Beiträge von xbb2134

    Bei mir arbeitet der Unimog öfter in der Landwirtschaft mit, da werden häufig 2 Anhänger gefahren, gerade jetzt in der Ballensaison

    Hallo Pasi,


    ich hoffe das Du die beiden Anhänger nicht mit Deinem Unimog ziehst, das darfst Du vom Gesetz her nämlich nicht, nur wenn der Unimog als Zugmaschine zugelassen ist, dürfen 2 Anhänger gezogen werden, ich gehe aber davon aus das Dein U1300L als LKW zugelassen ist.


    Näheres siehe STVZO §32a.

    Laut TDv gehört eine Dichtmasse rein:


    Fensterführung f ü r Fronts

    c h e i b e am Fahrerhaus m i t

    Dichtmasse N r . 19 b e s t r e i -

    chen.


    Untere Hälfte von Abdichtring

    m i t Dichtmasse N r . 19

    f ü l l e n


    Beides wurde aus der TDv herauskopiert

    Dichtmasse Nr. 19 -> Terolan 3149


    Gruß Lars

    Hallo,


    ein Danke schön an Jürgen mit Familie, sowie die gesamte Truppe die das Treffen möglich gemacht hat.


    Es ist schön zu hören das bisher alle wohl behütet angekommen sind. Ein paar von uns sind bekanntlich von Boostedt noch direkt in den Urlaub, da wird sich die Ankunft noch verzögern und ich hoffe das auch diese pannenfrei ankommen.


    Ein seinen Dienst quittierender Dichtring in einem Radvorgelege führte zu vielen unfreiwilligen Ölnachfüllstopps

    :offtop: Anfang


    Das kommt mir bekannt vor, zwar nicht in dem Ausmaß, habe letztes Jahr über den Jahreswechsel beide Achsen ausgebaut, zerlegt und alle Dichtringe und Gummiteile ersetzt. Wenn Dur nur den äußeren Dichtring ersetzen möchtest, so kannst Du diesen auch im Zubehör bestellen. Hennig Fahrzeugteile konnte mir den liefern. Mercedes Ersatzteilnummer wäre A0169977547. Allerdings ist auch der Verschleißring auf Rillen zu prüfen. Dieser kostet deutlich mehr. Zum ersetzen die Fahrgestellnummer bereithalten, da es hier verschiedene Varianten gibt.


    :offtop: Ende


    Ich bin heute Nachmittag (Montag) zuhause angekommen. Zu meinem Glück gab es keine wirklichen Staus, nur ab und zu mal eine Verzögerung.

    Bin gestern gegen 15:00 Uhr los und bis ca. 22:00 Uhr gefahren, allerdings war ich so müde, das ich bereits Holmmoor eine Stunde Pause gemacht habe.

    Heute gegen 9:00 Uhr los und 14:30 Uhr angekommen. Somit ca. 11:30 Fahrzeit, allerdings sind hier auch die ganzen Tankstopps und Pinkelpausen, sowie eine Pause am Sonntag Abend inbegriffen, womit wir bei einer Nettofahrzeit von vermutlich 10:30h ankommen.


    Den 1017 hole ich dann noch im September heim, somit die Heimreise die am längsten dauert. :engel:


    Den Anhänger musste ich zum Glück nicht von außen reinigen, das hat das Wetter erledigt. =)


    Den Mog habe ich bereits angefangen zu reinigen. Führerhaus und Pritsche sind soweit gereinigt. Es fehlt noch Motorraum, Vorderachse (abnehmen der Räder/Hinterachse bereits erledigt), Staukästen (auch innen :pinch:), Rahmen im vorderen Bereich, sowie die Seilwinde (dazu habe ich am wenigsten Lust).


    Gruß Lars

    Hallo Christian,


    diese Frage kann man weder mit ja noch mit nein beantworten. Dazu muss man den Gesetzestext StVZO §57a/b lesen. Hier wird dann eventuell auf weitere Richtlinien, Verordnungen verwiesen.

    Man muss sich also entsprechend einlesen. Alle relevanten Paragraphen, Richtlinien und Verordnungen habe ich extra zu diesem Thema, sogar mit Hinweis wo es darin zu finden ist, aufgeführt.

    Und schon geht die Diskussion los.


    Gruß Lars

    Hallo Leute,


    da ich schon länger mit dem LKW privat unterwegs bin, so habe ich mich auch mit entsprechenden Gesetzen und Ausnahmen beschäftigt. Dabei habe ich folgende relevanten Gesetze für Deutschland gefunden und führe ich als Ausdruck mit, falls ich die Rennleitung überzeugen muss.


