Nutzung von Behördenbezeichnungen an Oldtimern

  • Kürzlich hatten wir die Diskussion über den Vorwurf der Amtsanmaßung bei Nutzung des Wortes "Feldjäger" an einem Privatfahrzeug:


    Ich finde, man könnte hier mal eine Diskussion anstoßen, die unabhängig vom Einzelfall ist.

    Natürlich bleibt der Verlauf des Verfahrens und das Ergebnis für alle Betroffenen weiterhin spannend und könnte eine Klärung herbeiführen.


    Wie seht Ihr die Beschriftung von Oldtimern mit derartigen Beschriftungen?

    Dass es Probleme gibt, wenn man auf dem Fahrzeug "POLIZEI" stehen hat, ist sehr klar.

    Was macht man aber an einem Polizei-Oldtimer, der ja auch "Original" sein soll?

    Beschriftung drauf lassen und Abkleben? Beschriftung auf Magnetfolie?


    Wie sieht das aus mit Behörden, die es gar nicht mehr gibt?

    Darf man nun "BUNDESGRENZSCHUTZ" auf das Fahrzeug schreiben?

    Das der zugehörige Bundesadler geschützt ist, ist ja bekannt.

    Oder "Deutsche Bundespost" mit dem alten Posthorn? Das war bekanntlich eine Behörde, die es so nicht mehr gibt.

    Aktuell ist das Posthorn in der aktuellen Form nicht mehr als ein Firmenlogo. Wie sind denn da die Regeln?


    Was wäre mit "JUSTIZ"?


    "FEUERWEHR" scheint geregelt zu sein.

    Das Zeichen des Roten Kreuzes ist besonders geschützt.

    Was ist wiederrum mit den Buchstaben "THW"?


    Um die Übersicht zu wahren, würde ich aus dieser Diskussion gerne das Rote Kreuz und Taktische Zeichen an Bw-Fahrzeugen gerne rauslassen.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

    Suche ständig Daten über BGS-Fahrzeuge für die Bestandslisten.
    Besonders Hercules K125 und BMW-Boxer!

    :BGS-F:

  • Navigator

    Hat den Titel des Themas von „Nutzung von Behördenbezeichnungennan Oldtimern“ zu „Nutzung von Behördenbezeichnungen an Oldtimern“ geändert.
  • Was ist wiederrum mit den Buchstaben "THW"?

    Also mein Caddy wurde schon als THW genutzt, insofern könnte ich das auf mein Auto drauf machen. THW = Transport-Hilfe-Wagen. Ich hab schon einigen Leuten aus meinem Freundeskreis mit dem Caddy Transport-Hilfe geleistet... :D :D


    Also wie das rein rechtlich mit den Beschriftungen "Polizei", "Feuerwehr", "THW" und anderen tatsächlich ausschaut, davon habe ich keine Ahnung und sag daher dazu nichts. Was ich aber weiß, dass das derzeit verwendete Polizei-Design mit Silber, Blau und Gelb keineswegs geschützt ist und so auf jedem Fahrzeug verwendet werden kann. In Ennepetal fuhr mal ein VW Passat Variant, der hatte als Grundfarbe Silber, dazu die blauen Streifen der Polizei auf den Seiten. Allerdings keine Beschriftung. Von weiten hätte man den VW aber mit einem Polizei-Fahrzeug verwechseln können.

    Im Internet sind auch Bilder von einem Skoda Oktavia zu finden, der so designt ist. Der hat "POLSTEREI" als Beschriftung auf den Seiten und gehört tatsächlich einem Polsterei-Betrieb.


    Finde das Thema aber durchaus interessant, vor allem, wenn jemand dazu tatsächlich rechtlich haltbare Aussagen machen kann.

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    Metkelterer zu Ennepetal


    :barett-ko::käfer::presse:

       



  • Spaßbezeichnungen wie "POPELEI" usw. gibt es reichlich.

