Hallo 3er,
wenn ich richtig informiert bin brauchst Du eine Einzelabnahme für die Kupplung. Zumindest habe ich diese Information mal gefunden und auch mich mit dem Hersteller diesbezüglich in Verbindung gesetzt, weshalb ich auch eine Mustervorlage habe. Irgendwo habe ich auch die Daten die ich vom Hersteller erhalten habe noch in digitaler Form, meine ich zumindest. Ich werde mal auf die Suche gehen und Dir was zukommen lassen. Allerdings habe ich eine andere Kupplung (Größe) wie Dein Jupiter.
Das einzige Problem ist immer noch der TÜV. Unbedarft wie ich war bin ich mit den Papieren und dem Mog zum TÜV. Habe zwar die Eintragung wiederwillig erhaltern, aber der Zusatz "nur verwendbar als Rangierkupplung" wurde nicht gelöscht, weil es in dem neuen TÜV-Gutachten nicht vermerkt war, womit ich zwei verschiedene Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung habe. Beim Gutachten hat dann auch noch die Anhängelast gefehlt (im entsprechenen Feld war ein Strich) womit ich auf dem Landratsamt erst mal blöd angeschaut wurde, wozu eine Hängerkupplung ohne Anhängelast? Und Sie darf die Anhängelast nicht einfach aus der "alten" Zulassungsbescheinigung übernehmen...
Ich möchte es diese Jahr nochmals angreifen das Thema, da ich dieses Jahr auch das begehrte H bekomme.