Beiträge von Prospero

    Im BR wurde schon gefragt, wieso sich jeder ab 18 Jahren ohne Waffenschein eine Armbrust kaufen kann und ob das nicht auch umgehend verboten werden muss. :T

    So ändern sich die Zeiten. Anno 1968 sind wir als Schulklasse (6. Klasse) beim Volksfestumzug unserer oberfränkischen (also bayerischen) Kleinstadt mit Armbrüsten durch die Stadt marschiert und haben dann auf dem Sportplatz mit diesen Armbrüsten auf Adlerscheiben geschossen.



    Wäre heute undenkbar und ein Fauxpas sondergleichen:

    - 12-Jährige mit einer Armbrust

    - und dann noch in aller Öffentlichkeit

    - und auch noch mit dem Ding schießen

    - und alles ohne jeden Waffen- oder Waffenererwerbsschein

    - und alles unter Anleitung der Lehrer.


    Die beiden seltenen Verbandsabzeichen der PzRgt´er 200 und 300 #


    Wobei das Panzerregiment 300 nie aufgestellt wurde, es blieb bei der Planung.

    Vorgesehen war die Aufstellung aus der damaligen Panzerbrigade 6 ab Sommer 1971 geplant, Standort sollte Hofgeismar werden.

    Das Regiment sollte eine Stabskompanie mit Spähzug, Mörserzug, Panzerpionierzug, eineVersorgungskompanie, eine Instandsetzungskompanie sowie das gemischte Panzer-Btl 310 (aus Panzer-Btl 63) und das gemischte Panzer-Btl 320 (aus Panzer-Btl 64) bekommen.
    Manko wie auch bei den PzRgt 100 und 200 war eindeutig die fehlende Artillerie und die fehlende Flugabwehr. Deswegen wurden auch die beiden vorhandenen PzRgt schon nach wenigen Jahren wieder aufgelöst.

    Wie fragwürdig all diese Maßnahmen sind, hat sich doch gestern wieder in München gezeigt. Da kommt ein Mann mit einem Karabiner, angeblich sogar mit aufgepflanztem Bajonett aus Österreich, trägt dann diese Waffe in die Innenstadt von München und schießt sich dort der Polizei herum.
    Nun würde ich mal behaupten, dass ein Gewehr mit einer Länge von mindestens 1 Meter plus Bajonett etwas auffälliger ist, als ein Messer mit einer meinetwegen 10 cm langen Klinge.
    Trotzdem ist offenbar die hier in der Öffentlichkeit mitgeführte Schußwaffe zunächst nicht aufgefallen.
    Soweit zur Realität von Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten.
    Wobei wahrscheinlich der fragliche Schauplatz des Geschehens in München in der Nähe des israelischen Generalkonsulats und des NS-Dokumentationszentrums nur so mit Videoüberwachung gespickt ist.

    Da müsste man wahrscheinlich erst einmal differenzieren, welche Arten von Taschenkarten gemeint sind:
    1. Die offiziell faktisch als Vorschriften eingeführten Taschenkarten, z.B. ABC-Abwehr Nr. 1
    2. Die Taschenkarten, die speziell für irgendwelche Großübungen gedruckt werden, die u.a. Hinweise zum Umweltschutz, zum Umgang mit Störungen oder wichtige Telefonnummern enthielten.
    3. Die Taschenkarten für Auslandseinsätze (vor und während des Einsatzes, "psychologische" Ratschläge bei der Rückkehr vom Einsatz)
    4. Die von der Truppe selbst als Ausbildungshilfsmittel hergestellten Taschenkarten für bestimmte Ausbildungsgebiete,

    Die Taschenkarten zu Nr. 1 könnten für das Heer entweder
    - in der HDv 900/300, Katalog der Ausbildungsmittel im Heer,

    - oder in der HDv 900/200,Katalog der Heeresdienstvorschriften und langfristigen Ausbildungsanweisungen
    enthalten sein.

