Hallo Leute,
da ich schon länger mit dem LKW privat unterwegs bin, so habe ich mich auch mit entsprechenden Gesetzen und Ausnahmen beschäftigt. Dabei habe ich folgende relevanten Gesetze für Deutschland gefunden und führe ich als Ausdruck mit, falls ich die Rennleitung überzeugen muss.
- StVO §30 (3); Sonntag- Feiertagfahrverbot
- Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienfahrverordnung)
- StVZO §57a (3) 5.; Fahrtenschreiber und Kontrollgerät
- StVZO §57b (1); Prüfung der Fahrtenschreiber und Kontrollgeräte
- (EU) 165/2014 Artikel 3 (1); Fahrtenschreiber im Straßenverkehr (hier wird eine Pdf geöffnet)
- (EWG) 3821/85 Artikel 3 (1); Kontrollgerät im Straßenverkehr
- (EG) 561/2006 Artikel 3i; Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (hier wird eine Pdf geöffnet)
Die oberen beiden Vorschriften sind im Forum; Vorschriftenstelle bereits bekannt und angepinnt.
Die Paragraphen 57a/b verweisen auf die EWG/EU-Vorordnung. In beiden Verordnungen wird dann auf die EG-Verordnung hingewiesen. Wenn ich es richtig verstehe, so weist (EU) 165/2014 im der Beschreibung am Anfang darauf hin, das (EWG) 3821/85 aufgehoben ist. Allerdings verweist der §57a noch immer auf diese Verordnung.
Wenn wir schon bei den Vorschriften sind, so schweifen wir kurz in die Schweiz ab.
In der Schweiz ist es möglich sich mit einem Veteranenfahrzeug (unser Oldtimer) von der Schwerlastabgabe befreien zu lassen. Hier kann es aber ein paar kleiner Probleme geben. In der Schweiz nehmen sie es sehr genau mit Veteranenfahrzeugen. Wenn Euer Fahrzeug nicht im original Zustand ist, so kann der Zöllner Euch die Befreiung verweigern. Auch was bei uns kein Problem ist, ein ausgebauter Koffer als Ladung, soll dort zum Problem führen. Näheres könnt Ihr hier nachlesen.
Von einer Befreiung für Nacht-, Wochend- und Feiertagsfahrverbot habe ich bisher nichts gefunden.
Mein Wunsch wäre es dieses Thema klein zu halten. Ich möchte hier keine Diskussionen über Sinnhaftigkeit der Verordnungen oder ähnliches. Weitere Beiträge sind erwünscht zu anderen Verordnungen mit entsprechender Ausnahme, welche mir nicht bekannt sind oder zu Ländern mit denen ich mich (noch) nicht beschäftigt habe.
Ich denke das Ganze kann ein interessantes Thema werden.
Gruß Lars