    Aber darum geht es nicht.

    Auch sind Fahrzeuge im Polizei-Design nicht gemeint, da offenbar unproblematisch. Sieht man ja oft.


    Lackierungen lassen wir insgesamt mal raus.

    Obwohl ich da kürzlich etwas kurioses hörte... hmmm

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    :BGS-F:

  • So ganz rauslassen kannst du Lackierungen nicht. Mir ist bekannt, dass es z.B. auf Privatfahrzeugen nicht erlaubt sein soll, das Tagesleuchtrot der Feuerwehr zu verwenden. Zumindest nicht, wenn es sich um einen normalen PKW oder LKW handelt. Bei einem Behörden-Oldtimer dürfte das wohl wieder anders aussehen.

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    Metkelterer zu Ennepetal


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  • Moin Til


    Das gleiche gilt auch für die ganzen reflektieren Flächen und Beschriftungen. z.B. die Seitenstreifen bei Polizeifahrzeugen, der reflektierende Schriftzug etc.


    Gilt alles als zusätzliche Leuchtmittel, die an privaten Fahrzeugen nicht zulässig sind. Allein dass kann schon Ärger geben.


    Beste Grüße


    Hans

  • Mir ist bekannt, dass es z.B. auf Privatfahrzeugen nicht erlaubt sein soll, das Tagesleuchtrot der Feuerwehr zu verwenden.

    "... nicht erlaubt sein soll". Gibt es dafür tragfähige, nachprüfbare Quellen?
    Auch wenn ich mich jetzt wieder zwischen alle Stühle setze:
    Ich fürchte, dieses Thema "Nutzung von Behördenbezeichnungen" ufert sehr schnell aus, wenn hier jeder seine Vermutungen oder das was, ihm bekannt ist oder was er gehört hat, schreibt, ohne das wirklich belegen zu können.
    Mit Vermutungen oder was jemand vom Hörensagen kennt, ist niemanden geholfen, weil ihm damit bei Problemen wegen der Verwendung von Behördenbezeichnungen nicht geholfen ist - zumindest im juristischen Sinne nicht.
    Man braucht Fakten, wie Gesetze, Verordnungen, Gerichtsurteile, Einträge im Verkehrsblatt usw. Alles anderen Stories und Erlebnisse bleiben nur unverbindliche Plauderei.
    Eine echte Faktensammlung dagegen wäre sicher hilfreich.

  • Mir ist bekannt, dass es z.B. auf Privatfahrzeugen nicht erlaubt sein soll, das Tagesleuchtrot der Feuerwehr zu verwenden.

    Kenne ich auch so

    Gilt alles als zusätzliche Leuchtmittel, die an privaten Fahrzeugen nicht zulässig sind.

    Und das ist wohl die Antwort.


    Also geht es hier eher um "Beleuchtung", als Lackierung.

    Feuerrot kann man auch an einem normalen PKW finden.

    Grüße von der Küste! Til :krad::renault:

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  • Mir ist bekannt, dass es z.B. auf Privatfahrzeugen nicht erlaubt sein soll, das Tagesleuchtrot der Feuerwehr zu verwenden.

    "... nicht erlaubt sein soll". Gibt es dafür tragfähige, nachprüfbare Quellen?

    Ja, gibt es... den Paragraph 49a der StVZO...
    Zitat: " Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel."

    Grüße von Lorenz, irgendwo da draußen...



    Ein guter Freund besucht einen im Knast, wenn man Mist gebaut hat.
    Ein echter Freund sitzt im Knast neben einem und sagt, "War aber trotzdem 'ne klasse Aktion."

  • "... nicht erlaubt sein soll". Gibt es dafür tragfähige, nachprüfbare Quellen?

    Nein, zumindest keine mir bekannten deswegen schrieb ich ja auch "soll".

