Fall evtl. zum tragen kommen. Ich würde mal einen Anwalt mit ins Boot holen, zumindest wenn du eine Rechtschutzversicherung hast würde ich die mal befragen.
Zum Alhambra: Heckklappe vom Schrott besorgen, Dach mit den Füßen wieder nach oben treten geht nicht? So Übergangsweise? Wobei der wohl nächsten Monat zur HU muß wenn ich das richtig sehe.
Schon klar, die Erstzulassung kann natürlich nicht vor dem Liefertermin liegen.
Somit müßte er eigentlich einen Rückfahrscheinwerfer gehabt haben.
Aber, er wurde nach Dänemark geliefert. Und dort gilt wohl:
In Dänemark sind Rückfahrscheinwerfer für Lkw, die nach dem 30. Januar 2011 zugelassen wurden, vorgeschrieben, wenn sie ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg haben. Für Lkw, die vor diesem Datum zugelassen wurden, besteht keine Pflicht zum Nachrüsten von Rückfahrscheinwerfern, es sei denn, sie werden neu zugelassen.
Allerdings hätte dieser nachgerüstet werden müssen bei der Zulassung hier in D.
Moin,
guckt das Gewinde noch ein Stück raus? Dann würde ich eine große U-Scheibe drauflegen und diese anschweißen. Aus die U-Scheibe dann irgendwas schweißen was man packen und drehen kann.
Waren das die einzigen Mängel?
Liefertermin, Produktionsdatum, alles gut. Aber es zählt immer das Datum der Erstzulassung.
Und da muß dann das Fahrzeug die entsprechenden Bedingungen erfüllen.
Deshalb sollte man auch keinen Neuwagen in die Ecke stellen. Mindestens eine Tageszulassung machen.
Es gibt da jemanden, der hat mehrere Jubikäfer im Regal stehen. Dachte die werden mal richtig wertvoll. Leider alle nicht zugelassen und nun schon lange nicht mehr zulassungsfähig.
Also laut diesem Bild sollte es ein ein ziviler sein, oder?
Frag doch mal nach dem Motorkennbuchstaben.
Zumindest vermisse ich die BW-Zündanlage und einen zivilen LiMa-Regler hat er auch.
Es soll doch ein echter ziviler sein.
Oder habe ich das falsch in Erinnerung?
Schick mir mal eine PN als Erinnerung. Sonst vergesse ich das wieder.
Habe gerade mal in diverse Papiere geguckt. Überall nur ein - bei T.
Bedeutet aber das der Hersteller des im Bild gezeigtem Blitzanhängers der Meinung ist das dieser bei über 80 km/h sich zerlegt. (was ja auch nicht schlimm wäre )
In der Nachbarschaft steht allerdings ein PKW-Anhänger, der am Heck ein Schild mit 80 trägt.
Kennst du den Besitzer? Wäre mal interessant was da im Fahrzeugschein bei T steht.
Meld.
Muß ich nur suchen gehen. Schaffe ich evtl. erst nächste Woche.
Moin,
durch die B-Säule strömt nur Frischluft, keine Warmluft.
Und auch nur bei Fahrzeugen mit 4 Schiebereglern an der Lüftungseinstellung.
Das es ja in der StVZO steht, müßte das nicht bei jeder HU kontrolliert werden?
Moin,
bin zufällig über diesen Artikel gestolpert. (geht um den Aufkleber auf dem Blitzeranhänger)
Assistenzsysteme im Auto: Kuriose Pannen | Leben & Wissen | BILD.de
Dort steht das es auf Anhängern laut §58 StVZO vorgeschrieben ist ein Geschwindigkeitsschild anzubringen. Also nicht nur die genehmigten 100 km/h sondern auch immer eine 80.
Wörtlich steht dort:
(3) Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein
1.mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,
2.Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h,
Quelle: § 58 StVZO Geschwindigkeitsschilder Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Meine Anhänger haben alle kein 80er Schild. Eure?
Wenn ich das richtig überschlage wäre das eine Sattelaufliegerfüllung. Vom Gewicht paßt das, Volumen kann ich nur schätzen da ich den Gliedermaßstab auf dem Foto nicht ablesen kann.
Für den Transport muß man dran denken das es sich dann um Güterkraftverkehr handelt.
Außer der Verein kann da was entsprechendes ausstellen das solche Hilfsgüter nicht darunter fallen. Einfach so würde ich mich damit nicht auf die Reise begeben.
Ihr dürft jetzt PKW und LKW nicht in den gleichen Topf werfen.
Und auch wenn der Iltis LKW 0,5 t heißt, so ist es doch ein PKW.
Siehe auch, wie oben schon verlinkt:
Beim Iltis ist dies ein Stahlseil mit Vorhängeschloß. Damit wird das Lenkrad mit dem Fahrzeug verbunden.
Schön das es geklappt hat.
Moin,
mit der Gabel schiebst du die Blechlasche am Schloß nach oben oder unten. Da mß Luft zwischen sein, denn wenn du am "Knopf" ziehst mußt du ja die Türe auch auf- bzw. zuschließen können. Dabei kann sich aber der Schließzylinder im Griff ja nicht drehen.
Hast du mal versucht die Türe abzuschließen wenn die Türe auch zu ist? Fahrertüre kann man nur abschließen wenn die Türe auch geschlossen ist.