Beiträge von Nieswurz

    Moin,


    im amtlichen Teil des Verkehrsblattes habe ich grade folgendes gefunden:


    Nr. 153 Erläuterung zu § 55 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    Bonn, den 25. August 2022
    StV 22/7341.1/40-00
    Der Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrwesen“ hat auf der 173. Sitzung am 16./17.02.2022
    unter TOP: I.5.3 das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gebeten, die nachfolgende Erläuterung im Verkehrsblatt zu veröffentlichen:
    Einrichtungen für Schallzeichen gemäß § 55 StVZO als ergänzende Vorschriften des § 55 StVZO:


    Durch Trenneinrichtung(en) deaktivierte Einsatzhörner (nach § 55 Abs. 3 StVZO) an Kraftfahrzeugen nach § 23 StVZO (Oldtimer), welche vor der Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens eine Berechtigung zum Führen von Einsatzhörnern hatten, deren Ein- und Ausschaltung während der Fahrt aus der Fahrerkabine nicht möglich ist, gelten im Sinne des § 55 StVZO als nicht vorhanden. Beide Einrichtungen sind in den Fahrzeugpapieren zu vermerken. Ebenfalls ist ein Vermerk zum Verbot der Nutzung aufzunehmen.
    Damit ist die Demontage von Einsatzhörnern, sofern durch solche Trenneinrichtungen deaktiviert, an historischen Kraftfahrzeugen bei privater Fahrzeug-Zulassung nicht notwendig.


    Die Verkehrsblattverlautbarung ist mit dem Datum der Veröffentlichung anwendbar.

    Bundesministerium für
    Digitales und Verkehr
    Im Auftrag
    Guido Zielke

    Klingt für mich so, dass ein entfernen der Sicherung (sofern nicht im Fahrerraum) genügen müsste, um den TÜV zu befriediegen.


    Gruß

    Michael

    Moin,

    ich habe ein (schlecht lesbares) taktisches Kennzeichen auf einem Fahrzeug gesehen, welches aus der 1. Kompanie des Panzerbatallion L93 stammt. Also rechts ist wirklich ein L93 zu sehen.


    Nach etwas Recherche habe ich das Lehrbatallion des 93. Panzerbatallions in Munster entdeckt.


    Könnte das Fahrzeug daher stammen und wurde ein Lehrbatallion wirklich mit einem L beschrieben?


    Gruß

    Michael

    Moin!


    Ein herzliches Willkommen aus dem Nachbarkreis! Ich hoffe Du findest hier viel Anregung und Hilfe.


    Anhand Deiner Beschreibung zolle ich Respekt, bei allem was Du da um die Ohren zu haben scheinst auch noch am Schrauben....


    Gruß

    Michael

    Ich bin da echt sprachlos, zumal bei diesem Fahrzeug. Das fährt doch nun gar nicht so viel anders als zivile Version bei Straßendiensten oder Bauunternehmen.


    Ich kann diese Argumentation z.B. bei einem KraKa ja noch verstehen, aber bei einem Unimog?

    Welche baulichen Sondergeschichten sind denn gegen die StVZO verbaut? Der fehlende An- und Unterfahrschutz steht als Ausnahme doch sogar in der StVZO (wenn mit Verwendungsart des Fahrzeuges nicht vereinbar). Die Geländegängigkeit muss ja nicht in Deutschland genutzt werden...

    Über Schmutzfänger und derartige Kinkerlitzchen hätte man doch bestimmt reden können, oder?


    Bin ich froh, dass ich die Argumente der Zulassungsstelle gegen die Zulassung meines TLF mit Pumpe so lächerlich naiv kommentiert habe, dass die das ganz schnell vergessen haben (obwohl sie auch hier einen Paragraphen dafür bzw. gegen die Zulassung hätten finden können).


    MIchael

    Moin Stefan,


    stell dir eine Elektrolutsche im Gelände vor...beim ersten Wasserloch...:lach: Tatütata...abfackeln lassen...C:

    Joooonaaas...meine Batterie ist alle... (Lied von Frank Zander "Ururenkel von Frankenstein")

    Gruss Pit

    Also ich kenne Fahrzeuge, die sogar unter Wasser elektrisch fahren.

    Das soll mal ein Verbrenner nachmachen...


    :lol:

    OK, danke für die Info!


    Was der Bund dann wohl damit machen möchte, wo ja selbst schon die Dinge mit Bezug auf Hindenburg umbenannt werden sollen. Da kann ich mir kaum vorstellen, dass sowas wieder aufgestellt wird.

    Zitat

    bei einer Hausdurchsuchung - bei der es eigentlich um Nazi-Kunst ging -

    Was wäre denn an "Nazi-Kunst" verboten, wenn keine entsprechenden Zeichen zu sehen wären? Muss das Bundesfinanzministerium als "Nazi-Bau" jetzt geräumt und abgerissen werden?


    Meinen die vielleicht Beute-Kunst?