Beiträge von KaiserJeep

    Hallo,


    ist alles von Hella. Mit einem guten alten Papierkatalog sind die Teile wohl zu finden. Ob noch lieferbar, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

    Hilfreich wäre es, die Prüfzeichen und alles übrige abzuschreiben und mal den Hersteller anschreiben.

    Die 2-Kammer Rückleuchte, der Seitenblinker und die Haube für die RKL sind in meinem Hella-Katalog von 1995 nicht mehr enthalten Es ist allerdings ein PKW Katalog.

    Als Seitenblinkerersatz könnte aber die Zusatzblinkleuchte 2BHM 001 317.011 gehen, wenn die Anbaumaße reichen: Länge 59 mm, Breite 31 mm, Vorsprungsmass 31 mm.

    Wolf

    Hallo Leute,

    ich habe mich durch den Entwurf weitestgehend durchgelesen (was zugegebener weise bei dem Juristendeutsch nicht so ganz einfach ist). Mein Schluss daraus ist, dass es hier um GEWERBLICH genutzte Fahrzeuge geht, also unsere Fahrzeuge, die ja Hobbyfahrzeuge sind, somit gar nicht betroffen sind.

    Grüße

    Wolf

    Ne, der Sammler ist Siggi und lebt nicht mehr. Den kannte ich länger als den Herrn aus Peterslahr. Kein Kunststück, der ist ja auch 10 Jahre jünger als ich.


    Bei der Grundsanierung meiner Hütte kam hervor, das der Kamin vor die Wand gemauert wurde, eine Fachwerkwand. Gut ,die Balken waren etwas angekokelt, aber haben das fast 200 Jahre überstanden.


    Benzschrauber, auch Beinaheunfalle sind eintragungspflichtig, obwohl ich zustimme, das ein Beinaheunfall immer noch besser ist als ein wirklicher Unfall

    Hallo Lars,

    dein Büchlein hat schon recht mit der Auflistung und ist sicherlich seriöser als so mancher Williweißwas Eintrag. Aber der Gag ist, das man oft halt nicht weiß, ob der Anhänger ein ALB hat. Bei ALB muss ja das ABL-Schild vorhanden sein wegen der Einstellerei. Oft sind die aber nach einigen Jahren kaum noch lesbar. Luftfeder ALB ist heute so gut integriert, dass man als Nichtfachmann schon fast nicht mehr erkennen kann, was da verbaut ist. Und da wird auch nicht mehr mechanisch eingestellt, sondern mit Hilfe des Computers.

    EBS gab es 2010 schon, allerdings ist die Grundfunktion wie ABS. Aber EBS kommt selten zusammen mit ALB. Da muss die Elektronik halt mehr machen, was sie zweifelsohne auch leistet. Wenn die EBS keine Spannungsversorgung hat, dann steuert die Bremsdruck auf mittlerem Niveau ein, was normalerweise bedeutet, das im beladenen Zustand noch Hilfsbremswirkung erzielt wird (so verlangt es die ECE R13). Im dem Zustand eine Vollbremsung zu machen, das fühlt sich nicht grade lustig an. An die möglichen fahrdynamischen Folgen möge man mal selber nachdenken. Da kann es schon gruselig werden.


    Gruß

    Wolf

    Auch wenn die Sache abgehakt ist: Für dem MB100D gibt es in Deutschland eine ABE, die der auch wenig geneigte Sachverständige in AS-PRO in Sach-VIP nachschauen kann und da somit alle Daten ermitteln kann auch OHNE Datenblatt. Genau dafür gibt es das Sach-VIP in AS-PRO. Zoll-UB nicht erforderlich, da es sich um ein deutsches Fahrzeug handelt, auch wenn in Spanien gefertigt. Auf dem Typenschild müsste nach StVZO auch die ABE-Nummer stehen.

    Erstzulassung geht nach RILI zu § 70 StVZO nach der Erstzulassung, egal wo auf der Welt. Rote Nummer gilt NICHT als Erstzulassung! Es wird von der US-Luftwaffe (bzw. des autorisierten Vertreibers, heute Iron Planet) dafür auch ein "Certificate to obtain a title" geben, auf dem das Erstzulassungsjahr angegeben ist. (Alle Fahrzeuge der US Streitkräfte haben eine Zulassung, zumindest für die Streitkräfte und somit eine Erstzulassung).

    Morlock Motors kann da eher nicht helfen. Der Michael wendet sich dann wahrscheinlich an mich.

    An Hand der Fahrgestellnummer kann man bei Daimler nachfragen, wann das Fahrzeug gebaut wurde. Die Baukarte ist mit Sicherheit im V-DOC gespeichert (alle Baukarten nach dem 8 Mai 1945 sind bei Daimler noch vorhanden und computerisiert. Baukarte ist nicht gleichzusetzten mit technischen Daten!.). Die Nachfrage muss allerdings an den VAN-Bereich gestellt werden (gibt es natürlich nicht mehr für "UMME"). Wenn die Karre von unten Blätterteig ist, dann vergiss den Kauf. Der erforderliche Aufwand wird zu teuer.

