Moin,
ich habe hier diesen Link bekommen und sehe jetzt schon die Notwendigkeit der Eintragung...
Moin,
ich habe hier diesen Link bekommen und sehe jetzt schon die Notwendigkeit der Eintragung...
zumahl deine Allrad-Diskussion schon an der mangelnden Dokumentation in den Fahrzeugpapieren scheitert oder hast Du Dein Allrad irgendwo eingetragen?
Moin,
in den Fahrzeugpapieren steht immer die Anzahl der angetriebenen Achsen drin.
Hast recht, unter "9".
Ich hatte nur im Teil II geschaut (liegt grade auf meinem Schreibtisch), dort ist dieses Feld nicht....
Dennoch halte ich es nicht für ein stichhaltiges Argument, dass Allradfahrzeuge nicht für den Güterfernverkehr bestimmt sein sollen.
Michael
Eine derartige Diskussion mit den MA der BALM ist bestimmt spannend, zumahl deine Allrad-Diskussion schon an der mangelnden Dokumentation in den Fahrzeugpapieren scheitert oder hast Du Dein Allrad irgendwo eingetragen? (Im übrigen brauchst Du nicht so exotisch schauen wie bei den Holz-LKW denk man nur an die ganzen Kipper und Betonmischer....)
Da gehen die wohl eher den pragmatischen Weg, nämlich die Eintragung der Fahrzeugklasse bzw. des Aufbaus. Bei LKW und Zugmaschine fangen dann die Erklärungsnöte an.
Und bei Deiner Argumentation (Miltärfahrzeuge sind für etwas anderes bestimmt) schau mal STVZO §19a und sei dankbar, dass die Ausnahmeregelung des §70 noch immer regelmäßig Anwendung zu finden scheint oder z.B. bei den Unimogs auf die zivilen Zulassungsvarianten (die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind) bezüglich der Typengenehmigung geschaut wird.
Moin, Moin!
Servus Lars!
Sorry, dass ich mich jetzt erst auf das tolle Angebot melde, aber zu einem musste ich das mit meinem Kumpel (Du kennst ihn vom letzten Jahr beim UCG-Treffen, da war ich mit ihm zusammen dort) absprechen und aufgrund privater Ereignisse habe ich auch nicht so oft ins Forum geschaut diese Tage.
Mein Kumpel will unseren Freund in Blaubeuren fragen, ob er die Reifen zu Dir bringen kann. Er arbeitet bei einem Fahrzeughersteller in Sindelfingen (und ab und zu ist er auch mal dort).
Wir hatten die Reifen bei einem Urlaub dort mit seinem Anhänger vom Verkäufer erst einmal zum Blautopf bringen können. Wann die Reifen hier oben sein sollen, ist völlig egal. Boostedt wäre natürlich ideal als Übergabe!
Ich melde mich!
MIchael
Moin,
Seilwinden oder Vorbaupumpen sind aber Anbaugeräte, welche ja auch kraftschlüssig mit dem Fahrzeug verbunden werden.
Der Aggregateträger ist nichts weiter als ein vorne zusätzlich angebaute Transportkapazität. Ob die Nutzung der Steckbolzen eine Argumentation als "Anbaugerät" begründen kann, weiß ich nicht.
Falls nicht, verändern sich die Maße des Fahrzeuges und ein Eintrag in die Papiere wäre dann doch ratsam.
Moin,
ein Freund von mir hat in Blaubeuren 4 Reifen (14,5er/ohne Felgen) für den Unimog liegen.
Nun stellt sich die Frage, ob wir über das Forum eine Transportkette organisiert bekommen. Kommt jemand aus der Ecke vielleicht nach Boostedt?
Gruß
Michael
... wenn sie Flugzeuge mit in die Bewertung einbeziehen...
Diese Tage hat sich bei mir im Dorf eine Inst-Kompanie eingenistet. Die haben noch einen 1300er dabei.
Wenn mein 83er 1300er trotz aktueller Nutzung er Baureihe genehm wäre, hätte ich Interesse.
