Alles anzeigenJop, nun bin ich wirklich raus.
Der Rat, nicht nur von mir, mal erstmal ruhig abzuwarten, verpufft einfach.
Die Meinung, wofür eine Rechtschutzversicherung eintritt oder nicht, teile ich nicht.
Aber macht gerne ohne weitere Infos in der Sache weiter...
Bis denne,
U.
Hallo, wie Andreas auch schrieb, die üblichen Rechtschutzversicherungen zahlen nicht bei sog. Vorsatzstraftaten, auch nicht, wenn es nur um den Tatvorwurf geht. Klar, es gibt auch RSVersicherungen die das abdecken - das ist dann eine andere Preisklasse.
Viele Grüße Marcus