Beiträge von Dieselstrudel
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Da ist die Form des Anhängers egal.
Ist, wie es scheint, ein Irrtum meinerseits!
Ich hab in den Weiten des www eine Definition gefunden, die die Argumentation von Alexander stützt.
"Was ist ein Fahrzeugtransporter?Es ist ein Fahrzeug dessen Ladefläche aus Fahrbahnelementen besteht und das für den Transport von Pkw Kleinbussen und leichten bzw. schweren Nutzfahrzeugen geeignet ist."
Zumindest formell kommt man da evtl. um viele Nachweise herum. Um die sinvolle Sicherung nach StVO §22 muss sich nach den anerkannten Regeln der Technik trotzdem gekümmert werden...
Wir werden sehen.
Viele Grüße
Christian -
Moin,
der Anwendungsbereich ist im ersten Abschnitt Blatt 8.1 angegeben.
https://www.vdi.de/fileadmin/p…verzeichnisse/3561564.pdf
In Blatt 8 steht auch nichts anderes über den Anwendungsbereich.
https://www.vdi.de/fileadmin/p…verzeichnisse/3562312.pdf
Preisfrage: Was ist ein Fahrzeugtransporter im Sinne der Richtlinie? Wie kann im Privatbereich die ausreichende Qualifizierung nachgewiesen werden?
Viele Grüße
Christian -
Oder etwa nicht?
Moin Alexander,
so wie ich die Erläuterungen zur VDI 2700 Blatt 8.1 verstanden habe, geht es um die Sicherung des Ladegutes PKW und leichte LKW. Die Sicherungsmittel und die Anschlagpunkte sollen die Anforderungen der Richtlinie erfüllen und zertifiziert sein. Es geht da nicht um den Typ des Transportmittels (obwohl immer nur explizit gewerbliche Transporter in den Ladekombinationsbildern auftauchen), sondern um die Art des Transportgutes. Im Podcast werden da Hinweise gegeben (es gibt noch keine Richtlinien für Trecker, Wohnmobile etc). Für andere Ladegüter gibt es andere Richtlinien.
Ich fürchte, das Bedarf noch einiger klärenden Beiträge, was denn nun erlaubt ist und was geahndet wird. Die VDI-Richtlinie ist im Zusammenwirken mit gewerblichen Transporteuren, den BG, Verzurrmittelherstellern usw. entwickelt worden. Deutet alles in eine gewerbliche Richtung. Ob wir da nur Beifang oder gar nicht betroffen sind, weiß ich nicht, aber rein physikalisch soll eben die Ladung nicht von der Ladefläche fallen oder verrutschen.
Da ist die Form des Anhängers egal. Wenn man die Richtlinie so umgehen könnte wäre ja prima, aber ich befürchte, so einfach wird die Sache nicht. LKW-Pritsche ist das gleiche Problem, wenn ich das richtig sehe. Ich bin nur froh, dass das keine Richtlinie für Motorräder gibt.
Viel wichtiger wären ja die Inhalte der erwähnten Richtlinie.
Genau.
Hab ich leider komplett noch nicht im Zugriff.
Hier gibt das bestimmt reichlich Leute, die in der Ladungssicherung geschult sind. Vielleicht klärt da mal jemand auf, nicht das wir uns in Spiegelfechterein verzetteln.
Viele Grüße
Christian -
Moin Eve,
vielen Dank für die Info, ist an mir auch völlig vorbeigegangen.Die Gurte sind ja das kleinere Problem, die kann man fix auf den neuesten Stand bringen, wenn nicht schon passiert. Ich hab auch noch einen Satz neue im Regal liegen, da muss ich mal nachschauen, ob die noch verwendet werden dürfen.
Aber das Aufbauzertifikat für die Anschlagpunktfestigkeit der Fahrbahnbleche wäre jährlich durch fachliche Begutachtung zu aktualisieren.
Ich bin etwas irritiert, das gilt jetzt auch für den einfachen 1-PKW-Privattransportanhänger? Dann gibt es ja noch mehr Papierkrieg, Prüftermine, Kosten usw.
Aber es ist Stand der Technik, wenn man den nicht einhält, kann man auch blöd dastehen.
Vielleicht bringt ja jemand mit erweiterter Sachkenntnis etwas Licht ins Dunkel.Viele Grüße
Christian -
Moin Falk,
vielen Dank für die ganze Mühe. Ich hätte gerne insgesamt 4 Shirts (so eine Art Sammelbestellung):
Pkt. 1 : Farbe oliv
Pkt. 2 : Name auf Vorderseite HK-07005
Pkt. 3 : Größe L
Pkt. 4 : Anzahl -1-
Pkt. 1 : Farbe oliv
Pkt. 2 : Name auf Vorderseite Christian
Pkt. 3 : Größe XL
Pkt. 4 : Anzahl -1-
Pkt. 1 : Farbe oliv
Pkt. 2 : Name auf Vorderseite Claudia
Pkt. 3 : Größe XXL
Pkt. 4 : Anzahl -1-
Pkt. 1 : Farbe tropenPkt. 2 : Name auf Vorderseite Christian
Pkt. 3 : Größe XL/8
Pkt. 4 : Anzahl -1-
Vielen Dank noch mal fürs Kümmern und einen guten Rutsch.Viele Grüße
Christian -
Moin
In welcher Farbe, Schriftart und Größe wird über den Rädern die Luftdruckangabe aufgetragen?