    - StVO §30 (3); Sonntag- Feiertagfahrverbot

    - Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienfahrverordnung)

    - StVZO §57a (3) 5.; Fahrtenschreiber und Kontrollgerät

    - StVZO §57b (1); Prüfung der Fahrtenschreiber und Kontrollgeräte

    - (EU) 165/2014 Artikel 3 (1); Fahrtenschreiber im Straßenverkehr (hier wird eine Pdf geöffnet)

    - (EWG) 3821/85 Artikel 3 (1); Kontrollgerät im Straßenverkehr

    - (EG) 561/2006 Artikel 3i; Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (hier wird eine Pdf geöffnet)


    Die oberen beiden Vorschriften sind im Forum; Vorschriftenstelle bereits bekannt und angepinnt.

    Die Paragraphen 57a/b verweisen auf die EWG/EU-Vorordnung. In beiden Verordnungen wird dann auf die EG-Verordnung hingewiesen. Wenn ich es richtig verstehe, so weist (EU) 165/2014 im der Beschreibung am Anfang darauf hin, das (EWG) 3821/85 aufgehoben ist. Allerdings verweist der §57a noch immer auf diese Verordnung.


    Wenn wir schon bei den Vorschriften sind, so schweifen wir kurz in die Schweiz ab.

    In der Schweiz ist es möglich sich mit einem Veteranenfahrzeug (unser Oldtimer) von der Schwerlastabgabe befreien zu lassen. Hier kann es aber ein paar kleiner Probleme geben. In der Schweiz nehmen sie es sehr genau mit Veteranenfahrzeugen. Wenn Euer Fahrzeug nicht im original Zustand ist, so kann der Zöllner Euch die Befreiung verweigern. Auch was bei uns kein Problem ist, ein ausgebauter Koffer als Ladung, soll dort zum Problem führen. Näheres könnt Ihr hier nachlesen.

    Von einer Befreiung für Nacht-, Wochend- und Feiertagsfahrverbot habe ich bisher nichts gefunden.


    Mein Wunsch wäre es dieses Thema klein zu halten. Ich möchte hier keine Diskussionen über Sinnhaftigkeit der Verordnungen oder ähnliches. Weitere Beiträge sind erwünscht zu anderen Verordnungen mit entsprechender Ausnahme, welche mir nicht bekannt sind oder zu Ländern mit denen ich mich (noch) nicht beschäftigt habe.


    Ich denke das Ganze kann ein interessantes Thema werden.


    Gruß Lars

    Hallo Erik,


    Wenn man jetzt an der Leistung dreht bedeutet das in der Regel, dass auch schneller gefahren wird.


    Was mir immer noch nicht einleuchtet ist, was hat Leistung mit der Endgeschwindigkeit zu tun? In Deiner Formel ist nur Abregeldrehzahl x Übersetzungsverhältnis aufgeführt. Wenn ich es richtig verstehe, so drehe ich entweder an der Abregeldrehzahl der Pumpe oder an irgendeinem Getriebe (Schaltgetriebe, Differenzialgetriebe oder Vorgelege) herum das sich die Räder schneller drehen.

    Mehr Leistung sollte doch eigentlich nur bedeuten das ich entweder schneller meine gewünschte Geschwindigkeit erreiche, oder am Berg die Geschwindigkeit nicht so leicht einbricht. Beides ist meiner Meinung nach aber zu vernachlässigen, da diese zeitlich gesehen keine große Rolle spielen. Oder alternativ, das Fahrzeug tut sich mit einem größeren Reifenumfang nicht so schwer. Wer mit einem größeren Reifenumfang weiterhin auf der Autobahn die Maximalgeschwindigkeit mit den "kleinen Pneus" einhält hat sogar eine niedrigere Drehzahl im Vorgelege.


    Oder liege ich da falsch?


    Und für das beschriebene Problem gibt es die Vorgelegeentlüftung. Wer einfach "Vorgelegeentlüftung" bei Google eingibt wird hier bei den Anbietern fündig. Allerdings soll es bei den Herstellern qualitative Unterschiede, welche schon bei der Materialwahl anfangen und bei der Verarbeitung weitergehen.


    Gruß Lars

    Die deutliche Leistungssteigerung von ~166PS auf 220PS am Motor zieht, so man sie denn nutzt, eine Reihe potentieller Folgeeffekte nach sich, die nicht zwangsläufig laufzeitverlängernd wirken. Ein triviales Beispiel ist das Abwandern des Öls aus den Vorgelegen

    Kannst Du mir bitte den Zusammenhang zwischen Leistungssteigerung und dem Abwandern des Öls aus den Vorgelegen erklären, ich komm da gerade nicht mit.


    Vielen Dank


    Lars

    Hallo Michael,


    bisher hatte ich keine Probleme damit. Habe ihn letztes Jahr in Boostedt zuletzt im Einsatz. Er sitzt satt in der Nato-Steckdose. Da alle Pins aufgelegt sind und die Führungshülse eingesteckt wird, ist das am Ende eine feste Verbindung.