    Ich kann mich allerdings erinnern, dazu mal im TV bei "Auto Mobil" oder so einer Sendung dazu einen Beitrag gesehen zu haben, der genau dies als Thema hatte. Ist schon länger her. Es ging auch nicht ausschließlich um das Tagesleuchtrot, da wurden auch andere Sachen wie Chromfolie oder Goldfolie besprochen, die wegen der möglichen Reflektionen und der daraus resultierenden Verkehrsgefährdung nicht erlaubt sein sollen.

    Aber wenn man sich mal etwas aufmerksam im Verkehr umschaut, dann sieht man auch keine Fahrzeuge, die in Tagesleuchtrot rumfahren. Nur welche, die als ehemalige Rettungswagen oder so noch meist eher recht verblichene Reste davon als Folienbeklebung haben.

    Ich gebe dir aber völlig Recht, dass hier lieber Fakten zusammengetragen werden sollten.

  • Moin,

    mein Gegenüber ist Leiter der DRK-Rettungswache und hat deshalb öfter entsprechende Fahrzeuge an der Straße stehen.

    Wenn ich beim Gassi-Gehen mit dem Hund die Stirnlampe auf die Fahrzeuge leuchten lasse, können die Reflektoren und Lacke den Verkehr schon irritieren. Das leuchtet wie ein Weihnachtsbaum.


    Michael

    ___________
    435 Pritsche
    404 Fuko in Fleckentarn
    404 TroLF in RAL 6014 ;)
    404 TLF8 in RAL3000 (Fehlfarbe?)

    411 von der STOV

    ...

    461.311 von der Norwegischen Armee

  • ...
    Wenn ich beim Gassi-Gehen mit dem Hund die Stirnlampe auf die Fahrzeuge leuchten lasse, können die Reflektoren und Lacke den Verkehr schon irritieren. Das leuchtet wie ein Weihnachtsbaum.....


    Was ja auch bei behördlichen Einsatzfahrzeugen durchaus gewollt ist und es Sinn macht, dass diese auffallen und schon aus großer Entfernung erkannt werden sollten. Entsprechend sind reflektierende Elemente und Tagesleuchtfarben als eine Art Sicherheit und Alleinstellungsmerkmal nicht verkehrt.

    Bei Taxiunternehmen, Pizzalieferdiensten oder Privatfahrzeugen ist dies nunmal nicht erforderlich und wirkt auf andere irritierend.

    Vorsicht ! Beiträge können Ironie und Sarkasmus enthalten. Sie sind für seichte Gemüter und zu nah am Wasser gebaute Menschen nur schwer zu ertragen. :heuldoch:

  • Gab auch schon Wehren, die Ihr Fahrzeug nicht zugelassen bekommen haben, weil da was nicht stimmte.

    ___________
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  • Ist es nicht so, daß bei der Veräußerung der Behördenfahrzeuge der Käufer eine Erklärung unterzeichnen muß in der genau steht was vor Inverkehrbringung als privates Fahrzeug geändert/entfernt werden muß sofern das nicht schon bei den Behörden passiert ist?


    Wer z.B. bei der VEBEG Fahrzeuge erwirbt darf manche davon nicht exportieren.


    Wer ein solches „entbehördetes“ Fahrzeug später wieder mit Hoheits- und/oder sonstigen Zeichen versieht muß sich mit der bestehenden Gesetzeslage auseinandersetzen.


    Wir hatten vor -zig Jahren einen LKW mit Kühlkoffer von Hansano gekauft. Der ist dann ab und zu (oder öfter ?hmmm ) durch falsches Parken negativ aufgefallen und Hansano hat darauf bestanden, daß die original belassene Lackierung mit Werbung unverwechselbar geändert oder sonstwie unkenntlich gemacht wird. Das wurde vom Kreis auch so gesehen...

    Das o.g. passiert also auch auf dem Privatwirtschaftsbereich und wird behördlich abgesegnet.

