Beiträge von KaiserJeep

    Ich habe um die 100 BW-Modelle im Schrank stehen, plus US-Army WWII. Wenn es gewünscht wird, kann ich mal ein paar davon elektronisch fotogarfieren und hier einstellen (ca. 10 404S, Faun Gleitkipper, Muntransporter, M113 Derivate, Leo I Families, CCKW Familie, Dodge Wapon Carier Familie und noch ein wenig mehr)

    Grüße

    Wolf

    Chice Liste, nur sind da, da das ja Stand 1999 sein soll, auch noch physikalische Einheiten drin, die es nach dem SI-System gar nicht mehr gibt, jedenfalls offiziell und auch ein paar Schreibfehler, BM(VG zum Beispiel.

    Aber trotzdem Dank fürs einstellen,

    Wolf

    Nun Gut, ich weiß es nicht mehr so genau, was der Modellbaukollege damals (vor über 40 Jahren) auf den Zettel geschrieben hat. Jedenfalls gibt der Novara darüber nichts her.

    Gruß

    Wolf

    Ist schon interessant, was heute so gebaut wird an Modellen. Ich mache seit über 50 Jahren Plastikmodellbau (vorher Kartonmodellbau). Damals gab es auch schon nette Ideen, z.B. ein umlackiertes BIG Feuerzeug, das dann auf Ausstellungen als Feuerzeug, Einweg, BW einfach gezeigt wurde. Oder das Luftwaffenei, ein Hühnerei gekocht, später dann durch ein Kalkei ersetzt, in RLM 62, 64 und 65 lackiert, natürlich ein passend lackierter Untersetzer und Salzstreuer dazu.

    Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Ach, ich erinnere mich auch noch an eine JU 287 mit Düsentriebwerken.

    Also weiter kleistern, spachteln und schleifen. Es freut mich immer, wenn beim Modellbau auch Phantasie mitmacht.

    Klebt weiter

    Wolf

    Nun, Clusterix,

    das ist nicht neu. Deshalb müssen die Umweltwerte bei der Abgasmessung ja auch in die Korrekturfaktoren eingerechnet werden. Das Temperaturfenster sagt 20 ° bis 25 ° Celsius, was man im Labor ja noch beeinflussen kann. Aber bei Luftdruck und meist auch bei Luftfeuchte hört es dann auf , obwohl Luftfeuchte mit etlichem Aufwand kontrollierbar wäre. Mir ist aber kein Abgaslabor bekannt, das die Luftfeuchte wirklich kontrolliert / regelt. Die AU Geräte korrigieren nichts (Weil das technisch auch praktisch unmöglich ist). Und daher sind die AU-Werte eigentlich eine Momentaufnahme, bei denen die Umweltfaktoren - leider - nicht angegeben sind. In so weit hat die Politik, die diese Messung erfunden hat, geschlampert. Aber was will man von Juristen erwarten, die von Physik und Chemie so viel Ahnung haben, wie eine Kuh vom Mäusemelken oder eine Amöbe vom Fliegen.

    Grüße

    Wolf

    Hallo Alexander,

    dann greift 70/220/EWG im Stand von 1986, also geregelter Katalysator der damals noch einfachen Art. Oder Anlage XXIII zur StVZO (Anlage XXIV oder XXV bringen nix, weil heute nicht mehr als abgasgereinigt angesehen wird), was den damaligen US-Vorschriften entspricht. Aber inhaltlich auch nix anderes als 70/220/EWG. Nur waren das damals EG-Vorschriften, die noch in nationales Recht überführt werden mussten. Heute, in der Welt der EU(VO), ist das nicht mehr nötig, weil die VO (Verordnung) 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in allen Mitgliedsländern rechtsgültig ist. Aber, wie wir vor nicht vor allzu langer Zeit erlebt haben, scheint das in Berlin noch nicht in allen Köpfen angekommen zu sein.

    Irgend ein Abgasnachweis muss schon sein, weil man ja heute auch bei Oldtimern in Feld 22 die ehemalige Abgaseinstufung angeben soll. Bringt zwar nix, aber die Absicherer wollen befriedigt werden.


    Grüße


    Wolf

    Hallo,

    der Iltis Bombardier ist BJ 86, wenn ich das richtig gesehen habe. Sollte der als LKW oder PKW zugelassen werden, was in Abgaszusammenhang durchaus wichtig sein kann.

    Als LKW fällt der unter den Abgasnachwies nach 88/77/EWG, was auch eine geänderte Hubraumberechnung beinhaltet. Für alle Antriebsarten ist die neue Hubraumberechnung bindend ab 1990. Kommt also nicht in Frage, da die Vorschrift nach dem Baujahr des Fahrzeuges entstanden ist.

    Als PKW würde der nach 70/220/EWG behandelt werden, was allerdings von den Anforderungen 1986 noch ziemlich lasch war. (Siehe Bangemanndiesel, die eigentlich nix können außer wenig Russ.)

    Sonst gab es die 72/308/EWG, die sich mit Dieselrauch beschäftigt. Es gab keinen Grenzwert, es wurde nur ein Messwert festgestellt. Um die Nachmessung zu vereinfachen, wurde auf den Messwert ein Wert von 0,5 m-1 hinzuaddiert, der dann als genehmigter Wert gilt/galt.

    Für die Diesel AU (Für Fahrzeuge ab Zulassungsdatum 01.01.1977 vorgesehen) gilt für Fahrzeuge, für die kein Herstellerwert vorgegeben ist, der Grenzwert von 2,5 m-1.

    Thats it.


    Der Kollege, wenn er Zweifel hat, sollte dann doch mal den W.Degenhardt anrufen. Das ist immerhin sein Technischer Vorgesetzter (weisungsbefugt). Aber dafür fehlen dem Kollegen vor Ort wahrscheinlich die Eier.

    Grüße

    Wolf

    amtlich anerkannter Sachverständiger

    Hallo Leute,

    ich war angemeldet, habe bezahlt und konnte leider auf Grund der Baumaßnahmen vor der Tür nicht teilnehmen. Da ich weiß, was die Genehmigungsgebühren insgesamt kosten (Nun ich kenne die Veranstalter ja schon was länger), werde ich den Beitrag als Spende ohne Beleg abheften und damit ist es gut für mich. Vielleicht nächstes Jahr wieder. Dann dürfte die Gass gemacht sein. Und wenn die Gesundheit mitspielt, gerne wieder.


    Wolf