Mittlerweile fällt Maut auch auf den Bundesstraßen an!
Hier der Referentenentwurf.
Natürlich ist dieses Vorhaben "Alternativlos" und entspricht voll und ganz dem Koalitionsvertrag dieser Regierung (s. Erläuterungen) (Wo ist das Kotz-Smiley?)
Wenigstens haben sie die Bestimmung der Gewichtsgrenze angepasst, so dass definitiv über 3.500kg sicher gestellt ist:
"Weitere Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
Das Bundesfernstraßenmautgesetz vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 werden die Wörter „mindestens 7,5 Tonnen“ durch die Wörter „mehr als 3,5 Tonnen“ ersetzt."
Bei den Befreiungen wird nur eine Absatz angefügt (Hoffnung für die privaten H-Zulassungen?), nämlich die Handwerker. Die Formulierung "nicht gewerblicher Transport" bei Auslieferung von Handwerksleistungen oder -Matierials finde ich befremdlich, haben wir nur Hobby-Handwerker in der BRD?
Von meinem Antrag auf Befreiung habe ich noch nichts gehört, ich denke spätestens nächste Jahr wird der zuständige Sachbearbeiter eine Menge zu tun bekommen.
Moin,
da ich es grade in der deutschen Verkehrszeitung lese...
Ab 1.7.24 sieht der Entwurf zur "Dritten Gesetztes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften" die Senkung der Gewichtsgrenze für die Mautpflicht von 7,5 auf 3,5to vor. In Ergänzung der damit aufgeschlagenen CO²-Abgabe soll der km mit Euro 1 oder niedriger dann 24,8 Cent kosten.
Für "Handwerker-Fahrzeuge" soll es eine Befreiung geben.
Ich versuche mal, ob ich den Entwurf finde, mal schauen ob sie die Oldtimer aus der Befreiung nehmen...
Ein Ablasten kommt damit für mich nicht mehr in Frage (für ein Jahr...).
Insgesamt soll die Änderung (vor allem wegen der CO²-Abgabe) statt jährlich 7,5 nun 16,4 Mrd. Euro in die Kassen spülen. Warum mag ich nur nicht glauben, dass diese auch für den Straßen- oder Schienen-ausbau Verwendung finden?
Der IR-Schalter schaltet nicht nur das ominöse Licht an, er legt gleichzeitig auch die komplette Lichtanlage lahm. Auch er besitzt eine Sperre, jedoch nur durch eindrücken des Schalters vor dem Drehen.
Shit, ich hätte den auch gerne genommen (bzw. den Knauf).
Also bezüglich meines Führerscheins sehe ich es auch so, dass 7.500kg eingeschlossen sein müssten.
Ob eine Überladung dann gleich ein Fahren ohne Führerschein wäre, wage ich noch zu bezweifeln, denn da sollte das zGG und nicht das tatsächliche Gewicht gelten. Ausprobieren möchte ich es aber nicht.
Intreressant wäre dann noch dies hier, aber auch hier heisst es ja "zulässiges Gesamtgewicht", also <= 7500kg.
Irgendwie ist es nur die schwachsinnige Mautgeschichte, die 7500kg zu den "großen" zählt.
In Bezug auf "keine schlafenden Hunde wecken" habe ich mich doch dazu entschieden, weil ja genau in dem Gesetzt direkt die Ausnahmeregelung mit dem H-Kennzeichen nicht aufgeführt ist. Bevor mich dann jemand von der BALM unnötig lange aufhält bis er einen nicht am Straßenrand schlafenden Kollegen findet, der ihm da weiter helfen kann, hätte ich lieber die Befreiung von Tollcollect.
Verlieren kann ich ja nichts, wenn die ablehnen sollten (warum sie es auch immer tun sollten) kann ich immernoch naiv wie jetzt fahren oder 10 kg ablasten...
Moin,
das Bild klärt sich langsam und die Verwirrung steigt...