    Die für die ganze Bundeswehr gültigen TK sind möglicherweis in der ZDv 90/10, Katalog der zentralen Dienstvorschriften verzeichnet.

    HDv 900/300 und ZDv 90/10 gibt es im Bundesarchiv, allerdings beide noch nicht digitalisiert.

    Für die TK der oben aufgezählten Nr. 2 bis 4 gibt es wahrscheinlich keine Auflistung.


    Lt. Statista hatten wir - Stand 01.2024 in der Bundesrepublik 1792 Gestze und 2854 Rechtsverordnungen .


    Eine Tendenz ist erkennbar ...

    Dazu kommen noch
    - Regularien der EU
    - Gesetze und Verordnungen der Bundesländer
    - Satzungen der Gemeinden
    - die ausufernde höchstrichterliche Rechtsprechung, die ein rechtskonformes Verhalten genauso beeinflusst.


    Ich behaupte mal, jeder von uns verstößt täglich gegen irgendwelche Rechtsvorschriften, ohne das überhaupt zu ahnen.

    Wir hätten doch bei den 10 Geboten aus dem Alten Testament bleiben sollen. Das war eine überschaubare Sache.

    Würde ich gerne mal getestet sehen.

    Klingt für mich zu einfach um wirklich zu funktionieren.

    Das ist auch meine Ansicht. Das Löschmittel ist in der Anzeige auch nicht genannt (außer ich habe es übersehen). Es wird nur blumig gefaselt:

    Gasförmiges, hocheffektives Löschmittel das in flüssiger Form im Löschschlauch enthalten ist und bei Auslösung völlig rückstandlos als Gas austritt.

    ... da diese generell erst ab Anfang der 80er angebracht wurden ...

    Das trifft leider so nicht zu. Anfang der 1980er war peu a peu der Wechsel von den schwarzen Ziffern auf gelben Kreis zu den weiße Ziffern auf einem schwarzen Kreis.
    MLC-Schilder an den Fahrzeugen gab es also schon vor 1980. Ich habe 1977 den Unteroffizierlehrgang FJgTr absolviert. Bei der Kfz-Kontrolle war z.B. die Kontrolle der MLC-Schilder und zwar auch hinsichtlich der Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs (Anhänger) ein Prüfpunkt.

    Zur Einstufung des Borgward:
    Ich habe vor mir liegen die Taschenkarte Feldjägertruppe Nr. 1 - Militärischer Verkehrsdienst - Stand 1969. Hier sind die MLC-Klassen der am häufigsten vorkommenden Radfahrzeuge aufgezählt. Der Borgward ist zwar nicht mehr dabei, aber
    - der 0,25 t (MUNGA) ist nicht in MLC-Klassen eingestuft. weil unter MLC 3
    - der 1,5 t Pritsche (Unimog) hat MLC 5, mit größtmöglichen Anhänger MLC 9
    Also wird der Borgward eher MLC 4, und mit Anhänger vielleicht bei MLC 6 oder 7 gehabt haben.

    Ein CO2-Löscher wirkt durch das Verdrängen des Sauerstoffs, macht also eigentlich nur Sinn in geschlossenen Räumen, weil im Freien sich das Löschmittel sehr schnell verflüchtigt. Dieses Verdrängen des Sauerstoffs bewirkt natürlich auch gewissen Gefahren für das Löschpersonal.
    Siehe dazu z.B. hier:
    https://brandschutz-zentrale.d…_O_2yNdJx5O4424WhCi1eA9Qd

    und hier:
    https://publikationen.dguv.de/…pdf/download/article/3573

    Der CO2 Löscher ist eigentlich für die Bekämpfung von Flüssigkeitsbränden gedacht (Brandklasse B) gedacht. Da er keinen nennenswerten Kühleffekt hat, flammen gerade Brände fester Stoff sofort wieder auf.