Moin Alex,
für eine Neuauflage der Beschriftung machst du, wie oben beschrieben, mit Schrift nach DIN 1451 in Fehgrau nichts verkehrt, ggf., falls keine Klebeschablone zur Hand, geht auch Schablonierschift, das sieht man oft in Truppennachbesserungen.
Wenn du mal Gelegenheit hast, eine Orginalbeschriftung zu sehen, kannst du das ja vergleichen. Es ist durchaus möglich, dass der Schrifttyp abweicht, ich hatte das bei zwei von meinen Fahrzeugen, dass dort im Original verschiedene Schrifttypen verwendet wurden, die nicht DIN 1451 waren. Mit etwas Suchen konnte ich sehr gut übereinstimmende Schrifttypen zum Nachlackieren finden. Bei Aufklebern für z.B. die Kraftstoffart ist das eher üblich, dass dort eine Schriftart nach Auswahl des Herstellers verwendet wird, das ist oft nicht nach DIN 1451.
Viel Spaß beim Lackieren und viele Grüße
Christian -
Meine Erinnerung hat mich nicht getrübt, wir hatten das ganze Thema "Urlaubsreise in Tarnfleck-Fzg" schon mal:
Fahrt ins Ausland mit "Wolf" im Tarnfleck?
Dort gibt es den aufschlussreichen Beitrag #88:
Viele Grüße
Christian -
Christian, das von Dir verlinkte Dokument bezieht sich ja allgemein auf Güter, nicht speziell auf "Militärgüter". Das es sich um so etwas handelt kann man auch bei den Auktionen der Vebeg lesen, da steht bei vielem dabei "ausfuhrgenehmigungspflichtig".
Hallo Jens,
meiner Meinung nach sind hier gerade diese Güter betroffen, da auf die Güter des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL zur AWV) verwiesen wird. Hier ist die Fallgruppe 4.2 interessant:
4.2 Beförderungsmittel nebst Zubehör und Lademittel, es sei denn, dass sie
Handelsware sind
Als Beförderungsmittel sehe ich da als z.B. PKW oder LKW zugelassene Fahrzeuge. Vielleicht hat jemand die genaue Definition parat.
In der Teil I, Abschnitt A der Anlage AL zur AWV ist unter 0006 zu lesen:
Also ich lese das so, dass gerade diese Beförderungsmittel ausgenommen sind, die sonst durch z.B. Mehrfarben-Tarnanstrich unter die Ausfuhrbeschränkung fallen.
Viele Grüße
Christian -
nach dem bekommst Du ( theoretisch )schon Probleme, wenn Du mit einem "militarisierten handelsüblichen KFZ" das Wirtschaftsgebiet der Republik verlässt, zu Deutsch wenn Du mit einem Wolf oder MB1017 nach Luxemburg zum Tanken fährst
Moin Jens,
hilft da nicht die AGG 25 weiter?
https://www.bafa.de/SharedDocs…_blob=publicationFile&v=2
Hatte ich bislang so verstanden.
Viele Grüße
Christian -
Moin 24-volt
du hast eine PN.
Viele Grüße
Christian -
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Moin zusammen,
ich hab in der elektronischen Bilderkiste noch was gefunden:
Selbst die sonst immer zahlreich vertretenen, gelbaffinen Käfer haben sich zurückgehalten, da blieb die Weste gelb.
Viele Grüße
Christian
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die Kradfahrer hatten ja auch keine Zeit zum Fotografieren.
Nächstes Jahr bitte vieeeelmehr Kräder.
Moin,
kann ich nur beipflichten. Mit wenig Krädern nützen auch die ganzen größeren Fahrzeuge nur bedingt etwas. Sah aber schön aus
.
Ich muss mal in der Fotokiste kramen, ein paar Bilder hab ich auf dem Platz gemacht.
Viele Grüße
Christian -
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Moin Jürgen,
ich bin mit der KTM dabei und auch beim Kuchen.
Bis dann
Christian -
Moin,
interessanter Umbau auf neue Batterieträger. Die Versorgung mit Monozellen ist zumindest beim Discounter um die Ecke neuerdings eingeschränkt, so dass das für einen Einsatz überall zur Verfügung stehender Batterietypen in der Leuchte vielleicht Sinn macht. Da vieles anderes altes Bw-Gerät auch mit den Monoblöcken läuft, ist das aber eher untergeordnet, die Batterien werden ohnehin in größerer Stückzahl beschafft.
Einen LED-Umbau habe ich schon länger in Betrieb, allerdings mit der einfachen Variante "Monozellen umdrehen". Da die Leuchte dann sonst so bleibt wie im Orginalzustand, habe ich auf weitere Optimierungen verzichtet, die Lichtausbeute ist für mein Empfinden im Vergleich auch in der Fläche sehr gut, auf die mögliche Gewichtersparnis habe ich verzichtet. Einen Hinweis: Die Lichttarnung im Gelände wird aufgrund der Intensität der LED noch anspruchsvoller, rotes Tarnlicht reicht dann aus eigener Erfahrung bzw. aus der Sicht des "gegnerischen" Beobachters erst recht nicht. Für Signalabgabe weiß oder in Farbe aber umso besser zu sehen.
Viele Grüße
Christian