Die Bundeswehr vor 1990 hätte im V-Fall eine gewaltige Menge von Zivilfahrzeugen als „materielle Mobilmachungsergänzung“ für die nichtaktiven Einheiten eingezogen. Von daher hat dieses Thema einen Bezug zu Militärfahrzeugen. Im Ernstfall wären wahrscheinlich mehr ehemals zivile als genuin militärische Fahrzeuge bei den Streitkräften gefahren.
Während die Besitzer von PKW und Kleinbussen meistens nicht davon wussten, dass ihr Fahrzeug für den Kriegsdienst vorgesehen war, bekamen die Besitzer von LKW oder Baumaschinen den sog, „Bereitstellungsbescheid“ bereits im Frieden ausgehändigt. In einigen Fällen wurde für LKW auch tatsächlich übungshalber die Vorstellung der Fahrzeuge beim sog. „Gestellungsort Material“ durchgeführt.
Anbei ein reales Beispiel eines solchen Bereitstellungsbescheids für einen Scania-LKW. Gestellungsort war Dichtelbach im Hunsrück, nördlich von Bad Kreuznach.![]()
Der LKW war für das Transportbataillon 491 (WHNS) vorgesehen. WHNS steht für „Wartime Host Nation Support“, das waren die deutschen Unterstützungseinheiten für die Versorgung der NATO-Verbündeten bei deren Kriegseinsatz in Deutschland. Total hätten die WHNS-Truppenteile annähernd die Stärke von fast drei Divisionen umfasst.
Das Transportbataillon 491 bestand aus einer Stabs/Versorgungskompanie und sechs Transportkompanien, insgesamt wären in diesem Bataillon fast 500 Fahrzeuge, meistens aus zivilen Beständen, gelaufen.
Unterstellt war das Bataillon dem Unterstützungskommando WHNS 9 des Territorialkommandos SÜD. Dieses Unterstützungskommando hatte zehn sehr starke Bataillone (2 KrankentransportBtl, 2 TransportRgt mit insgesamt 6 TrspBtl, 1 PionierBtl und 1 FeldersatzBtl) , umfasste mehr als 9000 Soldaten und hatte damit den Umfang zweier starker Brigaden.
Das UKdo 9 sollte im Verteidigungsfall das 4th Transportation Command (TRACNSOM) der US-Army in Oberursel unterstützen.
Dem Bereitstellungsbescheid lag ein Laufzettel für den Kraftfahrer der zivilen Firma bei, der dieses Fahrzeug in Dichtelbach hätte abliefern müssen. ![]()
Da man ja nicht unbedingt davon ausgehen konnte, dass dieser Fahrer „gedient“ hatte, enthält dieses Blatt auch Hinweise zum Thema Auflockerung und Lichttarnung. Wobei natürlich die Formulierung „vermeiden sie auffälliges Licht bei Nacht“ bei einem zivilen Fahrzeug ohne nähere Hinweise, wie das geschehen soll, ziemlich sinnlos ist.
Mögliche Feindangriffe werden blumig mit „feindlichen Störungen“ umschrieben, die Verhaltensmaßregeln sprechen auch eher von einer gewissen Hilfslosigkeit.
Am besten finde ich die Schlußsätze. „Wir hoffen, dass wir Ihnen Ihr Fahrzeug baldmöglichst zurückgeben können.“ Von dem im zweiten Weltkrieg zur Wehrmacht eingezogenen Zivilfahrzeugen wurde nur eine verschwindend geringe Zahl zurückgegeben, der Löwenanteil war Schrott in Rußland, in Nordafrika oder sonst irgendwo. Das wäre auch im V-Fall während des Kalten Krieges nicht anders gewesen.