    Jetzt wäre es noch interessant zu wissen, für welche taktische Lage diese Truppeneinteilung gelten sollte.
    Wobei das taktische Zeichen für einen Gefechtsverband unvollständig ist, es fehlt der "Kasten" über dem Größenordnungszeichen (ZDv 1/11, Taktische Zeichen, Nr. 229)



    Auch werden Gefechtsverbände normalerweise mit ihrem Auftrag bezeichnet, also z.B. Sperrverband, Vorausverband, Verzögerungsverband, Verfolgungsverband, wobei Verzögerungs- und Verfolgungsverband für ein Jägerbataillon aufgrund der Ausstattung die absolute Ausnahme sind (HDv 100/100 (TF) Truppenführung, Nr. 736 / HDv 100/900 (TF/B) Führungsbegriffe / HDv 211/100 Das Jägerbataillon, Nr. 105).

    Die Truppeneinteilung muss außerdem in den frühen 1980er Jahren entstanden sein, weil der unterstellte Brigade-Spähzug noch mit dem Schützenpanzer (kurz) - Hotchkiss ausgerüstet ist. Würde gerade noch zum Dienstplan vom September 1982 passen.

    Man beachte oben bei den Dienstgradabzeichen bzw. bei den Dienstgraden überhaupt:

    a) es gab noch keinen "Hauptfeldwebel" als Dienstgrad, auf den Oberfeldwebel folgte der Stabsfeldwebel. Für die Beförderung zum StFw war damals noch eine eigene Laufbahnprüfung und eine "Bildungsprüfung" notwendig (ungefähr im Niveau des Fachoberschulabschlusses).
    Der Hauptfeldwebel war damals eine DIENSTSTELLUNG, nämlich die des späteren Kompaniefeldwebels. Der HptFw als Dienstgrad wurde erst einige Jahre später, so um 1959/1960 eingeführt.

    b) für die Offizieranwärter (Fahnenjunker und Fähnrich) gab es eine Aufschiebschlaufe (silbernes Gespinst / Kordel). Das verschwand dann auch wieder und wurde die Sterne ersetzt, die auf den unteren Teil der Uniformärmel aufzunähen waren. Umständlich und unpraktisch. Erst in den 1980er Jahren wurden wieder die Aufschiebschlaufen aus silbernen Gespinst eingeführt. Erinnere ich mich noch ganz deutlich, weil ich 1979-1981 als "Stabsunteroffiziere OA", als Fähnrich und Oberfähnrich noch mit diesem komischen Ärmelabzeichen rumgerannt bin.
    Oberfähnriche gab es 1956 auch noch nicht.

    Der Autor des Beitrags in der vorstehend zitierten Zeitschrift für Militärgeschichte (S. 30 ff.), Oberst a.D. Dr. Gerhard P. Groß, kam selbst aus der Feldjägertruppe. Natürlich hat er recht, wenn er auf S. 33 schreibt:

    "Vor dem Hintergrund der Geschichte deutscher Ordnungstruppen bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges und im Besonderen deren Beteiligung an Verbrechen der Wehrmacht und des nationalsozialistischen Systems schließt sich eine Traditionsbindung der Feldjäger der Bundeswehr an diese Formationen aus."

    Man kann aber nicht wegdiskutieren, dass die Aufgaben der Feldjäger gerade im Verteidigungsfall beim Ordnungsdienst die gleichen sind wie damals die Aufgaben der Feldgendarmerie oder der Feldjägerkommandos der Wehrmacht:
    - Aufrechterhalten von Ordnung und Disziplin
    - Fahndung nach Fahnenflüchtigen (im V-Fall gibt es keine eigenmächtige Abwesenheit mehr)
    - Kontrolle und Rückführung von Versprengten,
    um nur einige der Aufgabengebiete zu nennen.

    Mit dem "Reitenden Feldjägerkorps" haben die Aufgaben der Bundeswehr-Feldjäger nichts, aber auch gar nichts mehr zu tun. Das Reitende Feldjägerkorps war spätestens seit dem Krieg 1870/71 nur noch mit Kurieraufgaben im Diplomatischen Dienst betraut.

