Beiträge von Nieswurz


    Das sieht Toll-Collect wohl anders….


    Genau deswegen wird dann der Handwerker ausgenommen, wobei eine Auslieferung aus dem Handwerksbetrieb „nicht gewerblich“ wohl in der Definition unglücklich ist, da dreht es dem Steuerberater wohl den Magen um.

    Hier der Referentenentwurf.


    Natürlich ist dieses Vorhaben "Alternativlos" und entspricht voll und ganz dem Koalitionsvertrag dieser Regierung (s. Erläuterungen) :T (Wo ist das Kotz-Smiley?)


    Wenigstens haben sie die Bestimmung der Gewichtsgrenze angepasst, so dass definitiv über 3.500kg sicher gestellt ist:


    "Weitere Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes


    Das Bundesfernstraßenmautgesetz vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 werden die Wörter „mindestens 7,5 Tonnen“ durch die Wörter „mehr als 3,5 Tonnen“ ersetzt."



    Bei den Befreiungen wird nur eine Absatz angefügt (Hoffnung für die privaten H-Zulassungen?), nämlich die Handwerker. Die Formulierung "nicht gewerblicher Transport" bei Auslieferung von Handwerksleistungen oder -Matierials finde ich befremdlich, haben wir nur Hobby-Handwerker in der BRD?


    Von meinem Antrag auf Befreiung habe ich noch nichts gehört, ich denke spätestens nächste Jahr wird der zuständige Sachbearbeiter eine Menge zu tun bekommen.

    Moin,


    da ich es grade in der deutschen Verkehrszeitung lese...


    Ab 1.7.24 sieht der Entwurf zur "Dritten Gesetztes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften" die Senkung der Gewichtsgrenze für die Mautpflicht von 7,5 auf 3,5to vor. In Ergänzung der damit aufgeschlagenen CO²-Abgabe soll der km mit Euro 1 oder niedriger dann 24,8 Cent kosten.


    Für "Handwerker-Fahrzeuge" soll es eine Befreiung geben.


    Ich versuche mal, ob ich den Entwurf finde, mal schauen ob sie die Oldtimer aus der Befreiung nehmen...


    Ein Ablasten kommt damit für mich nicht mehr in Frage (für ein Jahr...).


    Insgesamt soll die Änderung (vor allem wegen der CO²-Abgabe) statt jährlich 7,5 nun 16,4 Mrd. Euro in die Kassen spülen. Warum mag ich nur nicht glauben, dass diese auch für den Straßen- oder Schienen-ausbau Verwendung finden?

    Der IR-Schalter schaltet nicht nur das ominöse Licht an, er legt gleichzeitig auch die komplette Lichtanlage lahm. Auch er besitzt eine Sperre, jedoch nur durch eindrücken des Schalters vor dem Drehen.


    Shit, ich hätte den auch gerne genommen (bzw. den Knauf).

    Also bezüglich meines Führerscheins sehe ich es auch so, dass 7.500kg eingeschlossen sein müssten.


    Ob eine Überladung dann gleich ein Fahren ohne Führerschein wäre, wage ich noch zu bezweifeln, denn da sollte das zGG und nicht das tatsächliche Gewicht gelten. Ausprobieren möchte ich es aber nicht.



    Intreressant wäre dann noch dies hier, aber auch hier heisst es ja "zulässiges Gesamtgewicht", also <= 7500kg.


    Irgendwie ist es nur die schwachsinnige Mautgeschichte, die 7500kg zu den "großen" zählt.


    In Bezug auf "keine schlafenden Hunde wecken" habe ich mich doch dazu entschieden, weil ja genau in dem Gesetzt direkt die Ausnahmeregelung mit dem H-Kennzeichen nicht aufgeführt ist. Bevor mich dann jemand von der BALM unnötig lange aufhält bis er einen nicht am Straßenrand schlafenden Kollegen findet, der ihm da weiter helfen kann, hätte ich lieber die Befreiung von Tollcollect.


    Verlieren kann ich ja nichts, wenn die ablehnen sollten (warum sie es auch immer tun sollten) kann ich immernoch naiv wie jetzt fahren oder 10 kg ablasten...

    Moin,


    das Bild klärt sich langsam und die Verwirrung steigt...


    Also 7500kg zGG ist Maupflichtig, wenn Fahrzeug für Güterkraftverkehr geeignet (etc.)


    Mein Vorbesitzer hätte bei der Erstanmeldung nach der BW 7490kg zGG eintragen lassen sollen, ist nun zu spät und für mich ohne Zwang auch zu teuer das nachzubessern.


