Moin,
wieso hat das Ding kein H?
Moin,
wieso hat das Ding kein H?
Hi,
schau doch mal bei Militärlacke.de nach. https://www.militaerlacke.de/f…ergebinde/bundeswehr/?p=1
Bin zwar kein Bundeswehr-Experte, aber dass mattschwarz für Anbauteile verwendet worden wäre, wäre mir neu.
Gruß
Marion
Ist denn die Pumpe kaputt? Unsere macht schon seit 2011 Geräusche.
extra Parkplatz für Besucher mit mil. Fahzeugen?
ich denke/hoffe mal auf dem Gelände - möchte die ungern offen 'draußen' unbeaufsichtigt stehen lassen ...
Es gibt einen Parkplatz für Alle, einen extra Parkplatz für die oliven Fahrzeuge gab es - zumindest in den vergangenen Jahren- nicht.
Mir fällt Brantho Korrux in dem Zusammenhang ein, das gibt es auch in allen möglichen Farben und hat quasi eine seidenmatte Oberfläche.
Grüße
Oliver
Uffenheim gibts eigentlich nur eines. PLZ 97215.
Normalerweise erstattet die VK bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert, das müsste aber der Versicherer auch alles erläutern können, bzw. das steht in den Versicherungsbedingungen. Da muss man nicht gleich zum Anwalt rennen, gerade in diesem Fall, wo es einen polizeilichen Bericht und einen Täter gibt, sollte der Sachverhalt eindeutig sein. Gibt es Schwierigkeiten, ist der Fachanwalt für Verkehrsrecht vielleicht eine Adresse.
Auf ebay-Kleinanzeigen steht so ein Volvo derzeit, aber zum stolzen Preis.
https://www.ebay-kleinanzeigen…tp-21/2202368020-216-7721
Am besten wäre es wahrscheinlich, wenn man sich in Schweden umschaut.
Der REO wurde doch schon x-fach in Deutschland angemeldet, da hat der TÜV doch schon die relevanten Datenblätter. Wenn man dem die holländischen Papiere gibt, kann der TÜV das sicher schnell rausfinden.
Sag ich doch, dass eine Vollabnahme keine Pflicht sein darf. Einige Zulassungsbehörden verlangen es aber trotzdem. Da sollte man dann schon mal das Gespräch suchen.
Dass ein Fahrtenbuch zu führen ist, ist normiert. Eine Beschränkung auf 10 Autos pro Kennzeichnen nicht, genausowenig ist eine Vollabnahme Voraussetzung fuer die 07er, obwohl einige Behörden das verlangen.
Das mit der Beschränkung auf 10 Fahrzeuge pro 07er steht nirgends, da würde mich mal eine Fundstelle interessieren. Da wären wir mit unserem Fuhrpark auch schon drüber.
interessant, wie sich hier mittlerweile der Ton geändert hat.
Wenn die Behörde Einsicht nehmen will, legt man das Heft vor. Da muss man es sich nicht ohne Not mit der Behörde verscherzen. Natürlich macht es Sinn, die Fahrstrecke und Uhrzeit einzutragen, denn das rote 07er darf nur zu ausgewählten Zwecken verwendet werden, wozu im übrigen auch Probe-/Werkstattfahrten gehören. Ich finde das für einen selbst auch ganz praktisch, so hat man immer jede Fahrt protokolliert und einen ganz guten Überblick darüber, wieviel jedes Auto bewegt wird. Und welches gegebenenfalls mal wieder dran ist.
Das Fahrtenbuch ist nicht identisch mit dem roten Fahrzeugschein, TDV, da sind alle Fahrzeuge eingetragen, das Fahrtenbuch führt man zusätzlich und das auch schon eine ganze Weile. Neu wäre mir, dass es eine Obergrenze für die Anzahl der eintragbaren Fahrzeuge gibt, nach meinem Kenntnisstand gibt es keine Obergrenze.
Hallo zusammen, ich bin etwas irritiert: wenn das Fahrzeug auf roter 07er bewegt wird, gibt es normalerweise ein rotes Fahrtenbuch, das von der Zulassungsstelle ausgegeben wird. Das ist ein spezielles Fahrtenbuch, das man dort auch wieder nachordern muss, wenn das alte voll ist. Das ist etwas anderes, als die üblichen Fahrtenbücher, die man im Bürofachhandel kaufen kann.
Und ja, die Angaben sollten alle gemacht werden, inkl. Fahrgestellnr. und Uhrzeiten, das wurde bei der letzten Kontrolle beim Landratsamt noch einmal ausdrücklich erwähnt.
Ich wusste gar nicht, dass es hier Unterschiede bei der Art und Handhabung der Fahrtenbücher gibt. Ich glaube, in der Fahrzeugzulassungsverordnung FZV §16, §17 ff. steht was dazu drin.
Gruß
Marion
Hallo Bodo,
ja ist bei unserem Puch auch häufig der Fall. Ich ignoriere es meistens, denn der Allrad ist trotzdem drin oder lege noch mal mit Schmackes ein, dann klappts auch mit der Leuchte.
Grüße
Marion
Wo steht das, dass man nur mit aufgestellter Scheibe fahren darf? ich käme gar nicht auf die Idee, dass man das zur Auflage machen kann. Vielleicht muss sie ausreichend fixierbar sein, wenn man sie nach unten klappt, damit sie während der Fahrt nicht nach oben schnappt. Nur so ein Gedanke.
Grüße Marion
Bräuchtest bloß noch einen Mutt.
ha ha.