Beiträge von Borgward-Alex

    Es geht hier offensichtlich nicht um Amtsabzeichen, sondern um Amts-/Dienstbezeichnungen...



    Amts- oder Dienstbezeichnung:


    Beachte: Amtsbezeichnung und Dienstbezeichnung sind feststehende Begriffe aus dem Beamtenrecht. Der § 132a StGB meint nur die im Rahmen eines statusrechtlichen Amtes verliehene Amtsbezeichnung. Der Amtsbezeichnung bei Beamten entspricht bei Soldaten der Dienstgrad.


    Vor diesem Hintergrund ist „Feldjäger“ keine Amtsbezeichnung. Denn wie wir alle wissen, ist der niedrigste Dienstgrad in der Feldjägertruppe der Schütze. Zwar gibt es den Dienstgrad „Jäger“ (Jäger-, Fallschirmjäger- und Gebirgsjägertruppe). Die Bezeichnung „Jäger“ und „Feldjäger“ sind aber auch nicht zum Verwechseln ähnlich im Sinne des § 132a Abs. 2 StGB.


    Selbst wenn „Feldjäger“ eine Amts- oder Dienstbezeichnung wäre oder einer solchen zum Verwechseln ähnlich wäre, „führt“ man diese nicht, indem man sich die Bezeichnung nur auf sein Fahrzeug pinselt. Wer sollte die Amtsbezeichnung so führen? Der Fahrer? Die Beifahrer? Sobald ich in das Fahrzeuge einsteige, führe ich die Amtsbezeichnung? Zum Führen gehört mehr. Zum Führen müsste man die Amtsbezeichnung für sich als Person in Anspruch nehmen, z.B. sich selbst als Fernmeldehauptsekretär bezeichnen oder Visitenkarten von sich ausgeben, auf denen Oberlokomotivführer angedruckt ist.


    Amtsabzeichen:


    Und ganz offensichtlich ist eine Hella RTK 4-SL auch kein Amtsabzeichen, das man irgendwie „tragen“ könnte.


    Uniformen:


    Es wurden laut vorgetragenem Sachverhalt „normale Straßenkleidung“ getragen.



    Daß nun der Omega eingezogen werden könnte, halte ich für ausgeschlossen und eine Ahndung der ganzen Sache als Straftat für hochgradigst unwahrscheinlich...

    So ist es.

    Hallo Kameraden,


    nochmal zu dem Beladeplan ein paar Gedanken:

    14521673mx.jpg


    Wir sprechen vom Fahrzeug des Kp-Chefs einer Jägerkompanie, Stand 1974.


    Dem Beladeplan-Bild nach zu urteilen hat das Fahrzeug den Einbausatz Fu A1a, d.h. mit den Halterungen für die Antenne vorne rechts und hinten links.




    Aus dem Beladeplan ergibt sich, dass ein SEM 25 und ein SEM 35 mitgeführt wird.


    Mit dem SEM 25 wird der Bataillonsführungskreis gehalten.

    Mit dem SEM 35 wird der Kompanieführungskreis gehalten.


    Das SEM 25 ist hinten links auf der entsprechenden Halterung aus dem Einbausatz anstelle des Sitzes montiert.


    Die Kompanie hat für das SEM 35 jedenfalls den Ergänzungssatz 5, zur Verwendung als tragbares Funkgerät. In diesem Fall wird das SEM 35 wohl rechts neben dem Beifahrersitz mitgeführt.


    Unbekannt ist, ob zusätzlich ein Ergänzungssatz 3, zum festen Einbau des SEM 35 in das Fahrzeug zur Verfügung steht. In diesem Fall würde das so aussehen:



    Die meiste Zeit wird die Kompanie wohl abgesessen vom Fahrzeug geführt werden, dann mit dem SEM 35 mit Ergänzungssatz 5 (KpFüKrs) und einem zweiten SEM 35 (BtlFüKrs), das auf dem Lkw 1,5 t des Kompanietrupps mitgeführt wird, ebenfalls mit Ergänzungssatz 5.


    Der Munga mit SEM 25 wird dann ungenutzt beim Kfz-Abstellplatz der Kompanie stehen.


    Vielleicht hat man deswegen auf den Ergänzungssatz 3 verzichtet, gleichwohl der Munga mit Einbausatz Fu A1a über eine entsprechende Halterung vorne rechts für Fahrzeugantenne und AGAT verfügt.

    Hallo Rüstsatz-Freunde,


    vielen Dank für die Antworten.


    Ja, die Halterungen habe ich noch.


    Es hat sich etwas ergeben.


    Wie bereits erwähnt, gehört die Halteplatte zum Fu 1 SEM 93 für den Wolf:




    Dann haben wir den Halter für die GPS-Antenne aus der Einbauergänzungsausstattung NRF für den Wolf:




    Ebenfalls aus der Einbauergänzungsausstattung NRF die Halter für Notebook:




    Ich vermute, die Platten sind auch aus dem NRF-Wolf, kann die aber nicht genau zuordnen:



    Auch noch nicht zuzuordnen sind die Halterungen:




    Hallo,


    auf dem vierten Bild die Teile mit dem Erdungsaufkleber sind Halter für den Antennenfuß und im Funkrüstsatz VW T3 verbaut.