    Grüße

    Wolf

    Klare Fragen ergeben meist klare Antworten. Also kann man in diesem Fall allen beteiligten Fragestellern und Antworterrn (außer Rudi, der gecheckt hat, worum es eigentlich geht) einen kleinen schwarzen Peter zuschieben. Das mag jetzt zwar altklug und naseweis erscheinen, aber ich bin ja auch schon was älter.

    Grüße

    Wolf

    Langer Rede, kurzer Unsinn: Mit einem §23 Gutachten ist immer eine HU oder eine Prüfung im Umfang einer HU fällig (und das war schon bei Einführung des §23 so, auch wenn viele Prüfstellen zu Anfang ein §23 Gutachten geschrieben haben nur nach Fahrzeugschein, was dann in der Verschärfung des §23 endete mit verschärften Anforderungen an den Oldtimerstatus.), ggf. je nach Alter eben auch eine AU. Ebenso ist im §23 GA auch bei einer §21 Abnahme die zusätzliche Bestätigung erforderlich, das zusätzlich zumindest eine Untersuchung im Umfang einer HU durchgeführt wurde. Für mich ist das Unsinn (habe ich aber nicht zu beurteilen), weil eine §21 StVZO Abnahme und Untersuchung ja rein rechtlich höherwertig als eine HU ist. Aber das ist bei den meisten Behörden nicht mehr bekannt und wohl auch nicht in Berlin. Also Schwamm drüber.

    Preise: Kann ich leider keine aktuellen Werte angeben. Bei jedem GA im AS-PRO kommen neue Preise hoch. Der Anstieg ist irgendwie exponentiell. Aber das trifft auf alle Überwachungsorganisationen zu. Eine halbwegs aktuellen Wert habe ich im Kopf: §19 (2) Abnahme, relativ einfacher Tatbestand, schon dutzende Male gemacht, kostet 126 € auf der Prüfstelle, Entschuldigung, Technisches Service Centrum. Gleiche Eintragung war vor einem Jahr bei knapp 90 €. Und das fand ich für einfache Tatbestände schon teuer (Z.B. auf Kundenwunsch AHK eintragen, obwohl das gar nicht mehr vorgesehen ist (Kunde besteht auf Eintragung). Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

    Wolf

    Hallo Lars,

    ABS wird möglich sein, siehe oben. Aber EBS geht über die CAN-Bus Kontakte. Da dein 1017 keinen Pedalweggeber hat, der dem EBS deinen Bremswunsch mitteilt, da dein 1017 eben ein CAN-Bus freies Fahrzeug ist, wirst du die EBS des Anhänger nicht ansteuern können. Das EBS sollte dann auf den ABS-Mode zurückfallen (was die ersten EBS von 1996 bis 2000 auch problemlos konnten). Bei Einführung der voll digitalen Fahrzeuge ab 2000/2001 ist das aber nach meinem Kenntnisstand nicht mehr ohne weiteres gewährleistet. Rein nach den Vorschriften dürftest du noch nicht mal einen ABS geregelten Anhänger ziehen, geschweige denn einen EBS gesteuerten, da dein 1017 eben kein ABS hat. Wenn du eine, wie oben beschriebene Ansteuerung der Stromversorgung des Anhänger ABS hinbekommst, dann funktioniert das ABS wohl korrekt. Es bleibt trotzdem außerhalb der Vorschriften, mit deinem 1017 einen Anhänger mit ABS oder EBS ausgerüsteten Anhänger zu betreiben.

    Du hättest am Samstag mich danach befragen können.

    Grüße

    Wolf

    Dem kann ich nur zustimmen, die Flugwerft in Oberschleißheim ist schon sehenswert. Wenn ich da in der Nähe bin, versuche ich immer, dort eine Besuch zu machen, denn die Ausstellung ist nicht rein statisch, es ändert sich immer wieder was.

    Leider ist vom Flughafen Oberschleißheim das alte Flugleithaus aus den frühen 30ger Jahren vor Jahren abgerissen worden (dieses Gebäude hatte keinen Ursprung in der NS-Zeit, es war vorher geplant worden, aber es war ziemlich faul und, na sagen wir mal, ziemlich feucht und modrig), in dem die Ost- und Westpreußen ihre auf der Flucht geretteten Erinnerungstücke ausgestellt waren. Ich habe selten ein Gebäude besucht, das so nach Geschichte gerochen hat. Wo die Ost- und Westpreußen heute ihre Schätze ausstellen, ist mir leider nicht bekannt.

