Beiträge von xbb2134

    Servus,


    ich denke alte Landmaschinentechnik wird überall noch eingesetzt. Auch bei uns ist das noch so, der Irus ist Baujahr 1958 und wurde seinerzeit von meinem Großvater, mit Pflug, Egge und Messerbalken, angeschafft, der Fendt ist Baujahr 1964 und kam dann Ende der 1970er zu uns.



         

    Diesen sah ich in Norwegen, offenbar auch noch in Benutzung. Marke unbekannt.

    Es handelt sich hierbei um ein Little Grey Fergie


    Gruß Lars

    Hallo Pitter,


    die Kopfstütze gibt es noch mit einer anderen Bestellnummer:



    (Mit meiner Unimogfahrgestellnummer gesucht und alle Filter entfernt)


    Die A381... verwiest auf LKW NG, die Baureihe 673 ist der LK (LN 2). Vielleicht hilft Dir das bei der Suche weiter.


    Gruß Lars

    Hallo Marc,


    Ich habe gerade im Werkstatthandbuch der zivilen Werkstätten für die Baureihe 435 nachgeschlagen, und sie da, dort ist der hydraulische Plan anders als in der Tdv.


    Hier wird die Vorderachse ebenfalls am ALB angeschlossen, dieser regelt aber nicht die Bremskraft an der Vorderachse! Siehe Buchstaben A bis C bzw. Benennung des Plans.



    Entschuldigung das es um 90° gedreht ist, war jetzt der erste Versuch einer Antwort mit dem Telefon.


    Vielleicht hilft Dir das weiter.


    Gruß Lars

    Hallo Marc,


    für den U1300L gab es insgesamt 3 Ausführungen der Bremsen. Grob zusammengefasst:


    BA I: Frostschützer, Vorderachse vorderer Bremssattel ungeregelt, Vorderachse hinterer Bremssattel geregelt, Hinterachse geregelt

    BA II: Frostschützer, Vorderachse komplett ungeregelt, Hinterachse geregelt (ab FIN 43511510084389 laut Tdv Teil 40)

    BA III: Lufttrockner, hydraulischer Teil mit BA II identisch


    Laut der Tdv sollte der hydraulische Teil der Bremsanlage identisch sein. Nur der pneumatische Teil sollte, bedingt durch die Notlöseeinrichtung der Feststellbremse sich unterscheiden, wenn ich die Tdv gerade richtig quergelesen habe.


    Vielleicht hilft dies weiter.


    Gruß Lars

    Und um nochmals das Thema Mautbefreiung aufzugreifen, hier die Möglichkeiten die eine Mautbefreiung ermöglichen. Ebenfalls von der Homepage von Toll Collect, die Voraussetzungen für die Mautbefreiung, unter Alternative 2 befinden sich die historischen Fahrzeuge :

    Möglichkeit 1

    Fahrzeuge, die nicht unter die gesetzliche Definition eines mautpflichtigen Fahrzeugs fallen (nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG))

    Dies sind Fahrzeuge, die

    a) weder baulich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (z. B. selbstfahrende Arbeitsmaschinen)

    b) noch im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr für eine entgeltliche oder geschäftsmäßige Güterbeförderung verwendet werden (im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)).

    Eine Mautfreiheit ergibt sich nur, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Andernfalls ist eine Registrierung als nicht mautpflichtiges Fahrzeug ausgeschlossen.

    Möglichkeit 2

    Fahrzeuge, die erkennbar unter eine der im § 1 Absatz 2 Bundesfernstraßenmautgesetz vorgesehenen Ausnahmen von der Mautpflicht fallen. Wie Sie die Voraussetzungen nachweisen können, finden Sie unten in der Tabelle "Weitere Beispiele und Voraussetzungen".


    Und gleich noch der Hinweis das die Mautbefreiung nicht beantragt werden muss, sondern auch im "nachhinein" bei einer Kontrolle festgestellt werden kann:


    Vorteile der Fahrzeugregistrierung

    Toll Collect bietet Ihnen die Möglichkeit, nicht mautpflichtige Fahrzeuge zu registrieren. Es besteht keine Registrierungspflicht – das Angebot ist freiwillig.

    Mit einer Registrierung vermeiden Sie unnötige Ausleitungen, Kontrollverfahren und Anhörungen. Sie sparen so wertvolle Zeit.

    Mit der Registrierung von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen ist keine rechtliche Anerkennung der Mautbefreiung durch Toll Collect oder das Bundesamt für Logistik und Mobilität verbunden.



    Gruß Lars

    Hallo Aron,


    vor langer Zeit hatte ich Kontakt (ich meine zu Toll Collect) aufgenommen, da es bei mir um den entgegengesetzten Fall ging. Zugmaschine historisch und Anhänger mit "normaler" Zulassung. Damals war die Aussage das das Zugfahrzeug für die Maut ausschlaggebend ist. Da, wie oben erwähnt, mein Zugfahrzeug historisch ist, bin ich von der Maut befreit.


    Das P.S. von Erik haben wir bereits schon ein paar mal durchgekaut. Hier nochmals der entsprechende Auszug aus von der Homepage von Toll Collect:

    Mautpflicht nach der 1. Alternative

    Die Mautpflicht ergibt sich in diesem Fall aus der generellen Zweckbestimmung des Fahrzeugs für den Güterkraftverkehr auf Grund typischer Fahrzeug- und Aufbauarten, wie zum Beispiel bei Sattelkraftfahrzeugen oder Lastkraftwagen. Diese Fahrzeuge sind mautpflichtig unabhängig davon, ob

    • es sich um eine Privatfahrt handelt,
    • tatsächlich Güter befördert werden,
    • die Güterbeförderung gewerblich oder zu eigenen Zwecken (Werkverkehr) erfolgt oder
    • das betreffende Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist.