    Gruß Jens


    „Wenn du weißt wo du bist kannst du sein wo du willst“

  • eine Erklärung unterzeichnen muß in der genau steht was vor Inverkehrbringung als privates Fahrzeug geändert/entfernt werden muß

    Kann schon sein, das steht ja immer mal in den Anzeigen. Da steht aber oft auch viel Stuss, Blaulichter und Tonfolgesignal müssen zum Beispiel nicht pauschal ab.

    In einen Kaufvertrag kann man natürlich alles reinschreiben, auch dass man zum Fahren immer einen roten Hut tragen muss...

  • Gab auch schon Wehren, die Ihr Fahrzeug nicht zugelassen bekommen haben, weil da was nicht stimmte.

    Moinsen

    Richtig. Die Reflexstreifen in Rot, Gelb oder auch Silber müssen einer DIN-Norm entsprechen, hatten wir schon. Die Hersteller versuchen aber immer Kosten einzusparen. Da werden dann die aus dem Überseemarkt genommen, ohne DIN.

    Die mit DIN dürfen eben nur eine gewisse Leuchtkraft zurück Strahlen, das wird eben geprüft und bestätigt. Kostet auch.


    Wenn jetzt eine kleine Gemeinde ihrer Feuerwehr ein neues Fahrzeug spendiert und eben niemand haben der sich damit auskennt, dann gibt es bei der TÜV Abnahme Probleme. War so in einer Nachbargemeinde, keine E. Nr. = kein TÜV. Fahrzeug steht. Große Diskussion, verständlich.


    Umbau durchgezogen, Fahrzeug jetzt mit TÜV. Wer die Kosten getragen ist mir nicht bekannt.


    Wer aus dem Feuerwehrwesen und/oder Rettungsdienst kommt und im Mai die RettMobil in Fulda besucht, sollte mal ein Auge darauf werfen. Viele Ausbauer versuchen es immer noch.


    Gruß Rolf

  • Da werden dann die aus dem Überseemarkt genommen, ohne DIN.

    Es gibt zwar Fälle, wo die verwendeten Reflektoren keine Zulassung haben...


    ...der Großteil der Probleme in diesem Bereich rührt aber daher, dass es keine (bundes)einheitlichen Vorschriften gibt, wie ein Einsatzfahrzeug (mit Ausnahme der nach StVZO geforderten Reflektoren - und das sind genau die gleichen, wie sie jeder andere LKW auch haben muss!) beklebt sein darf!



    Da kocht fast jedes Bundesland sein eigenes Süppchen, wieviel mindestens und wie viel maximal mit welcher Farbe der Reflektoren beklebt sein muss/darf...


    ...d.h. selbst wenn "zugelassene" Reflektoren verwendet werden, verbieten es die (Feuerwehr)Richtlinien der einzelnen Länder diese zu nutzen - und da reden wir dann noch nichtmal über nicht-zugelassene Reflektoren die hier für Probleme sorgen, sondern das fängt schon bei ganz banalen Sachen, wie dem Ortswappen auf der Tür des Feuerwehrfahrzeuges an!


    Für die, die das nicht kennen: Da rennt bei der (feuerwehrtechnischen) Abnahme tatsächlich jemand mit dem Maßband um das Auto rum und vermisst, welche Abstände die Reflektoren zueinander halten und ob diese dann (sowohl in der Summe, wie auch einzeln!) die jeweiligen mindest- und teilweise sogar maximal zulässigen Flächen einhalten.

    Wenn dann bei der Bestellung ein Design geordert wurde, welches in Bundesland "A" zulässig ist, im bestellenden Bundesland "B" aber nicht, dann muss die Folie halt wieder runter, damit das Fahrzeug seine "Feuerwehrzulassung" erhält, die aber wenig bis garnichts mit der "TÜV-Zulassung" zu tun hat....

    Die Autoschlange ist die einzige Schlange, die das A****loch vorne hat!

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