Hallo Sascha,
ich würde mal sagen, dass es auch etwas auf den Prüfer ankommt. Bei mir wurde die Klauenkupplung in Verbindung mit der Nato-Öse zur uneingeschränkten Nutzung eingetragen. Ich habe schon Einträge gesehen, wo die Klauenkupplung eingetragen wurde mit dem Zusatz "Nur zu Rangierzwecke". Also im normalen Alltag eher unbrauchbar. Hast Du die Bescheinigung für die Ringfederkupplung Typ RU Größe K0D? Darin wird soweit ich noch weiß bestätigt, dass es eine selbsttätig schließende Kupplung ist. Das ist Vorraussetzung, um überhaupt eine Anfrage auf Eintragung stellen zu können. Die Wellennummer muss 4-stellig sein. Es gibt noch eine ältere Bauart der K0D, da ist die Wellennummer aber nur 3-stellig und damit laut Aussage nicht als selbsttätig schließend definiert. Wenn Du einen Prüfer in der Nähe hast, dann frage ihn einfach vorab. Bei meinem Prüfer bin ich damit immer gut gefahren. Vorab fragen erspart ne Menge Ärger im Nachhinein.
LG; Michael