Es geht hier offensichtlich nicht um Amtsabzeichen, sondern um Amts-/Dienstbezeichnungen...
Amts- oder Dienstbezeichnung:
Beachte: Amtsbezeichnung und Dienstbezeichnung sind feststehende Begriffe aus dem Beamtenrecht. Der § 132a StGB meint nur die im Rahmen eines statusrechtlichen Amtes verliehene Amtsbezeichnung. Der Amtsbezeichnung bei Beamten entspricht bei Soldaten der Dienstgrad.
Vor diesem Hintergrund ist „Feldjäger“ keine Amtsbezeichnung. Denn wie wir alle wissen, ist der niedrigste Dienstgrad in der Feldjägertruppe der Schütze. Zwar gibt es den Dienstgrad „Jäger“ (Jäger-, Fallschirmjäger- und Gebirgsjägertruppe). Die Bezeichnung „Jäger“ und „Feldjäger“ sind aber auch nicht zum Verwechseln ähnlich im Sinne des § 132a Abs. 2 StGB.
Selbst wenn „Feldjäger“ eine Amts- oder Dienstbezeichnung wäre oder einer solchen zum Verwechseln ähnlich wäre, „führt“ man diese nicht, indem man sich die Bezeichnung nur auf sein Fahrzeug pinselt. Wer sollte die Amtsbezeichnung so führen? Der Fahrer? Die Beifahrer? Sobald ich in das Fahrzeuge einsteige, führe ich die Amtsbezeichnung? Zum Führen gehört mehr. Zum Führen müsste man die Amtsbezeichnung für sich als Person in Anspruch nehmen, z.B. sich selbst als Fernmeldehauptsekretär bezeichnen oder Visitenkarten von sich ausgeben, auf denen Oberlokomotivführer angedruckt ist.
Amtsabzeichen:
Und ganz offensichtlich ist eine Hella RTK 4-SL auch kein Amtsabzeichen, das man irgendwie „tragen“ könnte.
Uniformen:
Es wurden laut vorgetragenem Sachverhalt „normale Straßenkleidung“ getragen.
Daß nun der Omega eingezogen werden könnte, halte ich für ausgeschlossen und eine Ahndung der ganzen Sache als Straftat für hochgradigst unwahrscheinlich...
So ist es.