Also 7500kg zGG ist Maupflichtig, wenn Fahrzeug für Güterkraftverkehr geeignet (etc.)
Mein Vorbesitzer hätte bei der Erstanmeldung nach der BW 7490kg zGG eintragen lassen sollen, ist nun zu spät und für mich ohne Zwang auch zu teuer das nachzubessern.
Für mich aber nicht kritisch, da H-Kennzeichen und private Nutzung.
Nur....
Diese Ausnahme ist nur eine Begründung im Antrag für die "Nicht-Mautpflichtige-Registrierung" (die gilt übrigens nur 2 Jahre), im (Achtung!) Bundesfernstraßenmautgesetz ist diese Form der Ausnahmeregelung im §1 (2) nicht erwähnt.
Ich werde daher jetzt mal den Antrag abschicken, mal sehen was passiert. Vielleicht klappt es ja. Falls ja, dann wird das Schreiben von Toll Collect sicher den Ordnungshüter der sonst nur ins BFStrMG (und das ist eine Abkürzung...) schaut überzeugen und längere Wartezeiten bei einer Kontrolle ersparen.
Ich möchte ja eh nicht Autobahn fahren, aber die Bundesstraßen kann und möchte ich nicht meiden...
Ich schreib mal, wenn ich eine Reaktion habe...
Michael
über den Preis des Ausdruckes meckere ich nicht, mir sind nur die gebrauchten abgezogenen Schalter in HKS zu teuer.
Bei Mercedes habe ich den Knauf bisher nicht gefunden, nur mal irgendwie den ganzen Schalter für 370 Euro gesehen.
Vielleicht ist da ja auch das Problem, ist bei Euren Mogs auf 7490 kg zGG eingetragen?
Mir kam das auf den ersten Blick auch komisch vor, aber die Führerscheinverordnung sagt "bis zu 7,5to", also hab ich das eingeschlossen gesehen (Hab auch nur den alten 3er).
Bei den max.-Geschwindigkeiten spricht das Ordnungsrecht auch von bis zu 7.5to und mehr als 7.5 to.
Nur die Mautbehörde spricht von mind. 7.5to
rein mathematisch sähe ich das anders::
maximal: <= 7500
mindestens: >= 7500
7500 genau wären in beiden Werten eingeschlossen. Darum frage ich ja nach Erfahrungen mit den Behörden und deren Deutung. Gibt es irgendwo die Definition, dass mindestens nur dem "größer" entspricht?
Ich weiß auch, dass wir damals in der Firma als die Maut ab 12to galt, den Shuttle-LKW extra auf 11.90 haben ablasten lassen.
In meinem Schein steht nun mal 7500 und das Ablasten kostet ja auch wieder 3-stellig...
Moin,
die Nachfertigung hatte ich auch schon im Sinn, wäre eine Alternative. Danke!
Hat jemand mit der Nachfertigung (Druck) Erfahrungen bezüglich der Haltbarkeit (obwohl ich den Schalter nicht nutzen möchte)?
Das angebot aus HKS kenne ich, aber 42 Euro waren mir bisher für ein Stück Plastik etwas hoch angesetzt, obwohl ich ja zum Original neige...
Moin,
ich sehe grade, dass ich im Fahrzeugschein ein zul. GG von 7500kg eingetragen habe und die Mautpflicht für Fahrzeuge mit mind. 7500kg gilt.
Zitat TollCollect:
"Mautpflichtig sind nach § 1 Bundesfernstraßenmautgesetz alle in- und ausländischen Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen, die
Mautpflicht besteht, wenn eine der beiden Alternativen erfüllt ist."
Hat hier schon mal jemand Diskussionen wegen Maut mit den Behörden gehabt? Kann man weg Diskutieren, das der Mog für die Güterbeförderung konzipiert wurde?
Ich könnte ja einen Antrag bei Toll-Collect stellen (Nicht mautpflichtige Registrierung) mit Begründung H-Kennzeichen und private Nutzung.
Ist das sinnvoll, hat das schon mal einer von Euch gemacht?
Gruß
Michael