    Zu welchem Rüstsatz im T3 gehören die?


    Beim FuC4 sieht das anders aus:



    Grüße

    Alexander

    Glückwunsch zu dem seltenen Stück :thumbsup:, das auch noch in meiner Sammlung fehlt.


    Hintergrund der wechselnden Beriemung waren übrigens Patentstreitigkeiten zwischen PSL und der Fa. Ritter.

    Unter http://www.handelsregister.de findet sich die Strumpffabrik Wübken GmbH & Co KG:


    Unternehmensträgerdaten


    Nordrhein-Westfalen Amtsgericht Coesfeld HRA 1052 – Strumpffabrik Wübken GmbH & Co KG
    Rechtsform: Kommanditgesellschaft
    Kapital: -
    Eintragsdatum: 03.10.1932
    (Beim Eintragungsdatum kann es zu systembedingten, fehlerhaften Angaben kommen!)
    Löschdatum: 12.05.1995
    Bilanz vorhanden: -
    Anschrift (ohne Gewähr): Strumpffabrik Wübken GmbH & Co KG

    Billerbeck

    Na, das internationale Zivilschutzzeichen wurde erst mit Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Konventionen eingeführt.


    Bei der Einführung des allgemeinen Zeichens für den Zivilen Bevölkerungsschutz im Jahr 1960 konnte man sich somit noch nicht an internationale Vorgaben halten.


    Form (Dreieck/Kreis) und Farbgebung haben ihren Ursprung offensichtlich in den USA der 1930er Jahre.


    Ausführlich nachzulesen hier: https://www.bbk.bund.de/DE/Das…ilschutzzeichen_node.html


    Und rechtlich gesehen ruhig erschossen wird hier niemand.

    Die Kennzeichnung mit Buchstabe und Nummer erfolgte wohl in der Anfangszeit der Bundeswehr.


    Ich zitiere mal aus dem Gelboliv-Heft Nr. 1:


    Zitat


    [Einige Verbände] hielten sich anfangs an die Beschriftung der US-Streitkräfte. Die Panzergrenadierkompanien wurden mit A, B, C und D, die Stabskompanie mit S und die Versorgungskompanie mit V bezeichnet. Die Fahrzeuge in den Kompanien wurden einfach fortlaufend nummeriert.

    Hi,


    Borgward-Alex, hast du auch den Beladeplan vom San Munga? hmmm

    Der liegt mir leider nicht vor.


    Kann man so nicht sagen, lt. TDv5820/099-21 kommen das SEM 25 UND das SEM 35 auf einen Montagerahmen welcher an Stelle des linken Rücksitzes verbaut wird.

    Ich gebe nur die Vorschriftenlage nach den entsprechenden EAnwAusb wieder. Mögchlicherweise waren die Truppenteile nicht mit den in der genannten TDv behandelten Einbausätzen oder dem Ergänzungssatz 3 ausgestattet und das SEM 35 wurde mit Ergänzungssatz 5 nur als tragbares Funkgerät mitgeführt.

    Sieht auf dem Bild aber auch so aus, als wäre der Stab nicht hinten am Antennenfuß fest, sondern evtl. an einen SEM?

    Auf dem Bild zu sehen ist der Panzerabwehr-Lenkraketenträger 0,25 t. Bei diesem war kein Antennenfuß MP-65 mit Fahrzeugantenne verbaut. Dem Panzerabwehr-Raketentrupp stand nur ein SEM 35 mit Ergänzungssatz 5 als tragbares Funkgerät zur Verfügung. Das Funkgerät war links vom Beifahrersitz untergebracht. Die auf dem Bild zu sehende Antenne dürfte die zusammensteckbare Stabantenne des Ergänzungssatzes 5 sein. Zu dieser gehört ein federnder Antennenfuß. Die Antenne kann somit wie die Fahrzeugantenne abgespannt werden.

    Das Rote Kreuz auf historischen Militär-/Behördenfahrzeugen ist eine sozialadäquate Benutzung (Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes) und ist keine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 125 OWiG.

    Weiter Argumente (Schutzzweck der Norm, Vergleich mit Rechtsprechung zu § 124 OWiG) wurden an anderer Stelle im Forum auch schon genannt.

    Richtig, hier auf der Seite werden mir von Ghostery aktuell Tracker von Facebook und Twitter angezeigt. Beides ist in der Datenschutzerklärung nicht erwähnt.
    In der Datenschutzerklärung erwähnt ist Analytics, obwohl die Seite augenscheinlich gar kein Analytics nutzt.


    Was auf den ersten Blick im Forum auch noch problematisch erscheint, ist die fehlende SSL-Verschlüsselung.

    Könnten vielleicht kurz die Konfliktpotenziale von externen Verlinkungen und Bildern mit der DSGVO aufgezeigt werden? Ich kann das auf den ersten Blick nicht nachvollziehen.


    Ich bin zwar kein Datenschutzexperte, aber ich sehe da ganz andere problematischere Sachen hier im Forum.


    Munin Hier greift ziemlich sicher die DSGVO. Das hier ist keine persönliche oder familiäre Tätigkeit.