@Housil
Sorry, daß ich Dir widerspreche.
Im Zeitungsartikel steht, daß auf Sie eine Anzeige wegen Amtsanmaßung zukommt, daher kamen wir dann aufs T-Shirt.
Meine Verteidigung wäre halt so aufgezogen, daß das Amt, das angemaßt worden sein soll dafür ja auch sichtbar sein muß (Wie das "Polizei" auf dem T-Shirt). Deine Aufstellung hilft ja auch dabei festzustellen, daß es entweder nichts oder alles (Wie erkennt man eine Führungskraft des Kat-Schutzes im Privatwagen mit Sonderrechten (kenne einen)?) zu erkennen gibt.
Dass sie zu Hause das Blaulicht angeklemmt hat heißt nicht, daß es auch auf dem Weg zum "Parkplatz" angeschaltet war, ebensowenig, daß sie sich die Straße wild blinkend mit Blaulicht "frei" gemacht haben soll. Das ist "Bixx - Journalismus und pure Vermutung Deinerseits.
Ich sehe als Minimum:
Vergehen gegen die STVZO (Mit Vorsatz)
Parkvergehen (Mit Vorsatz)
Missbrauch des Sondersignals (Blaulicht) mit Vorsatz
Viel mehr nicht!
So, nun Deine Begründung der Staatsanwaltschaft für die Todesstrafe ![:D :D](http://www.multi-board.com/board/images/smilies/smiley204.png)
Michael