    Bei der Aufstellung der Bundeswehr 1955 ging man ganz selbstverständlich, wie in der NATO allgemein üblich, von der Bezeichnung "Militärpolizei" für die benötigte Ordnungstruppe aus. Daher wurde Ende 1955 auch als eine der ersten Einheiten eine "Militärpolizei-Lehrkompanie aufgestellt.
    Sofort gab es einen Zwergenaufstand der Bundesländer, die gegen die Bezeichnung "Militär-POLIZEI" protestierten, weil Polizei bekanntlich Ländersache ist. Daher mußte man zu der Verlegenheitslösung "Feldjäger" greifen.

    Der – leider viel zu wenig gelesene – kolumbianische Philosoph Nicolás Gómez Davila hat mal den schönen Satz geprägt: „Die sterbenden Gesellschaften häufen Gesetze an wie die Sterbenden Heilmittel“.

    Das trifft auch wieder auf diesen untauglichen Versuch von Frau Faeser zu, durch die x-te Verschärfung des Waffenrechts die Probleme unseres mehr und mehr zerbröckelnden Staates in den Griff zu bekommen. Wir sind auf dem besten Weg zu dieser sterbenden Gesellschaft.

    Schon jetzt können die Myriaden von Gesetzen, die es bei uns gibt, nicht mehr überwacht, geschweige denn wirksam kontrolliert oder gar durchgesetzt werden.

    Es wird kommen wie immer: Der dumme gesetzestreue Bürger wird die Nachteile auch dieses Gesetzes zu tragen haben, dem potentiellen Täter ist auch dieses Gesetz völlig egal, weil er genau weiß, dass die Gefahr für sein Fehlverhalten wirksam sanktioniert zu werden, gegen Null geht.

    Und dann wundert sich unsere Politik, dass das Vertrauen in die Politik und in nuce das Vertrauen in unsere Politiker auch gegen Null geht.

    Das sind doch mal sehr entgegenkommende, kundenfreundliche Öffnungszeiten für Frühaufsteher. Täglich, außer Sonntag, ab 04:30 Uhr.



    Gesehen an einer Bäckerei in Stadtsteinach (Landkreis Kulmbach).

    Noch ein Nachtrag zu diesen Feldjägern der Basisorganisation.

    Im Bundesarchiv-Militärarchiv bin ich auf eine Akte zum Heeresaufbau 1960 mit der Aufstellungsweisung Nr. 7 gestossen (BMVtg, FüH III 1, TgbNr. 1551/59 Geheim, vom 12.12.1960, beim BA-MA 1/16963).

    Hier waren für die Basisorganisation folgende „Verkehrsregelungskräfte“ vorgesehen:


    - Zwei Hubschrauber-Verkehrsregelungs-Staffeln mit den Nummern 988 und 989 in der Eifel mit einer Stärke von je 168 Soldaten. Geplanter Endstandort für beide Staffeln war Ensheim.

    Aufgestellt wurde davon nichts.


    - Die Verkehrsregelungs-Kompanie (Land) 981 am westlichen Rheinufer, mit dem geplanten Endstandort Birten und einer geplante Stärke von 189 Soldaten. Daraus wurde dann das gekaderte FJgBtl 981 in Haminkeln und Budel/NL.

    - Die Verkehrsregelungs-Kompanie (Land) 982 am westlichen Rheinufer, mit dem geplanten Endstandort Mannheim und einer geplante Stärke von 189



    Die für diese Staffeln / Kompanien vorgesehenen Taktischen Zeichen füge ich bei, leider habe ich nur diese schlechten Bilder. Wie man sieht, war 1960 auch für die Basis-Organisation noch das damals für einige Jahre gültige Taktische Zeichen der Territorialen Verteidigung mit dem rechts verstärkten Grundzeichen vorgesehen. Später wurde das „Dach“ über dem Grundzeichen für die Terr.Verteidigung verwendet und nach 1970 kam der Querstrich über dem Grundzeichen.