    Gruß Lars

    Hallo Stummi,


    Hierzu findest Du in der Tdv die passenden Informationen. Du hast die Tdv nicht? Ich gebe Dir mal ein Stichwort: "geheimnisvoller Datenträger" in der Rubrik Vorschriftenstelle.


    Teil 30 wirst Du dort finden.


    Den Kontaktschalter findest Du natürlich im Türrahmen Fahrerseitig an der A-Säule.

    Die dauerhaft leuchtende Innenbeleuchtung Beifahrerseite, ich gehe davon aus das hier in der Leuchte ein defekt vorliegt, da Du den Teil 12 für das Auto hast , hast Du sicherlich schon die Funktion der Innenbeleuchtung in der Tdv nachgelesen.


    Schönes Wochenende

    Lars

    Hallo Namensloser (Unimog 404),


    Der 1017A mit Tarnkreis ist die Variante 5, "normaler" 1017A ist die Variante 2.

    Es gibt im Aufbau der beiden Fahrzeuge diverse Unterschiede. An der Stelle, an der bei Dir das Zündschloss sitz, ist bei der Variante 5 der Tarnlichtschalter verbaut, das Zündschloss befindet sich, wenn ich mich richtig erinnere an der Lenksäule des Fahrzeugs.

    Hierzu findest Du in der Tdv die passenden Informationen. Du hast die Tdv nicht? Ich gebe Dir mal ein Stichwort: "geheimnisvoller Datenträger" in der Rubrik Vorschriftenstelle.


    Beim Unterfahrschutz gehe ich davon aus, das du den seitliche Unterfahrschutz meinst. Der hat mich bisher nicht gestört. Auch nicht im "Gelände". In der Regel wirst Du sicherlich kein Trümmerfeld befahren oder quer durch den Wald mit Baumstümpfen fahren sondern eher irgendwelche Pfade die einem ausgefahrenen Forstweg gleichen.

    Auf Treffen kann der sogar ganz praktisch sein, kannst Du hier doch einen Müllsack anbringen, einen Flaschenhalter/Ablage einhängen oder ähnliches. Habe ich bisher aber auch noch nicht.


    Bei mir hat die Prüforganisation (TÜV) bei der §21 Abnahme auf einen Heckunterfahrschutz bestanden (ist Deiner ja schon durch). Auch die Aussage "Geländewagen" so wurde die BR380113 im Tabellenbuch von Mercedes bezeichnet interessierte den Prüfer nicht. Die Aussage die ich zu hören bekommen habe war, das er den Verwendungszweck bei mir nicht sieht. Frag nicht wie oft ich schon damit aufgesessen bin. Ein Mal musste ich den im Steinbruch schon mal demontieren, da nichts mehr vorwärts oder rückwärts ging.


    Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.


    Du kannst in der Mitgliedersuche auch nach den Kfz suchen, falls sich hier kaum einer meldet.


    Gruß Lars

    Hallo Administratoren,


    ich persönlich würde mir Wünschen wenn dieser Beitrag in der Vorschriftenstelle angepinnt wird, dann muss nicht immer danach gesucht werden. Für mich ist die Sammlung von JR einmalig und hat mir bisher immer weitergeholfen.


    Würde mich freuen wenn Ihr auch so denkt.

    Eventuell wäre es sinnvoll den Beitrag zu schließen um den obigen Beitrag mit den Zugangsdaten nicht im "Gewusel" untergehen zu lassen. Gerne darf dann diese Meldung gelöscht werden.

    Alternativ wäre ein neuer Beitrag (geschlossener) mit nur einem Eintrag für die Zugangsdaten. Eventuell noch eine Verlinkung auf diesen Beitrag, dann kann hier ohne Sucherei weiter kommuniziert werden.


    Gruß Lars

    JottKa

    Hallo Jens


    Da ich immer wieder gerne dazulerne, warum nicht am Achskörper aufbocken? Klar der Raum fürs Einschlagen der Räder muss frei bleiben. Ich persönlich hätten den Fehler gemacht und die Achse unterbaut. Davon würde ich mir versprechen das ich die kleinst mögliche Änderung an dem ganzen Gefüge der Achse habe, als der Abstand Radhaus bzw. die Belastung der Federn annähernd identisch bleiben.


    Danke für Deine Erklärung.


    Gruß Lars

    Hallo Robert,


    die Bleche mit dem Halbmondausschnitt sind definitiv Unimog. Ich sage jetzt SBU (Schwere Baureihe Unimog) wozu der U1300L der Bundeswehr bekanntlich gehört.


    Der Filter im Beitrag zuvor kann vom Unimog stammen, wenn ja dann aber nur zum Unimog mit Klima-Anlage, also die mit MSA. Die Angabe R134a weisst auf das Kältemittel hin.


    Gruß Lars

    Hallo Jürgen,


    "suchen nach Info-Material", habe die Teile die selbe Versorgungsnummer auch wenn der Fahrzeughersteller ein Anderer ist? Wenn ja, so kann der Teil 50 (Ersatzteilliste) der TdV als Quelle/Infomaterial hinzugezogen werden. Der Vergaser müsste dann eventuell etwas weiter "zerlegt" werden um die Gleichteile zu zeigen.


    Auch wenn es lapidar klingt und eigentlich jedem bekannt ist, die Starterbatterien wurden noch nicht erwähnt.


    Gruß Lars