Kürzlich hatten wir die Diskussion über den Vorwurf der Amtsanmaßung bei Nutzung des Wortes "Feldjäger" an einem Privatfahrzeug:
da der betroffene nicht im Forum aktiv ist werde ich hier stellvertretend mal schildern mit was die Bundeswehr sich angesichts der vielschichtigen Defizite beschäftigt.
Ausgangslage ist das Treffen in Luttmersen, bzw. die Rückreise. Situation vor Ort 4 aktive Feldjäger feiern unsere Fahrzeuge bzw. das ganze Display. Drei von Ihnen fahren mit der BMW Runden über den Platz. Keiner stört sich an Fahrzeugen bzw. Kennzeichnung.
Auf der Rückfahrt fällt einer dritten Person mit…
Ich finde, man könnte hier mal eine Diskussion anstoßen, die unabhängig vom Einzelfall ist.
Natürlich bleibt der Verlauf des Verfahrens und das Ergebnis für alle Betroffenen weiterhin spannend und könnte eine Klärung herbeiführen.
Wie seht Ihr die Beschriftung von Oldtimern mit derartigen Beschriftungen?
Dass es Probleme gibt, wenn man auf dem Fahrzeug "POLIZEI" stehen hat, ist sehr klar.
Was macht man aber an einem Polizei-Oldtimer, der ja auch "Original" sein soll?
Beschriftung drauf lassen und Abkleben? Beschriftung auf Magnetfolie?
Wie sieht das aus mit Behörden, die es gar nicht mehr gibt?
Darf man nun "BUNDESGRENZSCHUTZ" auf das Fahrzeug schreiben?
Das der zugehörige Bundesadler geschützt ist, ist ja bekannt.
Oder "Deutsche Bundespost" mit dem alten Posthorn? Das war bekanntlich eine Behörde, die es so nicht mehr gibt.
Aktuell ist das Posthorn in der aktuellen Form nicht mehr als ein Firmenlogo. Wie sind denn da die Regeln?
Was wäre mit "JUSTIZ"?
"FEUERWEHR" scheint geregelt zu sein.
Das Zeichen des Roten Kreuzes ist besonders geschützt.
Was ist wiederrum mit den Buchstaben "THW"?
Um die Übersicht zu wahren, würde ich aus dieser Diskussion gerne das Rote Kreuz und Taktische Zeichen an Bw-Fahrzeugen gerne rauslassen.