    Grüße

    Wolf

    Ich kann dem nur zustimmen, es war ein netter Abend mit viel Austausch, und was ich persönlich besonders erfreulich fand, ohne gegenseitige Stichelleien. Es hat mich besonders gefreut, Leute wiederzusehen, die ich etliche Jahre nicht gesehen habe und mit denen ich nett und freundlich doch über einige allgemeine Probleme wertfrei diskutieren konnte. Gerne wieder, wenn es nicht sehr weit weg ist. Und Dank an Lars für die Orga.

    Grüße

    Wolf

    Hallo Leute,

    wir gehen jetzt mal ein wenig in der Zeit zurück, als die Führerscheinklassen noch in der StVZO standen.

    Klasse 3 gilt für Fahrzeuge bis einschließlich 7500 kg Gesamtgewicht. Klasse 2 ist für Fahrzeuge mit mehr als 7500 kg zulässigem Gesamtgewicht.

    Wo kommen also die 7,49 Tonnen her? Wer es weiß, für den ist einfach: § 57 StVZO verlangt einen nationalen Fahrtschreiber ab 7,5 t ZGG, also 7500 kg oder mehr. Es gibt da also eine Überschneidung. Um den nationalen Fahrtschreiber zu vermeiden, hat sich die LKW-Industrie damals entschlossen, diese Fahrzeuge auf 7,49 t zu setzen. Das hat allerdings nichts mit dem EG-Kontrollgerät zu tun, das ist ein anderes Kapitel.

    Nach EG-Recht braucht ein historisches Fahrzeug ein Kontrollgerät nicht. Die Eintragung lautet dann sinnvollerweise: OHNE EG-KONTROLLGER., HISTORISCHES FAHRZEUG (VO 561/2006, ART.3 NR.1:HISTORISCHES FAHRZEUG)*

    Mechanische nationale Fahrtschreiber werden seit 2005 nicht mehr gebaut, also seit der Einführung des digitalen EG-Kontrollgerätes.


    Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind nicht mautpflichtig laut Liste der BAG.


    Wenn es zur Klärung beiträgt, gerne.


    Wolf

    Hast du das schon mal beim Kühlerheini in der Gegend versucht. Oft vertreiben die auch z.B. Gates Kühlerschläuche für alles Mögliche. Größe angeben (Durchmesser) und dann mal abwarten, was die haben. Die passende Länge kann man sich selber zurechtschneiden. Dann ist das auch keine 30 Jahre alte Lagerware, sondern was einigermaßen neues, was für die Nutzungsdauer durchaus hilfreich ist. Jedenfalls mache ich das so. Scheiß auf NOS. Kann ja eh keiner feststellen.

    Grüße

    Wolf

    Ich tippe mal auf einen zu gegammelten Kühler, was der Klassiger wäre. Sehr oft sind die Kühler, die Probleme zeigen, nur noch im Bereich des Lüfters einigermaßen frei, der Rest ist mit unauflösbarem Modder zu gefault. Passiert auch gerne bei Fahrzeugen, bei denen früher statt Wasser nachzufüllen (Man will ja was gutes tun) Frostschutz nachgefüllt wurde. Sowas kann auch passieren, wenn das Fahrzeug mal beim Vorbesitzer einen neuen Motor bekommen hat. Die sind oft dermaßen mit Korrosionsschutz wasserseitig überbelastet, das die Kühlung ständig dieses Korrosionsschutzmittel auflösen wird und das irgendwo ablagern muss. Bei meinem 6,2 l Diesel mache ich daher jedes Jahr (auch nach 20 Jahren Einbauzeit und über 30000 Meilen) jedes Jahr Kühlflüssigkeitswechsel. Es kommt immer noch eine schwarze Brühe raus, weil das Korrosionsschutzmittel immer noch nicht aus dem Motor raus ist.

    Solche thermischen Probleme treten auch gerne bei Fahrzeugen auf, die in ihrem Vorleben nie mit Vollgas gefahren wurden, also der Kühlkreislauf nie vollständig in Anspruch genommen wurde. In den Randbereiche, die kaum durchspült wurden, sammelt sich dann der kaum vermeidbare Dreck an, der immer in einem neuen Motor vorhanden ist (auch, wenn die Hersteller was anders behaupten).

    Wasserpumpenprobleme wie loses Impeller Rad melden sich nach kurzer Fahrstrecke. Meist weniger als 10 oder 15 km, weil die Kühlsysteme, die auf Pumpe angewiesen sind, praktisch keine Thermosyfoneigenschaft mehr haben.

    Grüße

    Wolf

    Ja, das macht Sinn. Mann kann theoretisch 2 - 3 Treffen pro Wochenende abfahren. Wenn man noch ein wenig über die Grenzen schaut, werden es noch mehr. Mann / Frau muss sich hat entscheiden.


    Ich merke den Termin für mich vor und will endlich mal zu den Old Ironsides.


    Grüße

    Wolf