    Für mich aber nicht kritisch, da H-Kennzeichen und private Nutzung.


    Nur....


    Diese Ausnahme ist nur eine Begründung im Antrag für die "Nicht-Mautpflichtige-Registrierung" (die gilt übrigens nur 2 Jahre), im (Achtung!) Bundesfernstraßenmautgesetz ist diese Form der Ausnahmeregelung im §1 (2) nicht erwähnt.


    Ich werde daher jetzt mal den Antrag abschicken, mal sehen was passiert. Vielleicht klappt es ja. Falls ja, dann wird das Schreiben von Toll Collect sicher den Ordnungshüter der sonst nur ins BFStrMG (und das ist eine Abkürzung...) schaut überzeugen und längere Wartezeiten bei einer Kontrolle ersparen.


    Ich möchte ja eh nicht Autobahn fahren, aber die Bundesstraßen kann und möchte ich nicht meiden...


    Ich schreib mal, wenn ich eine Reaktion habe...


    Michael

    über den Preis des Ausdruckes meckere ich nicht, mir sind nur die gebrauchten abgezogenen Schalter in HKS zu teuer.


    Bei Mercedes habe ich den Knauf bisher nicht gefunden, nur mal irgendwie den ganzen Schalter für 370 Euro gesehen.

    Vielleicht ist da ja auch das Problem, ist bei Euren Mogs auf 7490 kg zGG eingetragen?


    Mir kam das auf den ersten Blick auch komisch vor, aber die Führerscheinverordnung sagt "bis zu 7,5to", also hab ich das eingeschlossen gesehen (Hab auch nur den alten 3er).


    Bei den max.-Geschwindigkeiten spricht das Ordnungsrecht auch von bis zu 7.5to und mehr als 7.5 to.


    Nur die Mautbehörde spricht von mind. 7.5to

    rein mathematisch sähe ich das anders::


    maximal: <= 7500

    mindestens: >= 7500


    7500 genau wären in beiden Werten eingeschlossen. Darum frage ich ja nach Erfahrungen mit den Behörden und deren Deutung. Gibt es irgendwo die Definition, dass mindestens nur dem "größer" entspricht?


    Ich weiß auch, dass wir damals in der Firma als die Maut ab 12to galt, den Shuttle-LKW extra auf 11.90 haben ablasten lassen.


    In meinem Schein steht nun mal 7500 und das Ablasten kostet ja auch wieder 3-stellig...

    Moin,


    die Nachfertigung hatte ich auch schon im Sinn, wäre eine Alternative. Danke!


    Hat jemand mit der Nachfertigung (Druck) Erfahrungen bezüglich der Haltbarkeit (obwohl ich den Schalter nicht nutzen möchte)?


    Das angebot aus HKS kenne ich, aber 42 Euro waren mir bisher für ein Stück Plastik etwas hoch angesetzt, obwohl ich ja zum Original neige...

    Moin,


    ich sehe grade, dass ich im Fahrzeugschein ein zul. GG von 7500kg eingetragen habe und die Mautpflicht für Fahrzeuge mit mind. 7500kg gilt.


    Zitat TollCollect:


    "Mautpflichtig sind nach § 1 Bundesfernstraßenmautgesetz alle in- und ausländischen Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen, die

    • für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (1. Alternative) oder
    • dafür verwendet werden (2. Alternative).

    Mautpflicht besteht, wenn eine der beiden Alternativen erfüllt ist."


    Hat hier schon mal jemand Diskussionen wegen Maut mit den Behörden gehabt? Kann man weg Diskutieren, das der Mog für die Güterbeförderung konzipiert wurde?


    Ich könnte ja einen Antrag bei Toll-Collect stellen (Nicht mautpflichtige Registrierung) mit Begründung H-Kennzeichen und private Nutzung.


    Ist das sinnvoll, hat das schon mal einer von Euch gemacht?


    Gruß

    Michael

    Eine C-Schiene soll eine flexible feste Montage ermöglichen.


    Eine Airlineschiene eine flexible vorübergehende Sicherung. Aus diesem Grund sollten Einsatzfahrzeuge der BW oder Feuerwehr damals nicht mit einer Airlineschiene versehen worden sein.

    Aus dem Transportbereich kann ich mich nicht wirklich an den Einsatz von Airlineschienen erinnern. Ich meine selbst bei den LKW für Luftfrachtpaletten waren damals schon Rollen und Klappmechanismen verbaut.


    Was allerdings sein könnte, dass diese Schienen damals schon in Kofferfahrzeugen seitliche eingelassen waren. Frag doch mal bei Krone oder Schmitz...


    Gruß

    Michael