    Sicherlich gibt es den Adapter auch wo anderes, aber Heute wäre er bei Westfalia im Angebot:

    Spannungsreduzierer für Nato Fahrzeuge 24 Volt - 12 Volt bei Westfalia Versand Deutschland


    Gruß Lars

    Hallo Michael,


    wenn ich bisher einen PKW-Anhänger an meinem 1017 gezogen habe, so wurde dieser immer mit einem Adapter Nato auf 12V 7polig betrieben. Dies war mit dem geringsten Aufwand zu machen. Die Thematik mit der Absicherung der beiden Rückleuchten war mir bisher nicht bekannt und ist bei dem Fahrzeug auch nicht möglich da dies nicht vorgesehen ist. Dies nur am Rande bemerkt.


    Zu Deiner Problematik, beim Unimog ist links von der AHK noch Bohrungen vorhanden, welche für eine Steckdose 24V 7polig vorgesehen ist (ISO 1185 Typ N) vorgesehen ist. Diese muss dann über die Verteilerdose im Rahmen, welche wie Du richtig sagst, schwer zu erreichen ist, verdrahtet werden, insofern Du nicht die Möglichkeit in Betracht ziehen möchtest diese mit einer Adapterleitung an der Nato-Steckdose abzugreifen, auch wenn ich jetzt wieder Prügel von dd1lm erhalte, da dadruch die Rückleuchten nicht separat abgesichert sind.

    Wenn ich mich richtig entsinne, so ist diese im Schaltplan des U1300L sogar als Option eingezeichnet, mit der Trennung der beiden Rücklichter.

    Ein 15polige Steckdose (ISO12098) ist nicht so einfach nachzurüsten, da hier auch noch eine Aufnahme für die Steckdose gebaut werden muss.


    Es ist Deine Entscheidung wie Du vorgehen möchtest, auf jeden Fall ist es mit einem gewissen Aufwand zu erreichen. Allerdings würde ich nicht nicht mehrere Adapter hintereinander verschalten, da sich dadurch eine gewissen Länge ergibt, wenn diese dann in einer festen Steckdose eingesteckt ist, so können entsprechende Kräfte auf die Adapter/Steckdose wirken.


    Ich hoffe ich konnte jetzt zur Verwirrung beitragen.


    Gruß Lars

    Vor ein paar Jahren war das mal ein Thema im Unimog Heft`l. Aber wann und in welchem???


    Wenn ich daran denke und die Zeit finde, kann ich mal nachschauen.


    Nicht die Kupplung wird angetrieben, sondern es ist ein Durchtrieb für die Zapfwelle damit diese auch am Auflieger nutzbar ist. Ich bin glaube da gab es verschiedene Anwendungen.


    Bin der Meinung das einer auch mal in Gaggenau im Museum ausgestellt war. Die können vielleicht auch was dazu sagen.


    Habe ich das richtig verstanden, jetzt Deiner? Glückwunsch


    Gruß Lars

    Hallo,


    in der Zwischenzeit ist das ganze Paket am Fahrzeug angebaut.

    Die Beleuchtung habe ich nicht, wie ursprünglich vorgesehen mit einem Adapterkabel versorgt, sondern diese direkt von der Dose im Fahrzeugrahmen abgegriffen. Rückleuchten liesen sich nicht trennen, da zum entsprechenden Verteiler nur eine Leitung für das Rücklicht führt.


    Das Ganze sieht jetzt so aus:


    Von Links nach Rechts, 7-polige Steckdose, 15 polige Steckdoes, ABS-Steckdose. Das 2,5mm Blech wurde mit dem Einhandwinkelschleifer von der Tafel geschnitten und entsprechend gebogen und von Hand gebohrt. Zuvor habe ich mir noch einen Lochsägensatz gekauft, mit dem ich die Löcher für die Steckdosen aussägen konnte. Es fehlt auf dem Bild noch die Steckdose für die Kabelleuchte sowie der Deckel für die Steckdose der Nebelschlussleuchte. Die Steckdose für die Kabelleucht ist leider bei der Demontage beschädigt worden.

    Ansonsten ist alles so ausgeführt das der original Zustand wieder hergestellt werden kann.

    Im Führerhaus wurde die Meldeleuchte für die Kabine umgebaut. Der Stecker wurde abgezogen und ein neuer Stecker mit dem Kontakt der ABS-Dose aufgesteckt. Natürlich wurde die Lichtscheibe mit der Aufschrift "Kabine" gegen eine Lichtscheibe mit der Aufschrift "ABS" ersetzt.


    Der Umzug des Gabelstaplers, welcher geplant war, lies sich mit dem EBS gebremsten Anhänger ohne Probleme durchführen. Das Bild wurde nach der Ankunft am Zielort (ca. 40km) aufgenommen.



    Gruß Lars