Ich suche nicht die Steckschilder sondern die Runde Tafel
Beiträge von Nieswurz
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Früher musste ich meine gelben suchen, da wurden die schwarzen hinterher geworfen…
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Moin,
suche 2 schwarze MLC-Schilder zur Fahrzeugkennzeichnung.
GrußMichael
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Moin,
Ich glaube U-435 und ich sollten mal zusammen ein Bier trinken, unsere Fuhrparks haben ja deutlich Ähnlichkeit…
Michael -
Versuch mal eine DIN-Norm einzusehen…
entweder als Student online in der Bibliothek oder ein paar hundert Euros für den aufwändigen Druck.Beim VDI auch so (z.B. VDI 2700 - Ladungssicherung) da ist man gut im 4-stelligen Bereich und die Ordnungshüter bewerten auf dieser Basis.
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Moin,
leider ist das Verkehrsblatt urheberrechtlich geschützt, daher kann ich kein pdf liefern...
Verweis ist Nr. 153 Verkehrsblatt 2022 (Heft 18 / Jahrgang 76) -
Moin,
im amtlichen Teil des Verkehrsblattes habe ich grade folgendes gefunden:
Nr. 153 Erläuterung zu § 55 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Bonn, den 25. August 2022
StV 22/7341.1/40-00
Der Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrwesen“ hat auf der 173. Sitzung am 16./17.02.2022
unter TOP: I.5.3 das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gebeten, die nachfolgende Erläuterung im Verkehrsblatt zu veröffentlichen:
Einrichtungen für Schallzeichen gemäß § 55 StVZO als ergänzende Vorschriften des § 55 StVZO:
Durch Trenneinrichtung(en) deaktivierte Einsatzhörner (nach § 55 Abs. 3 StVZO) an Kraftfahrzeugen nach § 23 StVZO (Oldtimer), welche vor der Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens eine Berechtigung zum Führen von Einsatzhörnern hatten, deren Ein- und Ausschaltung während der Fahrt aus der Fahrerkabine nicht möglich ist, gelten im Sinne des § 55 StVZO als nicht vorhanden. Beide Einrichtungen sind in den Fahrzeugpapieren zu vermerken. Ebenfalls ist ein Vermerk zum Verbot der Nutzung aufzunehmen.
Damit ist die Demontage von Einsatzhörnern, sofern durch solche Trenneinrichtungen deaktiviert, an historischen Kraftfahrzeugen bei privater Fahrzeug-Zulassung nicht notwendig.Die Verkehrsblattverlautbarung ist mit dem Datum der Veröffentlichung anwendbar.
Bundesministerium für
Digitales und Verkehr
Im Auftrag
Guido ZielkeKlingt für mich so, dass ein entfernen der Sicherung (sofern nicht im Fahrerraum) genügen müsste, um den TÜV zu befriediegen.
Gruß
Michael
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Ja, so ist es auch bei meinem Fahrzeug.
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Danke für die Antworten!
Der Link ist sehr interessant, da ist aber nur ein L links beschrieben und nicht direkt in der Nummer rechts wie Munin das bestätigt hat. So ist es auch auf dem Fahrzeug.
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Moin,
ich habe ein (schlecht lesbares) taktisches Kennzeichen auf einem Fahrzeug gesehen, welches aus der 1. Kompanie des Panzerbatallion L93 stammt. Also rechts ist wirklich ein L93 zu sehen.
Nach etwas Recherche habe ich das Lehrbatallion des 93. Panzerbatallions in Munster entdeckt.
Könnte das Fahrzeug daher stammen und wurde ein Lehrbatallion wirklich mit einem L beschrieben?
Gruß
Michael
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Ich bin mit Grünkohl dabei
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Moin!
Ein herzliches Willkommen aus dem Nachbarkreis! Ich hoffe Du findest hier viel Anregung und Hilfe.
Anhand Deiner Beschreibung zolle ich Respekt, bei allem was Du da um die Ohren zu haben scheinst auch noch am Schrauben....
Gruß
Michael
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Moin,
das habe ich beim 404 auch mal probiert. Lass die Finger davon! Gib dem Sprit jemanden wie Lorenz der eine Emma hat...
Gruß
Michael
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Ich bin da echt sprachlos, zumal bei diesem Fahrzeug. Das fährt doch nun gar nicht so viel anders als zivile Version bei Straßendiensten oder Bauunternehmen.
Ich kann diese Argumentation z.B. bei einem KraKa ja noch verstehen, aber bei einem Unimog?
Welche baulichen Sondergeschichten sind denn gegen die StVZO verbaut? Der fehlende An- und Unterfahrschutz steht als Ausnahme doch sogar in der StVZO (wenn mit Verwendungsart des Fahrzeuges nicht vereinbar). Die Geländegängigkeit muss ja nicht in Deutschland genutzt werden...
Über Schmutzfänger und derartige Kinkerlitzchen hätte man doch bestimmt reden können, oder?Bin ich froh, dass ich die Argumente der Zulassungsstelle gegen die Zulassung meines TLF mit Pumpe so lächerlich naiv kommentiert habe, dass die das ganz schnell vergessen haben (obwohl sie auch hier einen Paragraphen dafür bzw. gegen die Zulassung hätten finden können).
MIchael
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Moin Stefan,
stell dir eine Elektrolutsche im Gelände vor...beim ersten Wasserloch...
Tatütata...abfackeln lassen...
Joooonaaas...meine Batterie ist alle... (Lied von Frank Zander "Ururenkel von Frankenstein")
Gruss Pit
Also ich kenne Fahrzeuge, die sogar unter Wasser elektrisch fahren.
Das soll mal ein Verbrenner nachmachen... -
Ich gehe davon aus, die werden ein Zeichen setzen und 1-2 Jahre auf Bewährung geben.
Wenn die 8.8er noch betriebsfähig war...
Michael
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OK, danke für die Info!
Was der Bund dann wohl damit machen möchte, wo ja selbst schon die Dinge mit Bezug auf Hindenburg umbenannt werden sollen. Da kann ich mir kaum vorstellen, dass sowas wieder aufgestellt wird.
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Zitat
bei einer Hausdurchsuchung - bei der es eigentlich um Nazi-Kunst ging -
Was wäre denn an "Nazi-Kunst" verboten, wenn keine entsprechenden Zeichen zu sehen wären? Muss das Bundesfinanzministerium als "Nazi-Bau" jetzt geräumt und abgerissen werden?
Meinen die vielleicht Beute-Kunst?
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Die Teile haben ja eine konische Form.
Ich gehe daher davon aus, dass man dort reingreifen sollte um etwas heraus zu holen. Eine Abdeckung für ein Rohr wäre wohl auch eher zylinderförmig.